Was für private Aufenthalte bereits geläufig ist, fällt bald auch für gewerbliche Übernachtungen an. Still und leise wird die Gesetzesänderung ab April angewendet.

Es ist kein verfrühter Aprilscherz, jedoch wird die City Tax ab nächstem Monat auch für Hotelbuchungen in Berlin zu geschäftlichen Zwecken aufgeschlagen. Laut einem Beschluss des Senats von Dezember gibt es nun bald keine Ausnahme mehr für Geschäftsreisende, wie der aktuellen Fassung des Übernachtungssteuergesetzes zu entnehmen ist.

Entlastung für Beherbergungsbetriebe

Seit 2014 müssen Touristen eine Übernachtungssteuer in Berlin bei privaten Aufenthalten in Hotels oder Pensionen zahlen. Die sogenannte City Tax beträgt fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises, ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen und wird nun auch auf geschäftliche Aufenthalte ausgeweitet. Bisher waren Geschäftsreisende von dieser Steuer ausgenommen. Beschlossen wurde die Änderung des Übernachtungsteuergesetzes laut Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei bereits am 18. Dezember vergangenen Jahres. Die Änderung im Gesetzestext erfolgte daraufhin am 29. Februar.

Berlin Im November
Geschäftsreisende müssen bald ebenfalls die City Tax zahlen

Betroffen sind alle Übernachtungen zu geschäftlichen Zwecken, die ab dem 1. April 2024 stattfinden. Konkret wurde folgender Absatz aus dem Gesetzestext der Übernachtungssteuer gestrichen, der bislang die Ausnahme für Geschäftsreisende darstellte:

(3) Von der Besteuerung sind berufliche Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen ausgenommen. Dies gilt nur, wenn der Übernachtungsgast die berufliche Veranlassung für die Übernachtung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb glaubhaft macht. Soweit mehrere Personen die Übernachtungsleistung in Anspruch genommen haben, ist der berufliche Aufwand für jede Person gesondert glaubhaft zu machen.

§ 1 Steuergegenstand des Gesetz über eine Übernachtungsteuer in Berlin
(Übernachtungsteuergesetz – ÜnStG)

Laut dem RBB erhofft sich das Land Berlin durch die Ausweitung der City Tax auf gewerbliche Übernachtungen Mehreinnahmen von bis zu 25 Millionen Euro pro Jahr. Da ab April nicht mehr zwischen privaten und beruflichen Aufenthalten unterschieden werden muss, soll die Änderung auch die Hotelbetriebe entlasten. Aktuell muss der berufliche Zweck der Reise nachgewiesen werden.

Ausnahmeregelung für bereits gebuchte Aufenthalte

Ausgenommen von der gesetzlichen Änderung sind geschäftliche Beherbergungen, die vor diesem Datum rechtsverbindlich vereinbart wurden. So heißt es in den neu formulierten Schlussbestimmungen des Gesetzes (§12): “Für Übernachtungen, die vor dem 1. April 2024 rechtsverbindlich vereinbart worden sind, ist dieses Gesetz in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden.”

Zu beachten ist, dass Aufenthalte, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes umgebucht wurden, von der Ausnahmeregelung nicht mehr umfasst sind. Wer in den nächsten Monaten geschäftliche Aufenthalte in Berlin plant, sollte idealerweise bis zum 31. März 2024 buchen. Dafür bietet sich etwa reisetopia Hotels als Plattform an, da zahlreiche Berliner Lifestyle- und Luxushotels flexibel gebucht werden können – zahlreiche Zusatzleistungen inklusive!

Fazit zur Übernachtungssteuer für Geschäftsreisende in Berlin

Noch sind die Änderungen nicht auf der entsprechenden Seite des Hauptstadtportals, berlin.de, zu finden. Im Gesetzestext sind sie dagegen schon nachzulesen, sodass von einer Anwendung seitens der Hotels zum Start des kommenden Monats auszugehen ist. Bei einer Buchung bis 31. März 2024 greift derweil weiterhin die alte Gesetzesgrundlage, sodass keine Übernachtungssteuer bei Geschäftsreisen anfällt. Für alle ab dem 1. April 2024 gebuchten Aufenthalte wird die Übernachtungssteuer von fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises dann auch für Geschäftsreisende relevant.

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Autor

Amélie Margout ist Search Marketing Managerin und seit August 2020 bei reisetopia tätig. Nach ihrem Bachelorstudium in Medien und Kommunikation in England zog sie nach Berlin und schreibt seither Ratgeber mit Fokus auf Finanzen, Luxushotels und suchmaschinenrelevante Inhalte.

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  • Arm aber sexy… Berlin steht die Sch… teils metaphorisch, teils real bis zum Hals, die brauchen das Geld nun mal dringend.

    Nicht das ich als Reisender die Steuer gut finden würde, aber die Unterscheidung zwischen Geschäft und Privat dürfte bislang allein auf der Ehrlichkeit des Reisenden beruhen, und auch die Motivation der Rezeption dürfte sich (der Gast ist König) sehr in Grenzen halten da nachzuhaken, so dass eine Unterscheidung nie einen Sinn gemacht hat.

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