Im Winter 2022 und Mai 2023 haben Klimaaktivisten das Rollfeld blockiert und Flugzeuge besprüht – nun fordert die Polizei insgesamt 6.390 Euro.

Die Aktivisten der Letzten Generation haben sich am 24. November und am 8. Dezember 2022 Zugang zum Rollfeld des Berliner Flughafens verschafft. Hier legten sie den Flugverkehr lahm. Im Mai verschafften sie sich erneut Zugang und beschädigten Privatflugzeuge. Nun sollen die Aktivisten Berichten der tagesschau und airliners zufolge für die Polizeieinsätze zahlen. Nachdem bereits für den ersten Einsatz 1.060 Euro gefordert wurden, kommen für die weiteren Einsätze nun weitere 5.330 Euro dazu.

Festgeklebt auf dem Rollfeld

Nach dem Lahmlegen des Verkehrs durch Straßenblockaden hat die Letzte Generation ihre Proteste auf Flughäfen ausgeweitet. So auch in Berlin. Nachdem erst die Zufahrt des BER blockiert wurde, folgte kurze Zeit später die erste Aktion auf dem Gelände des Flughafens. Am 24. November 2022 knipsten sie die Zäune um das Flughafengelände durch und konnten sich zur Nord- als auch auf der Südseite Zugang zum Gelände verschaffen. Anschließend klebten sie sich mutmaßlich am Boden fest. Auf Twitter hielt die Letzte Generation die Aktion fest.

Für ihren Einsatz im November forderte die Bundespolizei vor ein paar Tagen bereits 1.060 Euro von den sechs Beteiligten. Laut einer Sprecherin der Polizei befinden sich vier Fälle bereits in der Vollstreckung. Zwei Aktivisten hätten Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Auch für den Einsatz am 8. Dezember, bei dem sich die Aktivisten erneut auf das Gelände des BER geschlichen und das Rollfeld blockiert haben, fordert die Polizei nun Geld. Drei der Beteiligten erhielten bereits Gebührenbescheide, zwei Aktivisten haben Widerspruch eingelegt und der sechste Vorgang befinde sich in der Vollstreckung.

Aktivisten auf dem Rollfeld vom BER

Zusammen mit einem weiteren Einsatz am 5. Mai, bei dem Privatflugzeuge auf dem BER-Gelände mit Farbe besprüht wurden, fordert die Bundespolizei insgesamt 5.330 Euro von den Aktivisten der Letzten Generation. An der Aktion im Mai waren sieben Personen beteiligt, die die Polizei nun ebenfalls zu Kasse bittet. Hier werden laut einer Sprecherin der Polizei die Gebührenscheide noch erlassen, da die Anhörungsfrist noch läuft. Insgesamt fordert die Bundespolizei für die Einsätze bei den drei Aktionen der Klimaaktivisten 6.390 Euro, die sich auf 19 Gebührenbescheide verteilen.

Strafzahlungen mit Spenden finanziert

Angefallene Strafzahlungen werden teilweise nicht von den Aktivisten selbst, sondern von der Letzten Generation selbst bezahlt. Auf der Webseite der Letzten Generation lässt die Summe der Spendeneinnahmen einsehen. Bisher sollen allein in Deutschland 5.249.721 Euro gespendet worden sein.

Letzte Generation Protest

Geld, was die Letzte Generation in nächster Zeit gut gebrauchen könnte. Allein die drei Aktionen der Klimaaktivisten am BER könnten noch weitere Zahlungen nach sich ziehen. Auch der BER selbst und die Lufthansa wollen Schadensersatz. Weitere Airlines prüfen sogar Klagen gegen die Klimaaktivisten der Letzten Generation.

Fazit zur Zahlungsforderung an die Klimaaktivisten

Nachdem die Klimaaktivisten der Letzten Generation den BER lahmlegten und Flugzeuge beschädigten, fordert die Bundespolizei nun insgesamt 6.390 Euro für ihre Einsätze. Nach weiteren Protestaktionen am BER und anderen Flughäfen, prüfen nun der BER und einige Airlines Klagen oder wollen Schadensersatz. Es bleibt abzuwarten, ob die Geldstrafen die Letzte Generation von weiteren Aktionen abschrecken kann oder ob sie die Strafzahlungen weiterhin durch Spenden finanzieren kann.

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Autor

Als Praktikantin bei reisetopia kann Jolina ihre Leidenschaft fürs Reisen mit dem Beruf verbinden und sammelt fleißig Inspiration für ihre Weltreise. Wenn sie nicht bei reisetopia arbeitet, studiert sie Journalismus in Magdeburg.

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  • Für alle die gleich wieder nach einem starken Staat oder einer Führsorgepflicht rufen…

    Der Staat kümmert sich schon um seine Bürger. Wenn sich aber die Politik nicht an ein Urteil des Bundeverfassungsgericht hält, passiert halt sowas.

    ” Bei seiner Entscheidung bezieht sich das Gericht auf Artikel 20a des Grundgesetzes. Darin heißt es: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.”

    Die Richter erklärten, es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, “unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde”.

    Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter. Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden. Aber: “Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.” Mit den natürlichen Lebensgrundlagen müsse sorgsam umgegangen werden. Und sie müssten der Nachwelt in einem Zustand hinterlassen werden, “dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten”.

    • Klar, aber man hat auch die Pflicht, die Generation zu schützen, die nicht zur Letzten gehört.
      Das wird übrigens auch vernachlässigt. Vielleicht sollten die letzte Generation mal die Klimakiller ausschalten, die sie selbst nutzen. Funktelefon pp.
      Wenn ich alleine sehe, wie man sich auf die Straße klebt und den Klebstoff mit Behälter in den Gulli schmeißt, kann man diese Leute nur für Verrückt halten.

  • Wie kommen die Geschdigten auf solche geringen Summen ??
    Wenn dadurch 30 – 90 Flüge ausfallen
    Kostet das der Lufthansa ( also dem Staat / uns ? einige 100.000,-€ und die muss der Gesetzgeber einklagen auf für die Reisenden, die nicht in den Urlaub fliegen konnten.
    Wo bleibt da die Führsorgepflicht des Staates für seine Bürger ??????

    • Weil es in dem Artikel ausschließlich um die Kosten der Polizeieinsätze geht. Hier sind wir im Verwaltungsrecht, weil der Staat mit seinen Bürgerinnen und Bürgern agiert.
      Gesellschaften wie die Lufthansa u.a. sind privat und da sind wir im Privatrecht bei den Schadensersatzklagen. Die werden sicherlich sehr, sehr viel teurer. Aber darum geht es im Artikel nur ganz am Rande.

  • Es ist einfach eine Schande unserer deutschen Justiz. Damit werden weitere solche Aktionen gefördert. Solange sie nicht in den Knast gehen müssen für paar Jahren oder sechsstellige Summe bezahlen, wird sich nicht ändern.

  • Man muss unterscheiden zwischen zivilrechtlichen Schadenersatz (und die öffentlichrechtlichen Gebühren) einerseits und strafrechtlicher Verfolgung andererseits. Während es bei ersterem egal ist wer den Schaden wieder gut macht, ist klar, dass die (noch kommende) Strafe die Täter selbst treffen soll. Wenn nun die Geldstrafen von interessierter Seite im Hintergrund bezahlt wird, ist ebenso klar, dass eine Geldstrafe nicht taugt und gleich zur Haftstrafe gegriffen werden muss. Stichworte Wiederholungstäter, Uneinsichtigkeit, Schadenshöhe.

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