Mecklenburg-Vorpommern ist ein “Hotspot-Bundesland”. Dennoch hat der Landtag Lockerungen beschlossen, welche am Donnerstag in Kraft treten.

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte das Land vom 24. März an flächendeckend zum Corona-Hotspot erklärt. Die Hotspot-Regelung hält weiterhin an, jedoch hat die Regierung Lockerungen für diesen Donnerstag angekündigt, so die tagesschau.

Hotelgäste müssen weiterhin eine 3G-Nachweis mit sich führen

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, hat sich heute nach der Kabinettssitzung in Schwerin zu den neuen Corona-Regelungen in ihrem Bundesland geäußert. Aufgrund der fallenden Infektionszahlen und der gesunkenen Patientenzahlen in Krankenhäusern, insbesondere auf den Intensivstationen, konnten in Mecklenburg-Vorpommern Lockerungen beschlossen werden. Ab kommenden Donnerstag wird die 3G-Regel in vielen Bereichen aufgehoben.

Anna Ostsee
Wer an der MV-Ostseeküste Urlaub machen möchte, braucht weiterhin einen 3G-Nachweis

Ab Gründonnerstag (14. April) wird unter anderem für Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen sowie Messen und Veranstaltungen kein 3G-Nachweis mehr benötigt. Es gelten jedoch weiterhin in all den genannten Bereichen Masken- und Abstandspflicht. Hotels sind für Touristen von der Regelung ausgeschlossen. Demnach müssen Gäste, die keine ausreichende Impfung oder einen Genesenenstatus vorweisen können, einen negativen Coronatest bei Anreise vorweisen. Knut Schäfer vom Tourismusverband Rügen sieht die 3G-Regelung für Touristen locker. Im Norddeutschen Rundfunk äußerte er sich gelassen: “Lieber Ostern mit 3G, als gar kein Ostern.” Die Tourismusbranche erwartet über die Ostertage 300.000 Gäste, was eine Auslastung von 75 Prozent wäre. Weiterhin rät Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu Vorsichtsmaßnahmen beim Osterurlaub.

Trotz der beschlossenen Lockerungen durch die rot-rote Landesregierung bleibt Mecklenburg-Vorpommern ein Hotspot-Bundesland. Der Status gilt zum jetzigen Stand bis zum 27. April, falls er im Landtag nicht verlängert wird.

Fazit zu den Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist eines der deutschen Bundesländer, welches sich dazu entschieden hat, flächendeckend die Hotspot-Regelungen einzuführen. Diese wird trotz sinkender Zahlen auch bis Ende April aufrechterhalten. Trotzdem hat die Regierung Lockerungen beschlossen, womit die Bevölkerung wieder einen Schritt zur Normalität zurückkehren kann. Mit der Aufhebung von 3G außer in Hotels sowie das weiterhin geltende 2G-Plus-Konzept für Klubs lehnt sich die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern an die Regelungen anderer deutschen Bundesländer an.

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Autor

Adrian ist Content Editor und seit März 2022 Teil des reisetopia Teams. Sobald Adrian einen Flughafen betritt, ist er glücklich. Es begeistert ihn in den Flieger zu steigen, aus dem Flugzeugfenster zu schauen und unsere Welt von oben zu sehen. Nach der Landung fasziniert es Adrian neue Orte, neue Kulturen zu erleben, gut zu essen und Menschen aus aller Welt zu treffen.

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  • Zum wiederholten Mal eine fremdenfeindliche Ausformulierung von Coronamaßnahmen in MV. Wobei man unter Fremden in diesem Fall auch Besucher aus Hamburg oder Berlin versteht. Ich finde es einigermaßen schräg, dass in einem Bundesland, für das der Tourismus eine immense Rolle spielt, seit Beginn der Pandemie die Stimmung lanciert wird, dass von Gästen aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausgang eine besondere Gefahr für die einheimische Bevölkerung ausgeht. Kaum anders kann es doch unter Einheimischen wahrgenommen werden, wenn 3G explizit für Hotelgäste beibehalten wird. Und unter potenziellen Besucherinnen und Besuchern des Landes MV macht sich wieder das Gefühl breit, dass man dort nicht willkommen ist. Und verbringt seinen Urlaub dann vielleicht auch lieber an der Künste von SH oder NDS, wo man als Tourist keinen misstrauischen Sonderregeln unterworfen wird. Eigentlich müsste das der Landesregierung von MV doch bewusst sein, dass man durch solche Beschlüsse den Ast ansägt, auf dem man sitzt. *kopfschüttel*

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