Das Worst Case-Szenario ist eingetreten: Der älteste und einer der größten Reiseveranstalter der Welt, Thomas Cook, ist pleite. Der Insolvenzantrag wurde gestellt, ob Reisen mit Abreisedatum am 23. oder 24. September stattfinden können, ist ungeklärt.

Der britische Reiseveranstalter Thomas Cook, der auch in Deutschland einer der wichtigsten Veranstalter ist, hat den Betrieb eingestellt. In der Nacht auf Montag hat Thomas Cook einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Der Verkauf von Reisen wurde mit sofortiger Wirkung gestoppt, auch die deutschen Veranstalter-Töchter sind davon betroffen. Ob Reisen mit einer Abreise am 23. oder 24. September stattfinden können, steht in den Sternen. Unklar ist auch, was mit danach gebuchten Reisen passiert. Thomas Cook hatte bis zuletzt versucht, 200 Millionen Pfund zur Refinanzierung aufzutreiben, war mit den Bemühungen aber schlussendlich gescheitert – auch bei der britischen Regierung.

600.000 Touristen von der Thomas Cook Pleite betroffen

Die schiere Größe von Thomas Cook sorgt dafür, dass insgesamt 600.000 Touristen von der Pleite der Briten betroffen sind – wohlgemerkt nur aktuell und mit zukünftig gebuchten Reisen. Darunter befinden sich laut verschiedenen Medienangaben nicht nur bis zu 300.000 Briten, sondern auch viele zehntausend Deutsche. Darüber hinaus ist Thomas Cook auch in Nordamerika stark vertreten. Betroffen sind primär Kunden, die sogenannte Pauschalreisen, also eine Kombination aus Flug und Hotel, gebucht haben. Allerdings hat Thomas Cook auch Hotels, Mietwagen und Flüge als Einzelleistungen verkauft, wenngleich dieser Geschäftsbereich insgesamt weniger relevant war.

Von der Einstellung des Veranstalter-Geschäfts und möglichen Absagen von gebuchten Reisen sind neben der Hauptmarke Thomas Cook auch die folgenden in Deutschland bekannten Marken betroffen:

  • Neckermann Reisen
  • Bucher Last Minute
  • Öger Tours
  • Air Marin
  • Thomas Cook Signature

Wer mit einem dieser Veranstalter gebucht hat, sollte sich ebenfalls schnellstmöglich über seine Möglichkeiten informieren. Nicht betroffen von der Thomas Cook Pleite sind die anderen großen deutschen Veranstalter, darunter die Dertouristik Gruppe, Tui, Fti oder Schauinsland Reisen.

Condor fliegt vorerst weiter und bittet um Überbrückungskredit

Neben dem Veranstaltergeschäft waren die hauseigenen Fluggesellschaften einer der wichtigsten Geschäftsbereiche von Thomas Cook. Unter diesen Airlines befinden sich Thomas Cook Airlines in Großbritannien, die beiden gleichnamigen Töchter ‘Balearics’ und ‘Scandinavia’ sowie eben auch die wichtige deutsche Airline Condor. Letztere will den Betrieb vorerst aufrechterhalten. In der Nacht hieß es auf Twitter “Condor erhält den Flugbetrieb” aufrecht. Weitere Informationen zu den Entwicklungen sollen in Kürze folgen, vermutlich im Laufe des Montagmorgens.

Condor Boeing 757

Condor ist die zweitgrößte Fluggesellschaft in Deutschland und hat eine Flotte von knapp 45 Maschinen, mit denen primär Urlaubsziele bedient werden. Darunter zählen neben vielen Verbindungen nach Südeuropa auch Langstreckenflüge in die USA, nach Kanada sowie in die Karibik und nach Südamerika. Mit über sieben Millionen Passagieren im Jahr ist Condor seit der Pleite von airberlin die zweitgrößte Fluggesellschaft im Land. Nach Angaben des Konzernchefs ist die Fluggesellschaft profitabel, genauso wie die anderen Airline-Töchter von Thomas Cook. Entsprechend hofft man den Flugbetrieb unabhängig von der Pleite der Mutter fortzusetzen. Unklar ist allerdings, ob Condor autark überhaupt agieren kann, da ein Großteil der Buchungen bei der Airline über Thomas Cook oder eine andere Firma des Konzern erfolgt sind, womit der wichtigste Kunde der Airline mit der Pleite der Mutter weg fällt.

