Diese Woche kommt es erneut zu Streiks, die den Bahnverkehr lahmlegen. Wir zeigen Euch, welche Rechte Ihr habt, wenn es zu Ausfällen und Verspätungen kommt.
Von Mittwoch bis Freitag ist wieder einmal Streik auf der Schiene angesagt. Die Gewerkschaft der Deutschen Lokführer (GDL) hat angekündigt, bundesweit den Verkehr von 10. Januar um 2 Uhr nachts bis Freitag, dem 12. Januar um 18 Uhr lahmzulegen. Dementsprechend ist abermals mit Chaos zu rechnen. Die Tagesschau schlüsselt nun alle Fahrgastrechte im Streik-Szenario auf. Von welchen Rechten dürft Ihr also die nächsten Tage Gebrauch machen?
Auf einen anderen Zug umsteigen
Tickets, die für den Streik-Zeitraum ausgestellt wurden, können zu einem anderen Termin wahrgenommen werden. Die sonstige Zugbindung der Deutschen Bahn (DB) entfällt. Somit ist es möglich, in jeden passenden Zug unabhängig der ursprünglichen Verbindung einzusteigen. Das gilt sowohl innerhalb Deutschlands als auch für Verbindungen über die Grenze. Was passiert mit reservierten Sitzplätzen? Diese können kostenlos storniert werden.
Wer sehr spontan ist, kann auch vom Kulanz-Angebot der Bahn gebrauch machen und seine Reisedaten auf den heutigen Dienstag vorverlegen. Allgemein gilt für den Arbeitsweg die nächsten Tage: Die Verantwortung der pünktlichen Ankunft liegt beim Arbeitnehmer.
Ihr könnt Eure Reise nicht verschieben, sondern müsst gänzlich auf die Fahrt verzichten? Dann könnt ihr diese inklusive reservierter Sitzplätze kostenlos stornieren und erhaltet die volle gezahlte Summe zurück. Das geht sowohl im DB-Reisezentrum vor Ort, analog per Post als auch Online über ein Antragsformular oder in der App. Eine Erstattung in voller Höhe erhaltet ihr, wenn die Fahrt aufgrund des Streiks entfällt oder eine massive Verspätung von mehr als einer Stunde am Zielort Euch davon abhält, die Fahrt anzutreten.
Allgemeine Fahrgastrechte greifen trotz Streik
Auch bei normalem Verkehr habt Ihr als Kunden der Bahn gewisse Fahrgastrechte. Diese bleiben auch in einer Streik-Situation erhalten und gewähren dem Kunden eine Erstattung bei hohen Verspätungen. Diese kann dann als Rückerstattung oder Gutschein per Formular angefordert werden, das Ihr im Internet oder DB-Reisezentrum findet. Bei Verspätungen gilt dort allgemein:
- Eine Erstattung von 25 Prozent für die einfache Fahrt bei einer Verspätung ab 60 Minuten
- Eine Erstattung von 50 Prozent für die einfache Fahrt bei einer Verspätung ab 120 Minuten
Auch, ohne dass Ihr eine konkrete Bahnfahrt gebucht habt, könnt Ihr vom Streik stark betroffen sein. Denn das Deutschlandticket ermöglicht die bundesweite Nutzung des Nahverkehrs. Wer mit Zeitkarten unterwegs ist, bekommt folgende Entschädigungen für Verspätungen ab 60 Minuten:
- Bei Zeitkarten im Fernverkehr in der zweiten Klasse gibt es 5 Euro zurück
- Bei Zeitkarten im Fernverkehr in der ersten Klasse gibt es 7,50 Euro zurück
- Mit der Bahncard 100 in der zweiten Klasse gibt es 10 Euro zurück
- Mit der Bahncard 100 in der ersten Klasse gibt es 15 Euro zurück
- Mit dem Deutschlandticket gibt es 1,50 Euro zurück
- Mit einem Länder-Ticket oder Quer-Durchs-Land-Ticket gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro zurück
- Mit einem Länder-Ticket oder Quer-Durchs-Land-Ticket gibt es in der ersten Klasse 2,25 Euro zurück
Wichtig ist, dass die DB erst Summen ab vier Euro auszahlt oder als Gutschein gutschreibt. Dementsprechend müsst Ihr Eure Entschädigungsbeträge dokumentieren und aufheben, bis Ihr die erstattungsfähige Summe einreichen könnt.
Ausnahmeregelungen bei der Bahn
Wem durch diese Regelungen im Streik nicht geholfen werden kann, für den greifen eventuell gewisse Ausnahmeregelungen der Bahn. Bei einer Ankunftszeit zwischen 12 Uhr nachts und 5 Uhr morgens bei einer mindestens einstündigen Verspätung am Ziel, dürfen Reisende auf ein Taxi zurückgreifen. Gleiches gilt, wenn der letzte planmäßige Zug entfällt und es keinen alternativen Weg gibt, um das Ziel bis Mitternacht zu erreichen. Die Taxirechnung darf allerdings 120 Euro nicht überschreiten.
Eine Hotelübernachtung oder Erstattung dieser ist dann durch die DB genehmigt, wenn das Ziel nachts überhaupt nicht erreicht werden kann. Das Hotel wird zumeist von der DB vorgeschlagen.
Fazit zu den Rechten als Bahnreisender während des Streiks
Ab morgen startet der bundesweite Bahnstreik, der erhebliche Beeinträchtigungen für Reisende bedeutet. Denn von 10. Januar um 2 Uhr nachts bis Freitag, dem 12. Januar um 18 Uhr geht nichts mehr auf der Schiene. Wer flexibel ist, kann heute noch seine Fahrt antreten, ansonsten könnt Ihr von unterschiedlichen Fahrgastrechten Gebrauch machen. Es bleibt abzuwarten, welches Ausmaß an Chaos dieser Streik mit sich bringen wird.
Frage: Gibt es Hotelkostenerstattung auch, wenn durch höhere Gewalt (Schnee) die Züge nicht fahren konnten ?
München war nicht erreichbar.
Wir haben deshalb noch 2 Nächte in Mannheim verbracht.
Danke für Eure Antwort.
Gruß von Christine Benda
Hallo Christine,
ich habe dein Anliegen mal intern weitergeleitet und mir wurde mitgeteilt, dass die Fahrgastrechteverordnung auch in diesem Fall eine Erstattung der Kosten für Unterbringung vorsieht, sofern sie sich in einem bestimmten Rahmen bewegen. Ohne die genauen Details zu kennen, ist eine definitive Einschätzung jedoch schwierig. Wir hoffen dennoch, dass wir dir weiterhelfen konnten.
LG Acelya