Der Flughafen ist ein Ort, an dem man besser niemals einen Witz über Sprengstoff machen sollte. Ein 74-jähriger Fluggast tat dies und nun drohen ihm Konsequenzen.
Wie die Bundespolizeidirektion vom Flughafen Frankfurt gestern mitteilte, wurde ein 74 Jahre alter Mann am Montag, dem 24. April, bei der Sicherheitskontrolle ordnungsgemäß überprüft. Als er dem Sicherheitspersonal mitteilte, dass er Sprengstoff dabei hätte, wurde die Polizei alarmiert, wie simpleflying berichtet. Doch welche Strafe steht dem Mann jetzt bevor?
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für den 74-Jährigen
Während einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle teilte ein Mann dem Personal mit, dass er Sprengstoff in seinen Schuhsohlen mit sich führte. Diese Drohung, die nur als Scherz gemeint war, wurde ernst genommen und somit wurde die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen alarmiert. Anschließend zog der 74-Jährige seine Drohung zurück. Bei der Befragung und Körperkontrolle wurde schnell festgestellt, dass der Mann keinen Sprengstoff bei sich hatte.
Nichtsdestotrotz nahm die Bundespolizei den Mann fest und erstattete Anzeige. Nach dem Gesetz kann so eine falsche Behauptung im Falle einer Verurteilung zu bis zu drei Jahren Gefängnis oder zu einer hohen Geldstrafe führen. Allgemein warnt die Polizei davor, solche falschen Behauptungen zu tätigen. Gerade in einem Umfeld, in dem Hochsicherheitsstandards eingehalten werden müssen, ist es mehr als unangebracht.
Nicht das erste Mal am Frankfurter Flughafen
So eine Situation kam auch nicht zum ersten Mal am Flughafen Frankfurt vor. Im Jahr 2015 kam es bereits zu einem ähnlichen Fall. Hier machte eine Passagierin während der Sicherheitskontrolle immer wieder Witze darüber, dass sie in ihrem Handgepäck eine Bombe hätte.
Die Konsequenz: Es kam zu einer ausführlichen Durchsuchung und Befragung. Zudem weigerte sich der Frankfurter Flughafen wie auch die Fluggesellschaft, die Frau an Bord zu lassen, auch wenn sie nachweislich keinen Sprengstoff bei sich hatte. Auch hier verhaftete die Bundespolizei sie und zeigte sie anschließend wegen “Störung des öffentlichen Friedens” an.
Fazit zur Festnahme am Frankfurter Flughafen
Am Montag ereignete sich ein Vorfall am Frankfurter Flughafen, eine scherzhafte Drohung eines 74-jährigen Passagiers führt zur Verhaftung. Nach wie vor ist unklar, was den Mann dazu brachte. Leider ist dies kein Einzelfall, schon häufiger kam es zu Bombendrohungen, die nicht ernst gemeint waren. Nicht zuletzt musste die ungarische Wizz Air wegen einer Bombendrohung in Paderborn-Lippstadt notlanden.
StGB 145d
Absolut richtig. Solche Scherze sind völlig unangebracht.
War es jetzt ein Witz oder eine Drohung?
Hallo Marcus, die Drohung von dem Mann war als Scherz gemeint. Liebe Grüße 🙂