Wenn Schneefall die Reisepläne durchkreuzt, sind starke Nerven gefragt. Wir erklären, was Reisende bei einem Flugausfall bei Schnee machen können.
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Ein unerwarteter Wintereinbruch kann für Reisende zu unangenehmen Zwischenfällen führen, insbesondere wenn Flüge aufgrund von starkem Schneefall ausfallen. In solchen Situationen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man als Passagier hat. Hier sind einige hilfreiche Tipps, um auch inmitten des Schneegestöbers einen kühlen Kopf zu bewahren.
Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall durch Schnee?
Sollte ein Flug wetterbedingt gestrichen werden, habt Ihr die Option, den Flug kostenfrei umzubuchen oder eine Rückerstattung des Geldes einzufordern. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste bei Flugverspätungen oder Ausfällen aufgrund schlechten Wetters allerdings erst einmal kein Recht auf eine Entschädigung. Denn die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht vor, dass Fluggesellschaften bei außergewöhnlichen Umständen von Entschädigungszahlungen befreit werden können. In der Regel umfasst dies Wetterbedingungen wie Aschewolken und Unwetter, wie flightright berichtet. Die genaue Definition von außergewöhnlichen Umständen bleibt jedoch unklar.
In solchen Fällen haben Reisende einen Anspruch auf Information und Betreuung und die Fluggesellschaften sind verpflichtet, frühzeitig über Flugausfälle zu informieren.
Laut Focus müssen Fluggesellschaften bei einem Flugausfall angemessene Betreuungsleistungen bereitstellen, darunter Verpflegung und Unterkunft, wenn längere Wartezeiten entstehen. Dies ist der Fall, wenn bei einer Kurzstrecke eine Verspätung ab zwei Stunden, bei einer Mittelstrecke ab drei Stunden und bei einer Langstreckenverbindung ab vier Stunden besteht. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden stehen den betroffenen Passagieren zwei Optionen zur Verfügung. Sie können zwischen einer Umbuchung auf einen alternativen Flug oder einer Rückerstattung des Ticketpreises wählen. Sollte der Flug auf den nächsten Tag verschoben werden, wird eine Hotelübernachtung und die Hin- und Rückfahrt von der Airline übernommen.
Wenn Euer Flug wegen schlechtem Wetter ausfällt, solltet Euch von der Fluggesellschaft schriftlich den Grund der Annullierung bestätigen lassen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Schnee ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet zu beweisen, dass es nicht möglich war, die Fluggäste auf eigene Flüge oder von anderen Airlines umzubuchen, oder andere Beförderungsmittel wie Bus und Bahn anzubieten. Einige Fluggastrechte habt Ihr immer als Passagier.
Entschädigungszahlungen in Sonderfällen
Sollte es zu einer Flugannullierung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen kommen, können Passagiere in bestimmten Sonderfällen eine Entschädigungszahlung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Flug von einem EU-Flughafen gestartet oder gelandet wäre. Dabei ist es nicht relevant, woher die Fluggesellschaft kommt. Bei der zweiten Option ist es wichtig, dass die Airline ihren Sitz in der EU hat. Ihr könnt Euren Anspruch bis zu drei Jahre geltend machen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Reisende im Falle von Flugausfällen aktiv auf die Fluggesellschaft zugehen sollten, um ihre Rechte einzufordern. Dies kann die Kontaktaufnahme mit der Airline, oder im Zweifelsfall der nationalen Luftfahrtbehörde einschließen.
Was kann man bei einem Flugausfall machen?
Bevor Ihr den Flughafen erreicht, ist es ratsam, regelmäßig den Flugstatus zu überprüfen. Airlines informieren Euch über ihre Apps über den jeweiligen Flugstatus, dadurch habt Ihr direkt aktuelle Informationen zu Flugverspätungen und -ausfällen. Dies ermöglicht es Euch frühzeitig auf Änderungen und Ausfälle zu reagieren und erspart Euch gegebenenfalls den Weg zum Flughafen. Auch bei der Suche nach Alternativrouten oder Flugzeiten ist es ratsam, flexibel zu sein. In Zeiten von Schneefällen können Fluggesellschaften dazu neigen, Flüge umzubuchen oder zu verschieben. Behaltet daher mögliche Alternativen im Auge und kontaktiert die Airline, um schnellstmöglich eine Lösung zu finden.
Bei Flugausfällen ist die direkte Kommunikation mit der Fluggesellschaft entscheidend. Viele Airlines bieten mittlerweile Online-Plattformen, auf denen Fluggäste ihre Anliegen direkt klären können. Über die offizielle Webseite oder mobile Apps könnt Ihr den Kundenservice kontaktieren, Flugbuchungen verwalten oder Änderungen vornehmen. Zudem sind soziale Medien eine effektive Möglichkeit, um mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu treten. Durch Nachrichten über Plattformen wie Twitter oder Facebook können Reisende ihre Fragen stellen, Probleme melden oder Informationen erhalten, oft mit schnelleren Reaktionszeiten.
Eine umfassende Reiseversicherung kann in solchen Fällen von großem Nutzen sein. Prüft vorab, ob Eure Police Schutz bei Flugausfällen und damit verbundenen Kosten bietet.
Fazit zu den Regelungen bei Flugausfällen wegen Schnee
Während Flugausfälle aufgrund von Schneefall zweifellos frustrierend sind, können gut vorbereitete Reisende die Situation besser bewältigen. Flugausfälle wegen Schnee können zwar nur in Sonderfällen mit Entschädigungszahlungen kompensiert werden, allerdings haben Passagiere Rechte auf gewisse Leistungen, die von der Dauer der Verspätung des jeweiligen Fluges abhängt.