Das Deutsche Kartellamt verbietet der Lufthansa erneut, den Vertrag über die Zubringerlüge für Condor zu beenden. Der Kranich muss weiterhin liefern.

Der Streit um die Zubringerflüge zwischen Lufthansa und Condor läuft seit Beginn der Corona-Pandemie. Nun spricht sich das Bundeskartellamt erneut für die Seite des Lufthansa-Konkurrenten aus und verbietet dem Kranich bis auf Weiteres, die Kooperation mit Condor einzustellen. Darüber berichten sowohl der aeroTelegraph und der Nachrichtendienst Reuters.

Kündigung wäre nicht rechtens

Lufthansa versucht schon seit längerer Zeit ihren Vertrag mit Condor über die Zubringerflüge zu kündigen. Die Kooperation verpflichtet demnach den Kranich dazu, Condor Teile ihrer Langstreckenflüge zur Verfügung zu stellen. Der Konkurrent kann die Strecken in das eigene Angebot miteinbauen und Passagiere von Condor können so die Zubringerflüge der Lufthansa zu verschiedenen Destinationen nutzen.

Die Kündigung dieses Vertrags ist laut dem Bundeskartellamt nicht rechtens. Lufthansa würde durch die Kündigung die Wettbewerbsfähigkeit Condors im Bereich der Langstreckenflüge beeinträchtigen. Diese steht dem Charterflieger laut dem Gesetz jedoch zu.

Condor Boeing 757 Start

Als Hauptanbieter am Drehkreuz Frankfurt sei Lufthansa auch die einzige Fluggesellschaft mit ausreichend Slots, die ein derartiges Angebot an Zubringerflügen zur Verfügung stellen kann, so das Kartellamt. Mit der Kündigung des Vertrags würde der Kranich seine beherrschende Stellung im Markt ausnutzen – was rechtlich unter Missbrauch fallen würde. Die Kooperation muss also auch weiterhin bestehen bleiben.

Die Geschichte des Streits

Im Zuge der Coronakrise hatte Lufthansa bereits Anfang 2020 versucht, den Vertrag mit Condor zu kündigen. Grund seien finanzielle Aspekte gewesen – einige vermuten jedoch, dass auch die kurzzeitige Übernahme der polnischen Airline LOT ein Faktor für diese Maßnahme war.

Bereits Anfang 2021 wandte sich Condor aus diesem Grund an das Bundeskartellamt. Schon damals gab das Amt dem Charterflieger recht – die Kooperation musste aufrechterhalten werden. Der Vertrag lief bereits im Mai 2022 aus – man einigte sich jedoch vorerst auf eine Vertragsverlängerung bis Oktober 2022.

Seit kurzem nimmt der Streit erneut an Fahrt auf – und wieder wendet sich Condor an das Bundeskartellamt. Zwischenzeitlich warf der Chef des Charterfliegers dem Kranich Machtmissbrauch vor und vermutete, dass Lufthansa den Plan hat, Condor von den Langstrecken komplett zu vertreiben. Mit dem erneuten Urteil des Kartellamts, das zugunsten von Condor ausfiel, sind die Zubringerflüge vorerst gesichert.

Fazit zum Streit zwischen Condor und Lufthansa

Lufthansa und Condor stehen sich nun seit über zwei Jahren in einem langwierigen Streit gegenüber. Erneut hat das Kartellamt dem Charterflieger recht gegeben – die Zubringerflüge der Lufthansa sind für Condor vorerst wieder gesichert. Die Stimmung zwischen den beiden Airlines wird dadurch jedoch mit Sicherheit nur schlechter. Es bleibt spannend zu sehen, ob Lufthansa noch ein weiteres Mal versuchen wird, den Vertrag zu kündigen.

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Autor

Sonja Issel ist seit Juni 2022 als Autorin Teil des reisetopia Content-Teams. Sie ist mit Leib und Seele Journalistin. Besondere Orte und Geschichten aufzuspüren sind ihre Leidenschaft. Ihre Expertise setzt sie jetzt für euch ein, um die besten Reisedestinationen zu finden - und um euch bezüglich News Up-To Date zu halten.

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