Ab dem 1. März treten neue Nutzungsbestimmungen für die Lounges der Deutschen Bahn in Kraft.

Statuskunden aufgepasst: Wer im März die Lounges der Deutschen Bahn nutzen will, benötigt ab da an ebenfalls ein Fernverkehrsticket. Wie airliners.de schreibt, dürfen auch in die Premium-Lounges keine Begleitpersonen mehr mitgenommen werden. Alle neuen wichtigen Änderungen stellen wir Euch im folgenden vor.

Zugangsberechtigung & Co.

Personen, die die Lounges für einen kurzen oder auch längeren Aufenthalt nutzen möchten, brauchen entweder ein Fernverkehrsticket (1. Klasse im Tarif Flexpreis) oder eine BahnCard 100 (1. Klasse und 2. Klasse mit BahnComfort Logo (bis Ende 2023)). BahnBonus Statuskunden (Silber, Gold, Platin) benötigen zusätzlich noch einen Fernverkehrsfahrschein der DB (1. oder 2. Klasse, inkl. Sparpreis, Super-Sparpreis), was die wohl wichtigste Änderungen zum März 2023 darstellt. Auch Railteam- und DB-Kooperationspartnerkunden (Eurostar, NS Inter- national, ÖBB, SBB, SNCB sowie SNCF und Thalys) haben Zugang zu den Lounges.

Allerdings darf dabei die Geltungsdauer des Tickets nicht überschritten werden. Außerdem haben Gäste nur zu den Lounges Zutritt, die sich auf dem Weg der eingetragenen Strecke befinden. Dort können sie sich dann an unterschiedlichen Heiß- und Kaltgetränken bedienen. Für Premium Lounge Kunden steht auch ein kleiner Snack zur Verfügung, der einem persönlich an den Platz gebracht wird.

DB Lounge Berlin Sitzplaetze 2
DB Lounge in Berlin

Für all diejenigen, die mit der First und Business Class von Lufthansa unterwegs sind und eine gültige Lufthansa ExpressRail Bordkarte vorzeigen können, ist es gestattet, sich an den DB Lounge Standorten in Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt/M. Flughafen Fernbahnhof, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg und Stuttgart aufzuhalten. Gleiches gilt auch für HON Circle Member und Senatoren.

Gruppen, Kinder und Begleitpersonen

Alle Bahnbonus Statuskunden sowie Kunden mit einer BahnCard 100 der 1. und 2. Klasse dürfen eine Begleitperson mitnehmen. Wichtig ist aber, dass sie nur noch in dem Comfort Bereich mitdürfen. Auch hier passt die Deutsche Bahn zum März die Zutrittsregelungen an Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem “B” eingetragen mit sich tragen, können jederzeit für alle Bereiche eine Begleitung mitnehmen. Tickets, die nach einem Gruppentarif gebucht worden sind, haben keine Möglichkeit, die Lounges zu besuchen.

DB Lounge Berlin Getraenke

Kinder, die noch nicht das sechste Lebensalter erreicht haben, können kostenlos mit ihren Erziehungsberechtigten die Lounges nutzen. Davon abgesehen haben alle sechs bis 14-Jährigen, die auf einem 1. Klasse-Fernverkehrsfahrschein eingetragen oder deren Erziehungsberechtigte BahnBonus Statuskunden sind, automatisch Zugang zu den Lounges. Kunden, die im Besitz einer BahnCard 100 der 1. bzw. 2. Klasse mit einem BahnComfort Logo sind sowie BahnBonus Statuskunden mit einem persönlichen DB Jahresabonnement oder einem DB Job-Ticket, können sogar bis zu vier Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren mit in die Lounges nehmen.

Fazit zur Verschärfung der Zugangsregeln

Im März ändern sich die Zugangsregeln zu den Lounges der Deutschen Bahn. Auch Statuskunden müssen dann für einen Zutritt ein Fernverkehrsticket nachweisen können. Zudem dürfen keine Begleitpersonen mehr in den Premium-Bereich mitgenommen werden.

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Autor

Ihre Reiselust begann bereits in jungem Alter, wo sie sich immer sehr auf die Ferien gefreut hat. Egal ob Städtetrips, Urlaube am Meer oder auf den Bergen – Acelya ist für jedes Abenteuer bereit. Mit ihrer Neugierde und ihrer großen Leidenschaft zum Schreiben, entschied sie sich für ein Publizistikstudium. Bei reisetopia kann sie ihre Lust für Reisen und das Schreiben perfekt miteinander verbinden.

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    • Hallo Stefan,
      wie aus den DB Lounge Nutzungsbestimmungen hervorgeht, dürfen diejenigen Personen mit einem Fernverkehrsfahrschein der 1. Klasse Mitfahrende in den Comfort Bereich der DB Lounge nehmen, die eine Regelung für Mitfahrende enthält, z. B. bei einer Monats- oder Jahreskarte.
      LG Acelya

  • “Personen, die die Lounges für einen kurzen oder auch längeren Aufenthalt nutzen möchten, müssen zunächst ein Fernverkehrsticket (1. Klasse im Tarif Flexpreis). Dazu muss eine BahnCard 100 (1. Klasse und 2. Klasse mit BahnComfort Logo (bis Ende 2023)) oder ein gültiger BahnBonus Status (Silber, Gold, Platin) nachgewiese werden können, was die wohl wichtigste Änderungen zum März 2023 darstellt.”

    Dieser Satz ist total verwirrend geschrieben und ich frage mich, ob die Autorin ihn selber mal gelesen hat, bevor er veröffentlich wurde.
    Warum benötige ich zu einem Fernverkehrsticket zusätzlich eine BahnCard 100?
    Wenn ich eine Bahn Card 100 habe, brauche ich kein Fernverkehrsticket, da die BC100 bereits das Ticket darstellt.
    Wer also nun in die Lounge darf und wer nicht, geht aus diesem Satz nicht wirklich einleuchtend hervor.

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