Die Lufthansa und die Betreibergesellschaft des Hauptstadtflughafens BER wollen die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Klimaaktivisten der sogenannten “Letzten Generation” prüfen.
Kürzlich ereigneten sich einige Vorfälle an deutschen Airports, bei denen Klimaaktivisten in das Flughafengelände eindrangen, sich auf wichtigen Verkehrswegen ebendieses festklebten und somit den Flugbetrieb teilweise gravierend einschränkten. Nun wollen der deutsche Flag-Carrier Lufthansa sowie die Betreibergesellschaft des Flughafens Berlin-Brandenburg prüfen, ob man Schadensersatzzahlungen vonseiten der Organisation “Letzte Generation” fordern kann, wie airliners berichtet.
Was passierte am Flughafen BER?
Wie wir bereits kurz nach der Aktion der Aktivisten berichteten, die sich vielerorts im Zuge des Protestes gegen klimaschädliche Mobilität unter Nutzung der Möglichkeit des zivilen Ungehorsams festkleben, drangen diese am 24. November und 8. Dezember unbefugt in das Gelände des Flughafens BER ein. Während sich bei der zweiten Aktion im Dezember lediglich zwei Menschen festkleben und bereits sechs davon abgehalten werden konnten, da man die Präsenz an Sicherheitskräften infolge des ersten Einsatzes aufstockte, hatte die Blockade im letzten Monat weitreichende Folgen.
Laut der Lufthansa Group mussten infolge der Aktionen der Aktivisten insgesamt 14 Flüge der Airlines Lufthansa, Swiss, Austrian und Eurowings gestrichen werden. Zudem waren 19 weitere entweder verspätet oder mussten gar zu anderen Flughäfen umgeleitet werden, da Starts- und Landungen zeitweise unmöglich waren.
Prüfung von rechtlicher Umsetzbarkeit
Die beiden von der Protestaktion der Klimaaktivisten finanziell geschädigten Parteien kündigten demnach an, dass man von nun an nach einer jeder solchen Aktion prüfen wolle, ob die Möglichkeit bestehe, die Organisation “Letzte Generation” zu einem Schadensersatz zu verpflichten.
Der Flughafen Berlin-Brandenburg prüft ernsthaft, die sogenannte “Letzte Generation” auf Schadensersatz zu verklagen.
Flughafensprecher BER gegenüber dem Spiegel
Durch die Beeinträchtigung des Flugbetriebes am BER sind sowohl der Betreibergesellschaft des Flughafens und der Lufthansa erhöhte Kosten entstanden. Auch ein mutmaßlicher Gewinnausfall liegt nahe. Auch die generelle Debatte um die Sicherheit des Flughafens wurde durch die vergangenen Aktionen angeheizt, da sich wohl viele Menschen zurecht fragen, warum der Sicherheitsbereich des Flughafens so einfach zugänglich ist.
Fazit zur Prüfung von Schadensersatzforderungen gegenüber der “Letzten Generation”
Die finanziell ohne Zweifel durch die Aktionen der Klimaaktivisten geschädigte Lufthansa und Betreibergesellschaft des BER wollen nun juristisch prüfen lassen, ob die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Aktivisten, die in den vergangenen Wochen bereits zwei Mal den Flugbetrieb einschränkten oder dies zumindest vorhatten, rechtlich machbar ist. Da ziviler Ungehorsam in Deutschland nicht unter Strafe steht, sondern jene, die ihn ausüben, nur für die dabei begangenen Straftaten belangt werden, bleibt abzuwarten, wie in einem solchen Präzedenzfall entschieden wird.
Überschrift: “fordern Schadensersatz”; Text: “wollen prüfen”
Da passt die Überschrift nicht zum Text.
Noch steht leider nicht fest, ob die Störer überhaupt verklagt werden. Die Überschrift stimmt leider wieder nicht mit dem Inhalt überein. Es wird derzeit “geprüft”.
Wie gesagt, dass hängt nicht zusammen. Eine Verurteilung oder auch nur Anklage ist keinerlei Voraussetzung für zivilrechtliche Ansprüche.
Der Artikel ist vielleicht nicht optimal, aber könnte als Einstieg dienen.
https://www.expertehilft.de/strafrecht/zivilrecht-und-strafrecht-was-ist-der-unterschied/
Bei einem Prozess wird da aber unterm Strich nichts bei rumkommen. Nachdem der Schaden wohl in die Millionen gehen dürfte kann das kaum eine Privatperson bezahlen. Die Täter müssten also ihr Leben lang abbezahlen. Das wird wohl keiner machen, da sorgt man doch besser dafür, dass nichts pfändbares vorhanden ist und macht sichs in der Hängematte Bürgergeld bequem.
Schaun wir mal. Zivil- und Strafrecht sind zwei verschiedene Dinge.
Man kann auch ohne Straftat zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Die Handbremse des Fahrzeugs beim Parken am Berg nicht richtig anzuziehen, ist keine Straftat. Der Schaden durch ein unkontrolliert losrollendes Fahrzeugs kann aber u.U. erheblich sein. Dafür ist man dann schon schadenersatzpflichtig.
Gegenüber dem Strafrecht gibt es im Zivilrecht noch eine Besonderheit. Bei einer Gruppe von Tätern ist jeder strafrechtlich für seinen und nur für seinen Teil verantwortlich. Zivilrechtlich kann sich ein Geschädigter ein beliebiges Mitglied der Gruppe herausziehen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Wie das die Täter dann untereinander regeln, ist nicht Sache des Geschädigten.
eventuelll auch mal ein Thema für einen Artikel , Schadensersatz Zahlungen der airlines erhalten . ich habe zb über 3 Monate hin und hergeschrieben und immer wieder die gleichen fragen beantwortet um Schadensersatz für Flugausfall wegen streik erstattet zu bekommen bei Lufthansa, mußte am ende den hon service mit einschalten und stand kurz davor einen Anwalt einzuschalten . interessante zu erfahren wie das bei anderen airlines funktioniert 😀
Lustig das man sich Gedanken um die paar Euronen macht. Viel mehr sollte man sich den Kopf zerbrechen wie es sein kann das die Klima Kleber ein zweites Mal bzw. überhaupt Zutritt zum Rollfeld hatten. Mir wird das 125ml Deo an der Sicherheitskontrolle abgenommen und andere machen einfach so einen Spaziergang mit nem Einer Kleber über den Flughafen. Wozu dann noch Security?
Hoffe sie bekommen ihr Geld. Auch das einbrechen auf das Gelände muss mit aller Konsequenz bestraft werden.
Das Geld haben sie dann aber an die verspäteten Passagiere weiterzuleiten