Wenn ein Flug mehr als eine Stunde vorverlegt wird, gilt er als annulliert. Die Fluggesellschaft muss Passagiere rechtzeitig und zuverlässig informieren.
Änderungen von Fluggesellschaften sind zumeist mit großen Folgen für Passagiere verbunden. Wenn ein Flug verspätet ist oder gar entfällt, ändert sich die ganze Reiseplanung. Doch das gilt nicht nur bei Verschiebungen nach hinten. Auch wenn ein Flug erheblich vorverlegt wird, wirkt sich das für Passagiere negativ aus. Nach einer Klage hat der Bundesgerichtshofs (BGH) nun darüber geurteilt, wie airliners berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Vorverlegung eines Fluges muss die Airline Passagiere selbstständig und zuverlässig informieren
- Bei mehr als einer Stunde Vorverlegung handelt es sich juristisch um eine Annullierung
- Auch, wenn der Flug über einen Drittanbieter vermittelt wird, muss die Airline klar kommunizieren
Klage wirkt sich positiv für Reisende aus
Teilnehmer einer Pauschalreise haben Klage gegen eine Airline eingereicht – das resultierende Urteil des BGH stellt sich auf die Seite der Reisenden. Denn laut dem Urteil des BGH ist eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde als Annullierung zu betrachten. Diese Einschätzung beruht auf der Grundlage der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs. Wenn es sich um einen Flug aus einem EU-Mitlgliedsstaat handelt, greift der Ausgleichsanspruch gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Laut dem Urteil des BGH hätte die Airline die Passagiere rechtzeitig über die Änderungen informieren müssen. Auch dann, wenn ein Drittanbieter wie bei einer Pauschalreise dazwischen steht. Die Kommunikation muss deutlich und verlässlich erfolgen. Sollten die Informationen über einen Drittanbieter kommen, muss erkenntlich sein, dass es sich um offizielle Änderungen der Airline handelt.
Vorverlegter Flug von Burgas nach Köln
Die Klage, die dem Urteil zugrunde liegt, bezog sich auf einen vorverlegten Flug von Burgas nach Köln/Bonn, der seitens der Airline nicht kommuniziert wurde. Einen Monat vor Abflug hatte der Kläger die Änderung zufällig bemerkt und weitere Mitreisende informiert. Nach Klage auf Ausgleichszahlung von je 400 Euro, gewährte das Landesgericht Köln jeweils 329 Euro. Die betroffene Airline wandte sich darauf an den BGH – die Revision blieb allerdings erfolglos.
Das Urteil zeigt, dass Passagiere nicht alle Änderungen von Airlines hinnehmen müssen. Gleichzeitig sind Reisende auch in der Pflicht, ihren Teil zu tun, wenn sie Entschädigungen einfordern wollen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar zeigt auch, dass Passagiere bei Flugverspätungen nur dann Anrecht auf Entschädigung haben, wenn sie auch am Flughafen erscheinen.