Condor und Lufthansa sind sich bei den Zubringerflügen immer noch nicht einig. Nun hat die Lufthansa einen ersten Sieg in der Auseinandersetzung errungen.

Ein Gericht hat entschieden, dass die Lufthansa keine Sonderkonditionen mehr an Condor vergeben muss. Dies betrifft insbesondere die Zubringerflüge am Drehkreuz Frankfurt, die für Condor von großer Bedeutung sind. Das Bundeskartellamt hatte ursprünglich zugunsten von Condor entschieden, jedoch wurde dieser Beschluss nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf außer Kraft gesetzt, wie aero.de berichtet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gericht hat entschieden, dass Lufthansa keine Sonderkonditionen mehr an Condor vergeben muss, wohingegen das Bundeskartellamt ursprünglich anders entschieden hat
  • Condor ist stark auf Zubringerflüge der Lufthansa angewiesen, da bis zu 40 Prozent der Condor-Interkontinentalgäste mit dem Kranich nach Frankfurt reisen
  • Lufthansa hat die Konditionen des bestehenden Vertrags verschärft und verhandelt derzeit mit Condor über eine neue Vereinbarung für die Zeit nach dem Sommerflugplan 2024

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung

Bis 2009 war Lufthansa mit 24,9 Prozent noch an Condor beteiligt. Heute stehen beide Unternehmen in hartem Wettbewerb, vor allem mit der neuen Lufthansa-Tochter Discover Airlines, die ebenfalls auf Ferienflüge spezialisiert ist. Der Konkurrenzkampf führte zu Spannungen, der ehemalige Condor-Chef Ralf Teckentrup warf der Lufthansa 2022 sogar vor, eine Verdrängungsstrategie zu verfolgen. Condor ist auf die Zubringerflüge der Lufthansa angewiesen, da bis zu 40 Prozent der Condor-Interkontinentalpassagiere mit einem Zubringerflug, meist mit Lufthansa, nach Frankfurt kommen. Ein seit Jahrzehnten bestehendes “Special Prorate Agreement” (SPA) sicherte Condor bisher günstige Konditionen für diese Zubringerflüge. Die Kranich-Airline kündigte die SPA im November 2020 mit der Begründung, sie wolle keine Verträge fortführen, die Passagierströme auf andere Airlines umleiten. Condor wandte sich daraufhin erfolgreich an das Bundeskartellamt, das Lufthansa verpflichtete, Condor weiterhin Zugang zu den Zubringerflügen zu gewähren.

Condor

Gegen diese Entscheidung legte Lufthansa Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun festgestellt, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundeskartellamtes bestehen. Damit ist Lufthansa vorläufig von der Verpflichtung entbunden, Condor die bisherigen Sonderkonditionen zu gewähren. Inzwischen hat Lufthansa die Bedingungen des SPA verschärft, um eine Unterbrechung der Zubringerflüge im Sommerflugplan 2024 zu vermeiden. Lufthansa und Condor verhandeln derzeit über eine neue Vereinbarung für die Zeit nach Oktober 2024, bis dahin gelten die angepassten Konditionen des SPA. Die endgültige Entscheidung wird in einem Hauptsacheverfahren erwartet.

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Autor

Ihre Reiselust begann bereits in jungem Alter, wo sie sich immer sehr auf die Ferien gefreut hat. Egal ob Städtetrips, Urlaube am Meer oder auf den Bergen – Acelya ist für jedes Abenteuer bereit. Mit ihrer Neugierde und ihrer großen Leidenschaft zum Schreiben, entschied sie sich für ein Publizistikstudium. Bei reisetopia kann sie ihre Lust für Reisen und das Schreiben perfekt miteinander verbinden.

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