Nach Angabe der Süddeutschen Zeitung hat die Fluggesellschaft bei der Bundesregierung einen sogenannten Überbrückungskredit angefragt. Einen solchen hatte auch airberlin von der Pleite erhalten und schlussendlich nach der Insolvenz über zwei Jahre auch wieder zurückgezahlt. Dass der im Gegensatz zu airberlin profitablen Condor ein solcher ebenfalls gewährt werden könnte, erscheint realistisch – eine Entscheidung wird im Laufe des Montags erwartet. Bis dahin wird der Flugbetrieb voraussichtlich fortgesetzt, alle Flüge sollen nach Plan stattfinden.

Pauschalreisen sind abgesichert, einzelne Buchungen nicht

Die Pleite von Thomas Cook schlägt zweifelsfrei hohe Wellen und könnte zehntausende Urlauber in Deutschland Geld kosten. Aktuell ist noch unklar, wie es weitergeht, besonders mit der Fluggesellschaft Condor. Sobald es weitere Informationen dazu gibt, könnte eine “Rückhol-Aktion” gestartet werden, an der sich andere Fluggesellschaften beteiligen. Damit sollen gestrandete Passagiere in Urlaubsregionen zurück nach Deutschland geholt werden, sofern der Flugbetrieb von den Thomas Cook-Töchtern nicht mehr gewährleistet werden kann. In Großbritannien wurde eine solche Aktion unter dem Namen ‘Matterhorn’ bereits ins Leben gerufen.

Wer eine Reise bei Thomas Cook gebucht hat, die allerdings erst in einigen Tagen, Wochen oder Monaten stattfinden soll, ist unter Umständen geschützt. Bei einer Pauschalreise, also einer kombinierten Buchung aus Flug und Hotel oder zweier anderer kombinierter Reiseleistungen, wird ein sogenannter Sicherungsschein ausgestellt. Mit diesem erhält man von der Versicherung im Falle einer Insolvenz – also wie in diesem Fall bei Thomas Cook – das Geld zurück. Um eine Neubuchung (möglicherweise auch zu einem höheren Preis) muss man sich allerdings dennoch kümmern, hierfür springt die Versicherung leider nicht ein.

condor boeing 757 start

Schwieriger sieht es für Kunden aus, die eine einzelne Leistung bei Thomas Cook oder einer der deutschen Töchter gebucht haben. Sowohl bei einem einzeln gebuchten Flug als auch bei einem Hotel oder einem Mietwagen greift der Insolvenzschutz nicht. Hier helfen nur gesondert abgeschlossene Versicherungen. Möglicherweise könnte zudem ein sogenannter Chargeback über die Kreditkarte eine Option sein. Einen solchen gibt es bei allen Kreditkarten. Nach Abstimmung mit der eigenen Kartenbank sollte ein solcher Antrag gestellt werden, sofern eine Leistung (in diesem Fall eine Reise) zwar schon bezahlt wurde, die entsprechende Leistung aber nicht bereitgestellt wird.

Inwiefern und ob ein Chargeback am Ende Erfolg verspricht, lässt sich nicht abschließend klären. Uns haben bereits Berichte erreicht, dass American Express einen Chargeback im Insolvenzfall ablehnt, Visa und Mastercard haben diesen Fall dagegen konkret als Möglichkeit für eine Rückerstattung vorgesehen. Dennoch gibt es auch hier möglicherweise noch Komplikationen, denn einerseits werden die Chargeback-Verfahren von den individuellen Banken abgewickelt. Zum anderen kommt die Problematik hinzu, dass der Insolvenzmasse Geld entzogen wird – hier könnte wiederum der Insolvenzverwalter den Kunden verklagen. Rechtliche Unsicherheiten sind auch hier im Prinzip garantiert.

Komplette Absicherung von Thomas Cook ist fraglich

Unklar ist auch, wie es nun wirklich konkret um die Zukunft von Thomas Cook steht. Laut einem Bericht des Handelsblatt könnte die Rückversicherung, die für die ausgestellten Sicherungsscheine haftet, nicht vollständig gedeckt sein. Dies liegt daran, dass die seit 1990 gültige EU-Pauschalreiserichtlinie in ihrem Kern eben eine Richtlinie ist. Das heißt konkret: Jedes Mitgliedsland kann diese mit Variationen ins nationale Recht überführen. Genau dieser kleine, aber feine Unterschied zu einer Verordnung, die in allen Ländern gleichermaßen gilt, könnte deutschen Urlaubern zum Verhängnis werden. Im deutschen Gesetzt ist die Absicherung, die ein Reiseveranstalter leisten muss, nämlich nur auf 110 Millionen Euro festgesetzt.

