Die Bundesregierung sieht die Voraussetzungen für eine Zahlung von Kurzarbeitergeld an die deutschen Ryanair Crews nicht erfüllt.

Viele in der Reisebranche tätige Unternehmen mussten ihr Personal nach Ausbruch der Corona-Pandemie in Kurzarbeit schicken – doch nicht alle erhalten Kurzarbeitergeld vom Staat. Den deutschen Crews der Ryanair-Gruppe blieb dies bisher verwehrt. Die Ryanair-Tochter Malta Air und die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) fordern nun die Bundesregierung auf, auch für deutsche Ryanair Crews Kurzarbeitergeld zu zahlen, wie es bei anderen Fluggesellschaften der Fall ist. Wie aero.de berichtet, bezweifelt die deutsche Regierung allerdings, dass die Ryanair Tochtergesellschaft Malta Air einen Flugbetrieb in Deutschland unterhalte.

Gewerkschaft und Bundesregierung kommen auf ein unterschiedliches Ergebnis

Mit 127 Millionen Passagieren im Jahr 2017 ist Ryanair nach der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa die zweitgrößte Airline in Europa. Obwohl die irische Fluggesellschaft ihren Sitz am Flughafen Dublin hat, sind um die 1.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt. Diese Mitarbeiter sind in am Flughafen Berlin-Brandenburg, Dortmund, Frankfurt Main, Frankfurt-Hahn, Karlsruhe/Baden-Baden, Köln/Bonn, Memmingen und am Flughafen Niederrhein stationiert.

Ryanair On Ground
Eine Boeing 737-800 der Ryanair

Wie wir berichteten, übernahm die 1984 gegründete Ryanair im Jahr 2019 die Fluggesellschaft Malta Air. Im selben Jahr wurden – nach enormem Druck der Gewerkschaften auf den Ryanair-Konzern – die deutschen Basen rechtlich von der irischen Ryanair auf die maltesische Tochtergesellschaft übertragen. Der Sinn dieser Übernahme war es, den deutschen Mitarbeitern die Unterbringung in das Deutsche Sozialsystem zu ermöglichen. Seitdem zahlen diese Steuern sowie Sozialabgaben in Deutschland.

Die Piloten der Malta Air zahlen in Deutschland volle Steuern und Sozialabgaben. Deshalb haben sie auch vollen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und alle anderen Sozialleistungen.

Janis Schmitt, Sprecher Vereinigung Cockpit

Im vergangenen Jahr hat Malta Air aufgrund der Coronakrise mit der VC und auch mit der Gewerkschaft Verdi Krisenverträge für alle 1.000 deutschen Mitarbeiter abgeschlossen. Daraufhin wurde sich darauf verlassen, dass die Beschäftigten Kurzarbeitergeld von der deutschen Regierung erhalten werden. Schließlich wäre dies unter den gegebenen Voraussetzungen auch in anderen EU-Staaten der Fall. Allerdings kam die deutsche Regierung auf ein anderes Ergebnis. Sie bezweifelt, dass Malta Air einen Flugbetrieb in Deutschland unterhalte. Über diese Unstimmigkeit wird seitdem vor Gericht gestritten. Die Arbeitsagentur will sich momentan nicht zu den Vorfällen äußern.

Fazit zum ausbleibenden Kurzarbeitergeld für deutsche Beschäftigte

Die deutsche Regierung will, entgegen der Meinung der Vereinigung Cockpit, kein Kurzarbeitergeld zahlen. Diese plädiert darauf, dass nicht nachzuweisen ist, dass die Ryanair-Tochter Malta Air einen Flugbetrieb in Deutschland unterhält. Nach Ansicht der Fluggesellschaft und der VC zahlen die rund 1.000 Beschäftigten jedoch Steuern und Sozialabgaben, was diese zum Erhalt des Kurzarbeitergeldes, wie es auch in anderen EU-Staaten der Fall sei, berechtige. Momentan zahlt Malta Air das Kurzarbeitergeld an die Angestellten.

Wie steht ihr dazu? Sollten euer Meinung nach die Mitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten?

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Autor

Genauso wie den Schwarzwald, liebt David es neue Orte und Kulturen zu entdecken. Am liebsten kombiniert er einen Städtetrip mit anschließendem relaxen am Strand. Er studiert Tourismusmanagement in Wernigerode und macht ein Praktikum bei reisetopia. Er hält euch mit den neuesten Deals und News auf dem Laufenden!

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  • Wer in Deutschland wie die Malta-Air Piloten Steuern und Sozialabgaben bezahlt, ist auch berechtigt das Kurzarbeitergeld zu bekommen! Aber die deutsche Bundesregierung windet sich wie immer heraus, wenn es um berechtigte Ansprüche geht.

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