Flugzeug-Crews, die bis zum 1. März nicht vollständig geimpft oder genesen sind, werden bei Austrian Airlines keinen Lohn mehr erhalten. Dabei handelt es sich mehr um eine Erweiterung der bestehenden 2G-Regel.

Ab dem 1. März müssen alle fliegenden Crew-Mitglieder bei Austrian Airlines eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung vorweisen können. Ansonsten droht den nicht vor dem Coronavirus geschützten Mitarbeitern eine Freistellung ohne Bezahlung, wie Frankfurt Flyer berichtet. Im Prinzip erweitert die Lufthansa-Tochter lediglich die schon jetzt geltende 2G-Regel der Langstrecke auch auf die Kurzstrecke. Doch es gibt es Kritik, etwa seitens der Gewerkschaften.

Ungeschützte Crews machen Dienstplanungen immer komplizierter

Wer bei Austrian Airlines nicht geimpft ist, wird ab dem 1. März keinen Lohn mehr bei der österreichischen Fluggesellschaft erhalten. Nachdem Österreich bereits die allgemeine Impfpflicht für Ende Februar beschlossen hat, gibt es eine solche bei einigen Fluggesellschaften bereits, wie etwa bei Konzernschwester Swiss. Piloten und Flugbegleiter erhalten bei Austrian Airlines keinen Lohn mehr, wenn sie ab März nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Allerdings gibt es bei Austrian Airlines schon seit dem 1. Januar die 2G-Regelung auf der Langstrecke, wonach die Crews geimpft oder genesen sein müssen. Im Prinzip ist die Impfplicht bei der Fluglinie also eher eine Erweiterung der 2G-Regel auch auf die Kurzstrecke. Von da an werden vor COVID-19 ungeschützte Crew-Mitglieder keinen Flügen mehr zugeteilt.

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Austrian Airlines wird ungeimpften Crews ab März freistellen.

Die Ausweitung der 2G-Regel bei Austrian Airlines kommt nicht unbedingt überraschend, sind ungeimpfte Crew-Mitglieder doch inzwischen ein teils sehr großes Problem für die Fluggesellschaften. Denn immer mehr Staaten verlangen auch von Besatzungsmitgliedern einen vollständigen Impfschutz oder den Nachweis einer Genesung. Das führt natürlich dazu, dass mit ungeimpften fliegenden Crews nicht alle Flüge durchgeführt werden können, besonders eben in jene Länder, die einen COVID-19-Schutz verlangen. Das gestaltet natürlich auch die Dienstplanung immer schwieriger.

Natürlich folgt den Plänen Austrian Airlines‘ auch Kritik. So würden die betroffenen Mitarbeiter demnach ohne Bezahlung freigestellt, wenn es auch nicht einer Entlassung gleichkommt. Deshalb planen auch die zuständigen Gewerkschaften die Rechtslage dahingehend zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen, insofern dies sinnvoll ist. Jedoch ist davon auszugehen, dass durch die allgemeine geplante Impflicht in Österreich, solche Vorgehensweisen rechtens sein dürften.

Fazit zur Impfpflicht für fliegende Crews bei Austrian

Austrian Airlines verpflichtet die eigenen fliegenden Crews sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder eine Genesung vorzuweisen. Sollte dies nicht geschehen, erhalten die betroffenen Mitarbeiter kein Gehalt mehr und sind somit im Prinzip freigestellt, eben ohne Bezahlung. Ob das alles rechtens und so machbar ist, möchten nun die zuständigen Gewerkschaften prüfen. Letztlich wird es für Airlines denn auch immer schwieriger mit ungeschützten Crews zu planen, da immer mehr Länder eine Impfung oder Genesung voraussetzen.

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Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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