Der Schweizer Bundesrat hat am 10. Juni 2022 entschieden, dass eine nicht medizinisch notwendige Booster-Impfung selbst bezahlt werden muss.
Seit der kompletten Aufhebung der Einreisebeschränkungen per 17. Februar 2022 wie auch der Aufhebung der Maskenpflicht per 1. April 2022 ist es ruhig geworden rund um die Corona-Massnahmen in der Schweiz. Nun verkündete der Bundesrat am 10. Juni 2022, dass ein einfacher Zugang zu einer Reiseimpfung ermöglicht wird, diese jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden muss, wie der Pressemitteilug des BAGs zu entnehmen ist.
Die Kosten bestimmen die Kantone
Die Sommerferien kommen immer näher und damit auch die Frage, wie die Corona-Massnahmen in dem zu bereisenden Land sind. Während in der Schweiz gänzlich alle Einreisebeschränkungen aufgehoben wurden, halten einige Länder noch diverse Bestimmungen fest.
Weil bei gewissen Reisen ins Ausland nach wie vor auch der Vorweis eines Zertifikats notwendig ist, hat sich der Bundesrat dazu entschieden, weitere Auffrischimpfungen zur Verfügung zu stellen. Sofern die erneute Booster-Impfung nicht medizinisch notwendig ist, sondern zum Reisen dient, müssen die Personen die Impfkosten selbst tragen. Dabei bleibt den Kantonen und den Impfstellen offen gelassen, wie hoch sie die Impfkosten ansetzen möchten. Der Bundesrat betont jedoch, dass die Auffrischungsimpfung für Personen mit einem geschwächten Immunsystem kostenlos bleiben, wie SRF berichtet.
Anders als die bisherigen Impfungen erfolgt diese Boostser-Impfung jedoch ausserhalb der Zulassung von Swissmedic (off-label) wie auch weder mit der Empfehlung des BAG oder noch EKIF. Dies aus dem Grund, da die Auffrischungsimpfung besonders für das Einreisen in internationale Länder gedacht ist.
Fazit zum neuen Reise-Booster in der Schweiz
Die Sommerferien stehen vor der Tür und immer mehr Schweizerinnen und Schweizer wagen ihre erste große Reise nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause. Da in gewissen Ländern nach wie vor den Vorweis eines Zertifikats notwendig ist, gab der Bundesrat heute den Start eines Reise-Boosters bekannt. Sofern diese Auffrischungsimpfung nicht medizinisch notwendig ist, müssen die Kosten jedoch selbst bezahlt werden.