Neuseeland reiht sich künftig in die Riege jener Länder ein, bei welchen man vor der Einreise eine elektronische Einreisegenehmigung beantragen muss. Die Beantragung läuft dabei ähnlich ab wie die Beantragung einer Einreisegenehmigung für die USA oder Kanada.
Eingeführt wird das System zum Juli 2019, Pflicht ist die ETA (Electronic Travel Authority) dann für Einreisen ab dem 1. Oktober 2019. Zeitgleich wird auch eine neue Tourismusgebühr eingeführt, die gleich bei der ETA-Beantragung berechnet wird.
Wer muss eine ETA beantragen?
Der Pazifikstaat Neuseeland verlangt ab Oktober von allen Reisenden eine elektronische Einreisegenehmigung. Diese kann online beantragt werden und sollte dann ähnlich wie bei denen Systemen der USA und Kanada innerhalb weniger Minuten bestätigt oder abgelehnt werden. Trotzdem wird empfohlen, die ETA mindestens 72 Stunden vor Abflug zu beantragen. So lange soll eine Bestätigung oder Ablehnung längstens dauern. Wer erst beim Check-in eine ETA beantragt, kann sich nicht darauf verlassen, an Bord gelassen zu werden.
Beantragen müssen die ETA grundsätzliche alle, die nicht ohnehin ein Visum für die Einreise beantragen müssen. Das gilt also für alle Länder, die am Visa Waiver Programm teilnehmen und damit auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Zusätzlich muss die ETA von allen beantragt werden, die über Neuseeland reisen. Steigt Ihr etwa nur in Auckland um, braucht Ihr trotzdem eine genehmigte ETA. Auch Kreuzfahrtpassagiere benötigen künftig eine gültige ETA, ebenso wie Einwohner Australiens.
Demgegenüber brauchen Staatsbürger Neuseelands selbstredend keine ETA. Ebenso befreit sind australische Staatsbürger, die mit einem australischen Pass reisen. Auch wer zuvor ein Visum beantragen musste, muss nicht zusätzlich eine ETA beantragen. Wollt Ihr also etwa in Neuseeland arbeiten, benötigt Ihr nicht zusätzlich zu dem entsprechenden Visum noch eine ETA.
Wie beantragt man die ETA und was kostet sie?
Die Beatragung der ETA läuft dabei auf zwei Wegen, auf jeden Fall aber online ab:
- Zum einen ist die Beantragung über eine entsprechende App möglich. Diese wird ab Juli 2019 verfügbar sein. Hier gebt Ihr die geforderten Daten ein und erhaltet im Anschluss bestenfalls direkt die bestätigte Einreisegenehmigung. Die Kosten für die Beantragung der ETA per App liegen bei 9 NZ-Dollar.
- Daneben wird es auch möglich sein, die ETA über ein entsprechendes Online-Formular zu beantragen. Das kennen wir so auch schon von den USA und Kanada. Auch hier gebt Ihr Eure Daten ein und erhaltet bestenfalls gleich im Anschluss die ETA per Mail. Die Kosten auf diesem Weg sind etwas höher und liegen bei 12 NZ-Dollar.
Tourismusgebühr als weitere Neuerung
Zusätzlich zur Einführung der ETA gibt es eine weitere Neuerung. Neuseeland erhebt künftig eine Tourismusgebühr (IVL). Auch diese tritt zum 1. Oktober 2019 in Kraft. Die Kosten liegen pro Person bei 35 NZ-Dollar. Dabei wird die Gebühr gleich mit der Beantragung der ETA berechnet. Ihr zahlt also automatisch die Kosten für ETA und Tourismusgebühr und müsst Euch danach keine Gedanken mehr um die Steuer machen. Bestenfalls zahlt Ihr also 44 NZ-Dollar, was umgerechnet etwa 26 Euro entspricht.
Habt Ihr die ETA und IVL einmal beantragt und wurde die ETA genehmigt, ist beides für zwei Jahre gültig. Reist Ihr innerhalb dieser zwei Jahre ein weiteres Mal nach Neuseeland, müsst Ihr also weder eine neue ETA beantragen noch müsst Ihr die Tourismusgebühr erneut zahlen. Die Anzahl der Reisen nach Neuseeland ist dabei nicht beschränkt. Erst nach Ablauf der zwei Jahre werden wieder beide Posten fällig.
Fazit zur Einführung von ETA und Tourismussteuer
Die Einführung eines eigenen Einreisegenehmigungssystems kennen wir bereits aus anderen Ländern und auch die EU gab erst kürzlich bekannt, ein solches System in absehbarer Zeit einzuführen. Dabei versprechen diese Systeme oftmals einen besseren Überblick über Menschen, die in das Land ein- und ausreisen. Für die Länder selbst sind aber auch die finanziellen Aspekte eines solchen Systems nicht zu vernachlässigen. Mit 9 bis 12 NZ-Dollar ist die ETA für Neuseeland vergleichsweise günstig. Zwar kommt noch die Tourismusgebühr hinzu, beide Posten sind aber für jeweils zwei Jahre gültig. Der Attraktivität Neuseelands für Touristen werden wohl weder ETA noch die Tourismusgebühr schaden.