Nach Auslaufen des Sommerflugplans wird Lufthansa die Condor-Kooperation auslaufen lassen. Danach gibt es zunächst ein Interline-Abkommen beider Airlines.
Der Kranich und die Ferienfluggesellschaft sind bereits seit geraumer Zeit uneinig über die Regelung von Zubringerflügen. Nachdem es lange unklar war, ob sich beide Airlines einigen können, kam es im Sommer zu einem Teilerfolg für die Lufthansa, wobei geregelt wurde, dass der Kranich keine Sonderkonditionen für Condor bereitstellen muss. Unklar war zu diesem Zeitpunkt noch, wie es weitergeht. Doch wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, gibt es nun mehr Klarheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Lufthansa lässt die Kooperation mit Condor zum 26. Oktober auslaufen
- Nach dem Sommerflugplan gibt es zunächst ein Interline-Abkommen beider Airlines
- Im nächsten Jahr wird ein finales Urteil zur Handhabung der Zubringerflüge erwartet
Interline-Abkommen ab Ende Oktober
Condor fliegt Reisende zu unzähligen Reisedestinationen. Auf der Langstrecke nutzt der Ferienflieger dabei primär das Drehkreuz in Frankfurt. Ein sogenanntes Special Prorate Agreement (SPA) hat es der Airline bisher ermöglicht, Zubringerflüge zu ihrem Drehkreuz günstig über die Lufthansa einzukaufen. Doch das hat nun ein Ende.
Bisher hatten Lufthansa und Condor beschlossen, das SPA bis zum 27. Oktober – dem Ende des Sommerflugplans – aufrechtzuerhalten. Danach wird sich dies allerdings ändern. Konkret wird die besondere Kooperation durch ein reguläres Interline-Abkommen ersetzt. Für Passagiere bedeutet dies, dass weiterhin Flüge beider Airlines gebucht werden können, allerdings verschlechtern sich die dahinterliegenden Konditionen für Condor. Damit schwächt der Kranich die Position des Ferienfliegers durch verschiedene Punkte, etwa durch höhere Preise oder ein eingeschränkteres Sitzplatzkontingent.
Finale Entscheidung wird nächstes Jahr erwartet
Einst hat Condor als Tochterfluggesellschaft zur größten deutschen Airline gehört. Mittlerweile sind beide aber teilweise zu Konkurrenten geworden und in manchen Belangen stellt Condor sogar eine Gefahr für den Kranich dar. Das Abkommen über die Zubringerflüge entstand einst in der gemeinsamen Zeit. Auch nachdem Condor eigenständig geworden ist, durfte das Angebot aufgrund einer Entscheidung des Bundeskartellamts weiter in Anspruch genommen werden – Grund war die ohnehin vorherrschende Marktposition der Lufthansa.
Nachdem die Lufthansa ebenfalls Klage eingereicht hatte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundeskartellamts geäußert und entschieden, dass die Lufthansa keine Sonderkonditionen vergeben muss. Das war ein Teilerfolg für den Kranich.
Im nächsten Jahr muss allerdings noch ein finales Urteil fallen. Condor teilte mit, im Hauptsachverfahren des Oberlandesgerichtes müsse der Sachverhalt noch einmal beleuchtet werden und die Airline trete ebenfalls mit der Lufthansa für Gespräche zusammen.
Ob es mit dem Interline-Agreement dann endlich wieder LH-Zubringer in Business gibt?