Bei der Pressekonferenz am vergangenen Freitag gab der Bundesrat in der Schweiz neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt. Reisende in die Schweiz müssen ab sofort mehrere Tests absolvieren.
Als Reaktion auf die stark steigende Inzidenz und die Intensiv- sowie Hospitalisierungsraten durch die Delta-Variante wie auch der gefährdenden neuen Variante Omikron gibt der Bundesrat in der Schweiz neue Maßnahmen bekannt. Die BAG-Quarantäneliste ist damit wieder Geschichte und eine Testpflicht tritt in Kraft, wie der Pressemitteilung des BAGs zu entnehmen ist. Kurz zuvor wurde die Schweiz bereits als Hochrisikogebiet eingestuft, so das Robert Koch-Institut (RKI).
Tests vor Abreise und nach Ankunft
Genauso schnell wie die Quarantäneliste des Bundesamts für Gesundheit wieder eingeführt wurde, so schnell verabschiedete man sich in der Schweiz auch wieder davon. Stattdessen wurden eine Vielzahl neuer Maßnahmen ergriffen, die bereits gelten. Am meisten hervorzuheben ist dabei die neue Testregelung für Reisen in die Schweiz, die auch Reisende aus Deutschland und Österreich betreffen.
Seit dem 4. Dezember 2021 wurde die Quarantäneliste vom BAG abgelöst und durch eine Testoffensive ersetzt. Unabhängig vom Impfstatus oder des Landes, aus dem eingereist wird, muss seit vergangenen Samstag ein PCR-Test vor der Einreise in die Schweiz gemacht werden. Zusätzlich müssen Einreisende einen zweiten Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Ankunft in der Schweiz durchführen.
Die neuen Maßnahmen folgen auch als Reaktion auf die Risikobewertung der Schweiz durch das Robert Koch-Institut. Dieses stuft die Schweiz neben einer Vielzahl weiterer Länder, wie auch Polen, seit Sonntag wieder als Hochrisikogebiet ein. Neben den neuen Einreisebestimmungen werden auch neue Maßnahmen in der Schweiz selbst ergriffen. Einerseits wird die Maskenpflicht in Innenräumen erweitert. Anderseits wird es Restaurants, Clubs, Bars und anderen Veranstaltern ermöglicht, eine 2G-Regelung, vorerst optional, einzuführen.
Fazit zu den neuen Corona-Maßnahmen
Die stark steigende Inzidenz wie auch die Belastung der Intensivstationen bringt die Schweizer Behörden zur Verkündung von verstärkten Corona-Maßnahmen. Im Inland wird in großen Teilen zur Masken- sowie Zertifikatspflicht gegriffen, dagegen gilt bei der Einreise in die Schweiz neu eine Testpflicht. Dabei müssen sich Reisende sowohl vor Abreise als auch nach Ankunft diversen Corona-Tests unterziehen. Kurz zuvor hat Deutschland bereits die Schweiz auf die Liste der Hochrisikogebiete gesetzt. Bei knapp 66 Prozent vollständig Geimpften beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz der Schweiz aktuell 663,2.
Beim Schweizer Bundesamt für Gesundheit gibt es den sogenannten Travelcheck. Diesem zufolge müssen reine Transitpassagiere keinen Test vorliegen. Man muss 48 Stunden vor der Ankunft in der Schweiz ein „Einreiseformular“ ausfüllen, das auch den Transit berücksichtigt, dieses abschicken und bekommt innerhalb von kurzer Zeit die Zustimmung zum Transit.
That‘s it und soviel ich weiß, hat sich das auch jetzt nicht geändert.
Hallo Peter. Hast Du eine offizielle Quelle die das bestätigt? Ich fliege aus UK in die CH und dann per Auto nach D am selben Tag. Danke. Karin
Hallo Karin,
Ich glaube, dass ich das richtig lese, laut schweizerischem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gilt die Befreiung vom Test nur für Personen die den Transitbereich des Flughafens ZRH nicht verlassen.
Bitte lies Dir die entsprechenden Ausführungen des BAG genau durch.
Peter
Und die Menschen aus Bayern und Baden Württemberg sind ungefährlicher als der Rest von Deutschland? Worin liegt denn bitte dabei die Logik?
Dies gilt allerdings nicht für Menschen aus Bayern und Baden-Württemberg! Wir dürfen weiterhin ohne PCR Test in die Schweiz einreisen.
Bei der Durchreise durch die Schweiz (2h Transit auf LAX – ZRH – DUS) muss demnach nur ein negativer PCR Test vorgelegt werden, richtig? DANKE im voraus 🙂
Hallo Aaron – genau! Und zwar vor Abreise.
Nur ist ja auch gut…..
Falsch : laut BAG : Von der Testpflicht beim Boarding ausgenommen sind Personen, die:
jünger sind als 16 Jahre, sofern sie nicht aus einem Land mit besorgniserregender Virusvariante einreisen;
auf der Durchreise einen schweizerischen Flughafen nutzen, ohne diesen vor der Weiterreise zu verlassen, sofern sie nicht aus einem Land mit besorgniserregender Virusvariante einreisen;
Laut Auswärtigen Amt sind Transitreisende davon ausgenommen. Lese ich auch so im entsprechenden Gesetzestext. Also bei Transit kein Test notwendig.