Nicht nur für geimpfte und genesene Reisende soll die Quarantänepflicht entfallen, auch negativ getestete Personen sollen bei Einreise nach Deutschland neu davon befreit werden.
Auch für negativ getestete Reisende soll bei Einreise nach Deutschland nun die Entbindung von der Quarantänepflicht gelten, wie Gesundheitsminister Jens Spahn nun mitteilte. Damit gilt die Befreiung von der Quarantänepflicht künftig im Prinzip also für alle. Aber auch weiterhin gelten die neuen Regelungen nicht im Hinblick auf Virusvariantengebiete. Darüber berichtet faz.net.
Tagesaktueller negativer Test entbindend von Quarantänepflicht
Noch in dieser Woche, plant die Bundesregierung die Einreisebestimmungen und – vor allem – die entsprechenden Beschränkungen zu überarbeiten und zu lockern. Bekannt war bereits, dass es geplant sei, geimpfte und genesene Reisende von der aktuell geltenden Quarantänepflicht zu befreien, wenn diese aus einem Risiko- oder Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen. Nun soll dieser Kreis jedoch erweitert werden und somit demnach auch negativ getestete Einreisende nicht mehr in die Quarantäne müssen. Somit gilt die überarbeitete Regelung quasi für alle, wie Gesundheitsminister Jens Spahn jüngst bekannt gab.
Der Corona-Test muss dabei nach ersten Informationen „tagesaktuell“ sein. Ob damit eine 24-Stunden-Grenze gemeint ist, muss abgewartet werden. In vielen Ländern Europas und weltweit werden Tests akzeptiert, die je nach Land zumeist nicht älter als 24 bis 72 Stunden sein dürfen. Von der neuen geplanten Regelung auch weiterhin ausgeschlossen sind alle Reisenden, die aus den sogenannten Virusvariantengebieten nach Deutschland einreisen wollen. Das dürfte auch weiterhin vor allem daran liegen, dass noch immer keine (ausreichenden) Daten ob des Schutzes der Impfstoffe über die Virus-Mutanten und -Variationen vorhanden zu sein schein.
Bei den Bestimmungen betreffend geimpfter und genesener Reisender, gibt es jedoch schon deutlich mehr Details. Zu beachten ist hierbei etwa, dass eine Person erst dann als nachweislich „vollständig“ geimpft gilt, wenn nach Verabreichen der zweiten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Ein Impfnachweis muss zudem als Beleg auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegt werden können. Als nachweislich genesen werden diejenigen Personen angesehen, die dies mit einem positiven PCR-Testergebnis nachweisen können, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Wer eine COVID-Infektion vor mehr als sechs Monaten hinter sich gebracht hat, gilt also nicht als genesen und müsste entsprechend der neuen Bestimmung ebenfalls einen negativen Test vorweisen können.
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Fazit zur Erleichterung der Einreisebestimmungen
Alle jene die – ob berechtigt oder nicht – angesichts der Lockerungen für geimpfte und genesene Personen von Ungerechtigkeit sprachen, können nun zumindest bei den Reisen eine gleichwertige Erleichterung erwarten. Und tatsächlich ist die Erweiterung jener Lockerungen auch nur logisch, geht doch von negativ getesteten Personen eine ebenfalls sehr niedrige Gefahr im Bezug auf das Coronavirus aus. Von daher sind die neuen Beschlüsse entsprechend zu begrüßen.
Würde das dann auch für Reiserückkehrer gelten?
Hallo Patricia,
zumindest sieht es danach aus.
Wir hoffen bald mehr Infos dazu zu haben!
Viele Grüße
Super Neuigkeiten! Gibt es weitere Quellen dazu?
Hey Maximilian,
bisher gibt es nur spärliche Informationen und wir hoffen auch auf weitere Infos, die wir dann hier natürlich veröffentlichen.
Viele Grüße
ich würde es als gerecht empfinden wen die Quarantäne auch für die negativ getestete gilt den nicht jeder hat eine Impfung bekommen hoffe das es durch geht bis jetzt habe ich es noch nirgends gelesen
negativ getestete Einreisende nicht mehr in die Quarantäne müssen. Somit gilt die überarbeitete Regelung quasi für alle, wie Gesundheitsminister Jens Spahn jüngst bekannt gab haben sie mehr infos
Falls ja, welchen Sinn macht das, dass ich von der Quarantäne befreit bin, aber nicht von der Testpflicht? 🤔
Muss ich als vollständig geimpfte Person nach Ankunft aus einem Risiko -und einem Nichtrisikogebiet nach Deutschland trotzdem noch einen Test machen? Auf der LH-Seite steht das so.
Hallo Peter, die Testpflicht VOR dem Abflug nach Deutschland besteht vorerst weiterhin für jeden – die Regelung gilt aktuell aber nur bis 12. Mai. Was danach kommt, ist aktuell noch nicht absehbar, ich könnte mir aber vorstellen, dass acuh die Testpflicht für Genese und Geimpfte wegfällt.
Aber dann sind wir ja wieder benachteiligt. Es kann zu Stress führen, wenn man im Urlaub sich um eine Test kümmern muss. Doch alles nicht gerecht was in diesem Land passiert. Viele haben auf vieles verzichtet und die älteren können ohne Problem reisen…
Hoffe das auch für alle der Test wegfällt. Und wenn nicht das der Staat den bezahlt.
Hey Tobias, ich glaube, dass man die Situation aktuell einfach akzeptieren muss und wir daran leider nichts ändern können. Der von dir genannte Stress wird irgendwann entfallen und dann auch die Kosten für den Test. Ich gehe nicht davon aus, dass der Staat das zahlen wird, schließlich muss man ja aktuell nicht Reisen. Ich für meinen Teil bin froh, wenn die Quarantäne entfällt und dann “nur” noch ein Test anfällt. Für den zahle ich auch gerne, sofern ich dadurch die Möglichkeit habe wieder uneingeschränkter meinem Lieblingshobby nachzugehen. Viele Grüße
Wahnsinn, wie ignorant und egozentrisch! Was ist mit denjenigen, die sich in der Summe mehrere Tests (z.B. Familie, Hin- und Rückreise) nicht leisten können?
Was für ein Test wird benötigt? Gibt es dazu schon was? Weil ein PCR Test ist teuer und man hat ein großen Zeitaufwand. Da ist man doch klar benachteiligt. Wenn also alle gleich behandelt werden muss der Staat den Test bezahlen. Bin mal gespannt wie ich die Rechnung einreichen kann.
Hey Tobias, darüber wird es sicherlich bald weitere Informationen geben, vorstellbar wäre weiterhin ein Schnelltest. Viele Grüße