Aufgepasst: Ab kommenden Jahr wird es den Kinderreisepass nicht mehr geben. Worüber müssen Eltern Bescheid wissen und worauf müssen sie achten?

Anstelle eines regulären Reisepasses oder Personalausweises können Eltern für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Der Kinderreisepass hat eine maximale Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Solange der Kinderreisepass noch gültig ist und das Kind noch nicht sein zwölftes Lebensjahr vollendet hat, kann er sogar verlängert werden. Doch das soll sich im kommenden Jahr ändern, wie rnd.de berichtet.

Kinderreisepass wird ersetzt

Je nach Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument, das kann entweder ein regulärer Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass sein. Doch Letzterer soll ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr beantragt werden können. Das wurde im Juli vom Bundestag beschlossen und bekam Ende September die Zustimmung des Bundesrats. Ab dem neuen Jahr können Eltern nur noch einen regulären Personalausweis oder normalen Reisepass für ihre Kinder beantragen.

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Das hat zum einen den Nachteil, dass Eltern dann mehr Geld für den Reisepass zahlen müssen. Der Kinderreisepass kostet nämlich aktuell 13 Euro. Ein Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet hingegen 37,50 Euro. Doch es gibt auch einige Vorteile für die neue Regelung. Ein Kinderreisepass hat nur eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr, während ein regulärer Reisepass für Kinder und Erwachsene unter 24 Jahren sechs Jahre lang genutzt werden kann. Da ein Kinderreisepass zudem keinen Chip enthält, kann es deshalb bei Reisen zu Einschränkungen kommen.

Laut Innenministerium gebe es immer mehr Länder, die den Kinderreisepass nicht anerkennen und für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind verlangen. Diese zusätzlichen Anforderungen oder Probleme durch den Kinderreisepass fallen nun weg. Aufgrund der Tatsache, dass der deutsche Reisepass weltweit als der drittstärkste gilt, sollten in Bezug darauf keine weiteren Probleme auftreten.

Reisepass

Der elektronische Reisepass für Kinder hat eine maximale Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Da sich Kinder in dieser Zeit normalerweise stark in ihrem Aussehen verändern, kann dies zu einem Problem führen. In diesem Fall müssen Eltern für ihre Kinder dann einen neuen Reisepass beantragen. Das geht ganz regulär im Bürgeramt der eigenen Stadt.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

 Bundesinnenministerium

Fazit zur Abschaffung des Kinderreisepasses

Ab dem kommenden Jahr wird der Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt. Der Bundestag hat beschlossen, dass Eltern zukünftig für ihre Kinder nur noch einen regulären Personalausweis oder einen normalen Reisepass beantragen können, der eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren hat. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich das Aussehen des Kindes während dieser Zeit so stark verändert, dass ein neuer Kinderreisepass in dieser Zeit beantragt werden muss. Die Kosten für Auslandsreisen werden damit also noch höher.

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Autor

Wenn Ricarda auf Reisen ist, fühlt sie sich am lebendigsten. Infiziert vom Reisefieber wurde sie im Jugendalter durch ein Auslandsjahr in den USA. Egal ob mit dem Van, Backpack, Boot oder im Hotel: Sie ist immer bereit für ein neues Abenteuer, gerne auch mit viel Adrenalin. Nach ihrem Journalismus-Studium kann sie bei reisetopia ihre beiden Leidenschaften voll ausleben und versorgt Euch mit spannenden News.

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  • “Da ein Kinderreisepass zudem kein Chip enthält, kann es deshalb bei Reisen zu Einschränkungen kommen.”
    Der Chip wird beim Reisepass für Kinder doch auch nicht genutzt!
    Gruß

    • Hallo Hans, vielen Dank für deinen Kommentar. Der Kinderreisepass enthielt keinen Chip. In manchen Ländern war es allerdings Voraussetzung, um visumfrei einreisen zu können. Dort war dann zusätzlich ein Visum nötig.
      Viele Grüße und einen guten Start ins neue Jahr!

    • Unfassbar. Das ist mal wieder deutsche Bürokratie at it’s worst. Es soll ja ab und zu vorkommen, dass sich das Gesicht eines Kindes zwischen dem ersten und dem sechsten Lebensjahren ändert. Aber anstelle dafür eine innovative Lösung zu finden, verlangt man von den Leuten, mal eben für weitere 38 EUR einen neuen Pass zu beantragen. Amtsschimmel, selten hast du lauter gewiehert…

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