Gleiches Szenario wie im Jahr 1992? Die dritte und vorerst letzte Tarifrunde ist gescheitert. Doch wie geht es jetzt weiter?

Bundesweite Streiks am Montag verursachten in Deutschland ein großes Chaos. Hunderttausende Flüge wurden annulliert, Zugfahrten konnten nicht durchgeführt werden und auch in den Städten ging es nicht gut voran. Gestern Abend dann die schlechte Nachricht: Auch die dritte Verhandlungsrunde sei gescheitert und man habe sich nicht auf ein Ergebnis einigen können, so die Süddeutsche Zeitung.

Friedenspflicht bis zum 13. April

Erneut konnten sich Gewerkschaft und Arbeitgeber auf keinen gemeinsamen Nenner einigen. Die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen müssen sich nun erneut gedulden.

Wir bedauern sehr, dass die Einigung nicht zustande kam.

Karin Welge, Verhandlungsführerin der Arbeitgeber

Eine Schlichtung soll schließlich helfen, zu einem Abschluss zu kommen. In den kommenden zwei Wochen werden sich dann zwei Schlichter, Hans-Henning Lühr (Verdi) und Georg Milbradt (Arbeitgeber), zusammensetzen und versuchen eine Einigung auszuarbeiten. Falls Gewerkschaft und Arbeitgeber den Vorschlag annehmen, so ist die Schlichtung erfolgreich gewesen. Andernfalls könnte sich die Situation nochmals verschärfen. Dann droht ein flächendeckender Streik im öffentlichen Dienst, ähnlich wie im Jahr 1992. Doch zunächst gilt ab Sonntag eine sogenannte Friedenspflicht – bis zum 13. April darf somit nicht gestreikt werden. Frank Werneke, Vorsitzender von Verdi, sieht die Schuld bei den Arbeitgebern. Ihre Vorschläge hätten nicht sichergestellt, dass die Kaufkraft für die unteren und mittleren Einkommensgruppen erhalten bliebe.

Für uns steht nach wie vor ein sozial gerechter Abschluss im Mittelpunkt. Die Arbeitgeber waren trotz deutlicher Bewegung nicht bereit, den Beschäftigten beim Mindestbetrag ausreichend entgegen zu kommen.

Frank Werneke, Vorsitzender Verdi
Frank Werneke, Bundesvorstand Der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di,
Frank Werneke, Vorsitzender Verdi

Die Gewerkschaften fordern 10,5 Prozent mehr Lohn, wenigstens aber einen Mindestbetrag von 500 Euro. Die Arbeitgeber hingegen schlugen einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro und zusätzlich noch acht Prozent mehr Lohn und einen monatlichen Mindestbetrag von 300 Euro vor. Unklar war bei dem Angebot allerdings, für welche Laufzeit es gilt.

Wir konnten uns vorstellen, einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro netto zu zahlen. Das hätte den Beschäftigten sofort und unmittelbar geholfen.

Karin Welge, Verhandlungsführerin der Arbeitgeber

Falls es wirklich zu einem harten Arbeitskampf kommen sollte, so könnten Reisende wieder mit erheblichen Beeinträchtigungen im Flugverkehr rechnen. Ohne Sicherheitspersonal müssten etliche Verbindungen annulliert werden. Das wäre nicht nur für die Flugpassagiere sehr verheerend, auch die Airlines müssten einbüßen.

Fazit zu gescheiterten Tarifverhandlung

Gewerkschaft und Arbeitgeber konnten sich auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht einigen. Nun soll eine Schlichtung zu einem Ergebnis führen, andernfalls drohen unbefristete Streiks. Insbesondere der Flugverkehr müsste mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Man mag sich solch ein Szenario gar nicht erst ausmalen. Hoffen wir, dass es auch wirklich zu einer Schlichtung kommt, ehe die Situation komplett ausartet.

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Autor

Ihre Reiselust begann bereits in jungem Alter, wo sie sich immer sehr auf die Ferien gefreut hat. Egal ob Städtetrips, Urlaube am Meer oder auf den Bergen – Acelya ist für jedes Abenteuer bereit. Mit ihrer Neugierde und ihrer großen Leidenschaft zum Schreiben, entschied sie sich für ein Publizistikstudium. Bei reisetopia kann sie ihre Lust für Reisen und das Schreiben perfekt miteinander verbinden.

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        Im Schlichtungsverfahren gibt es keine festen Zeitfenster, sondern nur verschiedene festgelegte Maximalzeiträume. Die Schlichtungskommission selbst hat z.B. max. eine Woche für ihren Schlichterspruch Zeit, könnte diesen aber auch schon nach 2 Tagen fällen. Das Verfahren könnte aber auch zwischendurch ausgesetzt werden und ruhen.

        Somit ist eine Dauer bis Mitte April durchaus realistisch, die explizite Vorhersage des 13.4. gleicht jedoch Kaffeesatzleserei.

      • Ich vermute kaum, dass die SZ da einfach ein Datum selbst festgelegt hat, sondern sich da auf internen Aussagen berufen wird. Sonst würde das Datum auch eher random auf mich wirken. Dennoch hast Du recht: Man sollte nicht alles glauben, was im Internet steht – hat selbst schon Abraham Lincoln einst gesagt. 😉

      • @Alexander

        Auch ich kann weitergeben, was andere gemeldet haben. Der RBB vermeldet “Wie es nach der Schlichtung weitergeht, ist offen. Spätestens am 18. April müssen nach einer Aufstellung der Gewerkschaften die Verhandlungen der Tarifparteien wieder aufgenommen werden.”
        Die Friedenspflicht endet erst, wenn diese auch wieder für gescheitert erklärt wurden.

        Jetzt haben wir also mit dem 18.4. (+x) ein weiteres Datum. Auf welche internen Aussagen wird sich da wohl berufen?

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