Im kommenden Jahr tritt für das Land im Südkaukasus eine neue Einreisebestimmung in Kraft.

Das beliebte Reiseziel Georgien, gelegen an der Schnittstelle zwischen Europa und Asien, zieht mit seiner Mischung aus Kultur, Natur und Gastfreundschaft jedes Jahr zahlreiche Besucher an. Wie das Auswärtige Amt mitteilt, steht Reisenden ab dem 1. Januar 2026 jedoch eine Änderung bei den Einreisebestimmungen bevor, über die man sich vorab informieren sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Januar gilt eine Kranken- und Unfallversicherungspflicht für Touristen in Georgien
  • Es muss mindestens eine Absicherung von 10.000 Euro vorliegen
  • Eine entsprechende Bestätigung der jeweiligen Verischerungsgesellschaft ist vorzulegen

Versicherungspflicht ab Januar

Das Land im Südkaukasus ist seit Jahren ein Reiseziel für Touristinnen und Touristen aus Europa, nicht zuletzt wegen seiner landschaftlichen Vielfalt, kulturellen Sehenswürdigkeiten und bislang vergleichsweise einfachen Einreiseregeln. Künftig müssen Reisende bei der Einreise jedoch eine gültige Kranken- und Unfallversicherung nachweisen, die für die gesamte Dauer des Aufenthalts gilt und eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Georgischen Lari (rund 10.000 Euro) aufweist. Der Nachweis ist ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend und ist in englischer oder georgischer Sprache sowohl digital als auch in Papierform zulässig.

Georgien

Auch wenn sich durch die Versicherungspflicht nichts Grundlegendes an den Einreisebestimmungen ändert, empfiehlt das Auswärtige Amt, sich im Rahmen der Reiseplanung weiterhin frühzeitig über die jeweils geltenden Regelungen zu informieren. Entsprechende Hinweise werden regelmäßig aktualisiert und bieten eine verlässliche Orientierung.

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Autor

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  • Ein bisschen weniger Anglizismen wäre angebracht.
    Schließlich lesen das meist deutsche Leser und nicht Engländer ansonsten gute Berichterstattung

  • Liebe Nina, es wäre sehr hilfreich, wenn dieses Land nicht solche Beschlüsse mit in den Ferien oder der georgischen Urlaubszeit trifft. Als Deutsche arbeite ich temporär in Tiflis und bin über die Firma hier Kranken- und Unfallversichert. Doch den Versicherubgsschein hat die Firma und es arbeitet hier niemand mehr vom 24.12.2025 bis 12.01.2026! Nun soll ich nicht mehr ins Land hereinkommen können, obwohl ich einen Arbeitsvertrag habe? So wie mir geht es allen Angestellten nun, die ihren Urlaub bei den Familien im Ausland verbringen. Wunderschöne Grüße ubd Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr!

  • Das ist aber nicht nett von den Georgierinnen und Georgiern, den dortigen Parlamentarierinnen und Parlamentariern! Da werde ich mich gleich bei meiner Ärztin, meinem Arzt, meiner Apothekerin und meinem Apotheker beschweren! Herzlichen Dank an den/die Verfasser:in (m/w/d) bzw. den/die Verfassende:n dieses wichtigen Artikels!

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