Der langjährige Zubringer-Streit zwischen Lufthansa und Condor geht in die nächste Runde. Das erste BGH-Urteil verkündet, dass die Kooperation vorerst bestehen bleibt.
Nachdem das Ende der Condor-Kooperation seitens Lufthansa angekündigt wurde, blickt die deutsche Luftfahrtbranche erneut auf die Entwicklungen im aktuellen Rechtsstreit zwischen den beiden Airlines. Thema war vor allem das sogenannte Special Pro-Rate Agreement (SPA) – ein Zubringerabkommen. Über diese Kooperation an innerdeutschen Flüge gelangen Condor-Passagiere an das Drehkreuz Frankfurt, wo sie internationale Verbindungen des Ferienfliegers nutzen können. Jetzt gibt es eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wie aerotelegraph mitteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Lufthansa muss das Zubringerabkommen mit Condor vorerst fortführen, eine endgültige Entscheidung steht noch aus
- Seit 2020 kämpft Lufthansa darum, das Abkommen zu beenden, Condor klagt jedoch auf Fortsetzung
- Lufthansa erhöhte die SPA-Preise für Condor um 15 Prozent, was das Verhältnis weiter belastet
Lufthansa hält sich mit Stellungnahme zurück
Der Streit um das SPA begann bereits vor Jahren, als Lufthansa das Abkommen mit Condor kündigte und eine Fortführung der Zubringerflüge verweigerte. Condor klagte jedoch gegen die Kündigung und das Bundeskartellamt gab Condor schließlich recht. Jetzt beginnt am Sonntag, dem 27. Oktober, der Winterflugplan und ginge es nach Lufthansa, würde die Condor-Kooperation nicht weitergeführt werden. Doch der Bundesgerichtshof hat eingegriffen und eine vorläufige Fortsetzung des Abkommens gefordert.
In einer vorläufigen Entscheidung hat der BGH beschlossen, dass Lufthansa das Zubringerabkommen mit Condor bis auf Weiteres fortführen muss. Lufthansa bestätigte, dass das SPA bis zur endgültigen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bestehen bleiben muss, hielt sich jedoch mit weiteren Stellungnahmen zurück.
Endgültige Entscheidung steht noch aus
Eine endgültige Entscheidung des BGH bleibt noch abzuwarten. Die Entscheidung wird letztendlich maßgeblich bestimmen, in welchem Rahmen die Fluggesellschaften miteinander kooperieren dürfen – oder nicht. Schon länger ist die Zukunft des deutschen Ferienfliegers im Gespräch.
Darüber hinaus gibt es auch schon seit längerer Zeit wirtschaftliche Spannungen zwischen Condor und Lufthansa. Erst im August dieses Jahres hatte Lufthansa die Preise für Condor im Rahmen der Kooperation um 15 Prozent erhöht. Doch trotz dieser Entwicklungen finden weiterhin außergerichtliche Gespräche zwischen den Airlines statt, um möglicherweise eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Es gibt noch kein Urteil des BGH.
Es wurde lediglich bestimmt, dass bis zum Urteil erstmal alles wie bisher bleibt.