An den Weihnachtstagen gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regeln, die sich mit dem harten Lockdown noch einmal geändert haben – das gilt auch für Aufenthalte in Beherbergungsbetriebe. Wo dürfen Gäste an den besinnlichen Tagen übernachten und wo nicht?
Touristische Übernachtungen sind in Deutschland bis zum 10. Januar 2021 verboten. Hotels dürfen bis auf Weiteres ausschließlich Gäste beherbergen, die sich aus geschäftlichen Gründen in einem Ort befinden und eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen – teilweise gibt es zudem Sonderregelungen für Trauerfeiern und andere private Reisen. Für Weihnachten allerdings gibt es je nach Bundesland noch einmal gesonderte Regeln, obwohl die Bundesregierung hiervon abrät. Während einige Bundesländer Hotelübernachtungen an den Feiertagen zulassen, sträuben sich andere dagegen. Ein Überblick mit den neuesten Informationen!
Acht Bundesländer erlauben Hotelübernachtungen an Weihnachten
Eine Aussage zu Hotelübernachtungen an Weihnachten gibt es nach der erneuten Verschärfung des Lockdowns mittlerweile aus einigen Bundesländern. Obwohl die Bundesregierung verkündet hatte, dass Ausnahmen für Weihnachten nicht vorgesehen sind, scheren einige Bundesländer aus. Konkret werden Übernachtungen zum Familienbesuch an den Weihnachtstagen in den folgenden Bundesländern erlaubt:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
In Berlin hat der Senat nach Beratungen erklärt, dass Übernachtungen an den Weihnachtstagen zum Besuch von Berliner Verwanden gestattet sind – das geht aus einer Veröffentlichung vom 15. Dezember hervor. In Bremen und Hamburg wurden ähnliche Regeln ebenfalls bestätigt, wobei in Hamburg nur Übernachtungen zwischen dem 24. bis 26. Dezember von den Regeln für touristische Übernachtungen ausgenommen sind. Im Bundesland Hessen geht es aus der neuen Landesverordnung hervor, dass Übernachtungen zwischen dem 23. und 27. Dezember zu touristischen Zwecken möglich sind.
Selbst im Corona-Hotspot Sachsen hat ein Sprecher der Regierung gegenüber Medien noch einmal bestätigt, dass Übernachtungen aus sogenannten sozialen Gründen weiterhin möglich sind – auch an Weihnachten. Diese Regelung umfasst auch den Familienbesuch. Genauso geht auch Sachsen-Anhalt vor, hier greifen vergleichbare Regeln auch schon aktuell als Ausnahme von der allgemeinen Verordnung. Baden-Württemberg erlaubt Hotelübernachtungen nur zwischen dem 24. und 26. Dezember und beruft sich bei der Ausnahme auf einen sozialen Härtefall.
Mehrere Bundesländer ändern Regeln wegen verschärftem Lockdown
Einen anderen Weg als die meisten Bundesländer ging anfangs nur Brandenburg. Das Flächenland, das Berlin umringt, wird für die Weihnachtstage und auch für Silvester keine Ausnahmen vom aktuellen Verbot touristischer Übernachtungen zulassen. Damit sind Übernachtungen zum Familienbesuch in Brandenburg als sogenannte touristische Übernachtungen einzustufen und bleiben damit verboten. Nach dem verschärften Lockdown haben allerdings auch andere Länder auf die Linie von Brandenburg umgeschwenkt und touristische Übernachtungen beim für den Familienbesuch wieder verboten, auch an den Weihnachtsfeiertagen. Zuerst hatten Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die bisher geplante Ausnahme gekippt, wenig später folgte dann auch Nordrhein-Westfalen. Klar ist mittlerweile, dass auch Bayern keine touristischen Übernachtungen mehr an Weihnachten zulassen wird.
Nicht erlaubt sind touristische Übernachtungen an Weihnachten demnach nach aktuellem Stand in den folgenden Bundesländern:
- Bayern
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Schleswig-Holstein
Es ist davon auszugehen, dass diese Liste möglicherweise noch einmal länger wird, sobald sich die verbleibenden Bundesländer entschieden haben. Dass sich Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein noch einmal umentscheiden werden, ist dagegen eher unwahrscheinlich.
Noch keine Entscheidung in den verbleibenden Bundesländern
Offen bleibt derweil, welchen Weg die verbleibenden Bundesländer gehen. In Rheinland-Pfalz möchte man wenige Tage vor Weihnachten noch einmal eine Lagebewertung vornehmen, in Thüringen ist voraussichtlich keine Ausnahme geplant – endgültig entschieden ist die Thematik aber auch hier noch nicht. Noch gar nicht geäußert hat sich das Saarland. Es ist allerdings davon auszugehen, dass das Saarland und Thüringen eher den Weg gehen werden, Übernachtungen nicht zu erlauben, während Rheinland-Pfalz voraussichtlich wohl eher der hessischen Linie folgen wird. Eine Entscheidung dürfte in den drei Bundesländern im Laufe der nächsten Tage fallen.
Fazit zu den Ausnahmen vom Übernachtungsverbot an Weihnachten
Bund & Länder konnten sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen mit Blick auf das Übernachtungsverbot an Weihnachten einigen. Die Folge davon sind unterschiedliche Regeln in allen Bundesländern. Positiv für Verbraucher ist dabei sicherlich, dass die meisten Länder Übernachtungen zum Besuch von Familie und Verwandten möglich machen wollen – wenngleich es vielfach noch an Details fehlt. Bislang schert ausschließlich Brandenburg aus und will keine touristischen Übernachtungen an Weihnachten möglich machen.