Dies war bislang insofern kein Problem, dass kein Veranstalter dieser Größenordnung von einer Pleite betroffen war. Mit der Insolvenz von Thomas Cook könnte sich das nun ändern, denn bei der letzten Bilanzveröffentlichung vor etwa einem Jahr hatte das Unternehmen insgesamt 1,39 Milliarden Pfund – und damit mehr als 1,5 Milliarden Euro bereits vorgestreckte Kundengelder in der Bilanz ausgewiesen. Davon sollte etwa die Hälfte auf den Kernmarkt, Großbritannien, entfallen. Mindestens ein Fünftel, so schätzen Experten, könnte allerdings auch auf Deutschland entfallen. Dies wären bereits mindestens 300 Millionen Euro. Zwar sind die Zahlen aus dem letzten Jahr und damit nicht komplett repräsentativ, es ist aber davon auszugehen, dass die aktuelle Summe bei deutschen Kunden zwischen 200 und 400 Millionen Euro liegen sollte.

Bei einer Deckungslücke ist die konkrete Rechtslage im ersten Moment unklar. Anstatt einfach und unkompliziert das Geld zurückzubekommen, könnte für Kunden eine juristische Tortour folgen. Möglicherweise werden Kundengelder nur anteilig im Sinne des Sicherungsscheins zurückerstattet – auch wenn dieser eine vollständige Deckung garantieren sollte. Kunden könnten allerdings die Möglichkeit haben die Bundesrepublik Deutschland auf Grund ihrer Umsetzung der Richtlinie zu verklagen – Erfolgschancen ungewiss. In jedem Fall würde entweder der Kunde oder am Ende der Steuerzahler für die Insolvenz von Thomas Cook aufkommen, Sicherungsschein hin oder her.

Reisebüros müssen teilweise ebenfalls haften

Experten halten es zudem für möglich, dass auch Reisebüros in die Haftung genommen werden. Bei bekannten Problemen eines Reiseveranstalter, die dem Kunden nicht vor Buchung konkret mitgeteilt wurden, könnte eine Haftung entstehen. Unklar ist auch hier, wann genau das der Fall ist. Diese Möglichkeit könnten Kunden allerdings zumindest dann in den Blick nehmen, wenn sie eine Reise erst in den letzten Tagen über einen der Veranstalter gebucht haben – die Meldungen um eine mögliche Insolvenz von Thomas Cook machen nun einmal bereits seit Tagen und je nach Interpretation sogar seit Wochen oder Monaten die Runde.

Fest steht aber in jedem Fall, dass die Rückerstattung von bezahlten Geldern für Kunden zu einer echten Tortour werden könnte – auch wenn es über einen Sicherungsschein eigentlich so einfach sein sollte. Immerhin macht die mögliche Reisebüro-Haftung insofern Hoffnung, dass Kunden theoretisch auch überwiesene Gelder für Einzelleistungen, also etwa Hotel- oder Flugbuchungen ohne Sicherungsschein, zurückerhalten können. Ob sich ein entsprechender Rechtsstreit allerdings wirklich gewinnen lassen kann, steht momentan in den Sternen.

Fazit zur Insolvenz von Thomas Cook

Die Insolvenz von Thomas Cook ist ein schwerer Schlag – betroffen sind voraussichtlich mehrere zehntausend deutsche Touristen und hunderttausende Verbraucher in anderen Ländern. Hoffnung gibt es allerdings gerade noch bei der Airline Condor, die den Flugbetrieb für den Moment aufrecht erhalten kann. Wir halten Euch über die Entwicklungen auf dem Laufenden und hoffen, dass Ihr entweder nicht betroffen seid oder zumindest Euer Geld zurückbekommt!

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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  • Die Pleite ist natürlich eine wichtige Nachricht. Aber eine „EILMELDUNG“ ist die Nachricht nun wirklich nicht mehr, nachdem sie mehr als 18 Std. auf dem Markt ist!

  • Leider ist es unmöglich jemanden bei Condor (hotline) zu erreichen. Wir haben 6 Glüge am 2.11. sowie 16.11. über condor gebucht… soweit so gut… allerdings habe ich eben auf den Unterlagen gesehen, dass die über Thomas Cook Balearics operated werden. Wie kann ich jetzt erfahren ob die durchgeführt werden oder nicht? Auf der Condor Seite kann ich mich mit meiner Flugnummer einloggen und dort steht nix von wegen annulierung…

  • Hi Carsten, ich habe den Eindruck wir beide sind da so ziemlich der gleichen Meinung.
    Die Insolvenzversicherung bei Flugreisen sehe ich aus einem einzigen Grund als notwendig zu pushen und sei es, daß ein großer Anbieter diese von sich aus anbietet und die anderen dann nachziehen werden:

    Kaum einer wird einem fremden Unternehmen eine größere Anzahlung für eine Leistung in ferner Zukunft ohne irgendeine Sicherheit zahlen.

    Im Anlagenbau hat man das Bürgschaftssystem mit Bankgarantien etc. eingeführt und das funktioniert auch weitestgehend gut.
    Den Vermieter zwingt man Kautionen auf ein eigenes Kautionskonto einzuzahlen.

