Im Anschluss an die kürzlich verabschiedeten Beschlüsse des Bundestags entfällt ab Sonntag die 3G-Regel bei der Deutschen Bahn.
Die ersten Veränderungen, die sich aus der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes des Bundestags ergeben, treten bereits am morgigen Sonntag, den 20. März in Kraft. Die Deutsche Bahn gab heute bekannt, dass die 3G-Regel bei der Nutzung von Nah- und Fernverkehr entfalle, so die Tagesschau. Welche Regeln weiterhin bestehen, zeigen wir euch im folgenden Bericht.
Entfall der 3G-Zugangsregel
Bis dato gilt in allen Zügen der Deutschen Bahn die Ende des letzten Jahres beschlossene 3G-Regel. Passagiere, welche die Beförderungsangebote der Bahn wahrnehmen, müssen demnach nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Wahlweise wird für Ungeimpfte auch ein negatives Testergebnis akzeptiert.
Diese Regelung soll nun jedoch fallen. Dieser Schritt steht in Einklang mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes, die am gestrigen Freitag, den 18. März, beschlossen wurde. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa sagte ein Sprecher des Konzerns demzufolge, dass die 3G-Regelung zwar, entfalle jedoch weiterhin einige Einschränkungen in den Zügen der Deutschen Bahn herrschen.
Welche Regelungen gelten weiterhin?
Weiterhin hieß es, dass sowohl in Nah- als auch in Fernverkehrszügen, die die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP-2 Mund-Nasenbedeckung gelte. Auch bleibe die 3G-Regel in der Bordgastronomie bundesweit bestehen, da diese auch für reguläre gastronomische Einrichtungen weiterhin gilt. Während auch im Flugzeug die Maskenpflicht weiterhin Anwendung findet, kommt es im Nahverkehr auf die Entscheidung der einzelnen Bundesländer an, ob diese vorerst aufrechterhalten wird. Falls dies nicht explizit geregelt ist, bleibt sie zunächst bis zum Ende der Übergangsfrist für die Verabschiedung neuer Maßnahmen am 4. April bestehen.
Es wird außerdem befürchtet, dass die Übertragung der Entscheidungskompetenzen über eine etwaige Maskenpflicht im Nahverkehr an die Länder einen erneuten Flickenteppich an Corona-Maßnahmen nach sich zieht. Eine vor Kurzem durchgeführte Umfrage zeigt, dass, auch wenn die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr irgendwann abgeschafft werden würde, der Großteil der Menschen an der Regelung festhalten wollen würde. Demnach wollen mehr als zwei Drittel der befragten Deutschen auch nach einer Aufhebung der Maskenpflicht weiterhin Mund und Nase bedecken.
Fazit zum Entfall der 3G-Regelung bei der Deutschen Bahn
Als Konsequenz aus der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag geht hervor, dass ab dem 20. März die 3G-Zugangsregelung für die Nutzung von Zügen der Deutschen Bahn entfällt. Durch das Abtreten der Entscheidung über die Maskenpflicht im Nahverkehr an die Bundesländer wird erneut ein Flickenteppich an uneinheitlichen Regelungen befürchtet. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt und wie die einzelnen Länder weiter verfahren.