    Aber eine Flugreise für mehrere Monate im voraus können wir genau genommen nur buchen, wenn wir darauf vertrauen, daß bei der Buchung im Januar, die Weihnachtsreise nicht ins Wasser fällt.

  • Nun kommt bei mir als Erstes die Frage nach dem Warum auf. Braucht es keine Pauschalambieter mehr am Markt?
    Was hat dazu geführt, daß ein so großes Unternehmen pleite gehen konnte?
    Hat Thomas Cook wirklich falsch gewirtschaftet?

    Und eine Frage brennt weiterhin unter aller Nägel, gerade auch in diesem Portal, trifft das Thema sicher mehr als eine Person: warum setzt sich die Bundesregierung und die EU nicht ernsthaft für eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung bei den zunehmend mehr werdenden Pleiten von Fluggesellschaften ein, sondern schiebt das Thema vor sich her. Der Reisepreissicherungsschein hat den Reisenden wenigstens die Sicherheit gegeben bei langer Vorkasse für Pauschalreisen das vorab gezahlte Geld nicht komplett zu verlieren.
    Bei Flügen gibt man den Airlines schließlich auch oft viele Monate vor Abflug mehr als eine Anzahlung, nämlich ohne zu überlegen, den kompletten Flugpreis.

    • Hallo Stefan, die Frage nach dem Warum ist wahrscheinlich sehr vielschichtig und nicht ganz so einfach zu beantworten. In der Regel ist es auch nicht nur ein Grund Ursache dafür, dass eine große Firma wie Thomas Cook in die Insolvenz geht. Fragwürdige Management-Entscheidung; die unklare Situation was den Brexit betrifft, das abgesackte Britische Pfund. Außerdem ist Insolvenz ja nicht gleichbedeutend mit “Tod”, sondern vielmehr der Versuch, noch zu retten, was zu retten ist.

      Auf Deine Frage, ob es keine Pauschalanbieter am Markt braucht: ich persönlich glaube, dass es einen Trend in Richtung Individualtourismus gibt (was auch wir bei reisetopia mit Flug- und besonders Hotelanfragen feststellen). Ich glaube, die Pauschalanbieter haben sich selbst eine Klientel geschaffen, die sehr sensibel auf Preise reagiert und mit solch einer Klientel ist es nun mal schwierig, Geld zu verdienen. Und Geld verdienen ist zwingend Voraussetzung dafür, sparsame Flugzeuge anzuschaffen, vernünftige Kabinenausstattungen anzuschaffen, ökologische Hotels oder Resorts zu betreiben, für die Sicherheit der Gäste garantieren, etc. Ich möchte keinem zu nahe treten, aber “Geiz ist geil” ist nun mal nicht nachhaltig. Das funktioniert einfach nicht auf Dauer. Ich persönlich stelle mir meine Reisen heute auch selbst zusammen und buche Flüge, Hotels und Aktivitäten getrennt. Da kann ich einfach ganz auf meine persönlichen Wünsche Rücksicht nehmen und mache so genau den Urlaub, den ich mir vorstelle.

      Was das Thema Insolvenzversicherung angeht: im Rahmen von Pauschalreisen gibt es ja seit seit vielen Jahren (seit der Öger Tours-Pleite) eine gesetzlich vorgeschriebene Lösung. Auch hier wieder meine persönliche Meinung: ich bin gegen eine solche gesetzliche Vorgabe. Erstens, die Frage, wo fängt das an und wo hört das auf? Gilt die nur für Airlines? Was ist mit Hausgeräte- oder Elektronik-Herstellern, die pleite gehen und die Ersatzteilversorgung ist nicht gesichert? Brauchen die sowas auch? Gesetzliche Vorgaben erziehen die meisten Menschen zu einer herrlichen Vollkasko-Mentalität. Was ist mit ein bisschen Eigenverantwortung? Ich plane bei meinen Reisen immer mit ein, dass etwas schief gehen kann. Ich vertraue da ganz auf die Kräfte des Marktes: warum buchen die Kunden Tickets bei “Wackelkandidaten”? Warum schliessen Kunden nicht eine eigene Versicherung für solche Fälle ab? Was hindert Airlines daran, eine solche Versicherung freiwillig abzuschliessen und diese als Marketing-Instrument und zur Kundenbindung zu nutzen?

      Ich bin mir sicher, dass dieses Thema ein sehr zwiespältiges Thema ist, über das sich herrlich diskutieren lässt. Und es wird wahrscheinlich auch keine Schwarz-Weiß-Lösung geben; dafür gibt es viel zu viele Farben im Leben.

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