Die heutigen Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz sehen eine Testpflicht für alle Einreisenden in Deutschland vor.
Aufgrund der Diskussion um einen Urlaub auf Mallorca sprachen sich etliche Politiker bereits über eine generelle Testpflicht für Einreisende in Deutschland aus, auch eine Quarantänepflicht war im Gespräch. Nun soll jedoch nur die Testpflicht umgesetzt werden, wie man der Beschlussvorlage der Bundesregierung entnehmen kann.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Wie man der Beschlussvorlage der gestrigen Bund-Länder-Konferenz entnehmen kann, soll eine Änderung am Infektionsschutzgesetz vorgenommen werden, um eine generelle Testpflicht für alle Einreisenden in Deutschland einzuführen. Dieser Test soll dann – wie bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet – vor dem Abflug bereits vorliegen.
Weitere Details wie etwa das Datum der Einführung der Testpflicht, die Art der erlaubten Tests oder die erlaubte Dauer der Entnahme vor Abflug wurden noch nicht bekannt gegeben, könnten sich aber an den aktuellen Bestimmungen orientieren, die maximal 48 Stunden vor Abflug lauten und ebenfalls Schnelltest nach WHO Standards mit einbeziehen.
Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.
Auszug aus der Beschlussvorlage der Bundesregierung
Für Urlauber bedeutet das konkret, dass der Nachweis eines negativen Coronatests für die Einreise in Deutschland verpflichtend ist und somit zur Voraussetzung gemacht wird. Somit müssen sich alle Einreisenden testen lassen, auch wenn diese aus einem Nicht-Risikogebiet wie etwa Mallorca kommen.
Regierung fordert Handeln von Airlines
Als Grund für die Einführung der Testpflicht scheint die Debatte um den Mallorca Urlaub ausschlaggebend gewesen zu sein. Konkret geht die Regierung davon aus, dass an beliebten Urlaubszielen – wie etwa Mallorca – damit zu rechnen ist, dass sich das Virus leichter ausbreitet. Aus jenem Grund fordert die Regierung die Airlines zum Handeln auf. Diese sollen Tests von Passagieren konsequent umsetzen und das Flugangebot nicht weiter ausweiten. Tui, Condor, Lufthansa und Eurowings beispielsweise wollen demnach Urlauber auf Mallorca noch auf der Insel und vor der Rückreise testen.
Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien.
Weiterhin appellieren Bund und Länder in ihrem Beschlusspapier erneut an alle, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten – im Inland sowie im Ausland.
Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss.
Reisen ins Ausland werden jedoch weiterhin möglich sein, während angesichts des “Oster-Lockdowns” es keine Perspektive für den inländischen Tourismus gibt und Hotels weiter geschlossen bleiben.
Fazit zur Testpflicht für Einreisende in Deutschland
Die Diskussionen über Reisen in aktuellen Zeiten scheinen in der gestrigen Bund-Länder-Konferenz hitzig gewesen zu sein. Trotz allem ist es keine Überraschung, dass nach den ganzen Debatten um Urlaub auf Mallorca nun eine generelle Testpflicht für Einreisende in Deutschland eingeführt wird – andere Länder wie Spanien handhaben dies seit längerer Zeit schon so. Zumindest scheint es, als wäre die Quarantänepflicht für alle Einreisenden in Deutschland wieder vom Tisch. Letztlich bleibe ich gespannt auf das Datum der Einführung der Testpflicht, schließlich ist Ostern nicht mehr allzu weit entfernt.
Kommt ein Jahr zu spät! Aber da hat sich die Executive wegen der Freizügigkeit in die Hose gemacht!
Wenn Mutti Merkel die Energie von gestern um die MP-Runde vom weiteren “Einsperren” der Bürger zu überzeugen, vorher schon mal bei der Impfstoffbeschaffung und dem Thema Testen an den Tag gelegt hätte, wäre Deutschland bereits viel weiter und würde auch schon einen Ausweg aus dem Dauerlockdown sehen. So sitzt der Frust und die Enttäuschung bei den Bürgern immer tiefer und das Gefühl der Perspektivlosikgkeit macht sich immer mehr breit in einem.
Wir warten mal die ersten Gerichtsentscheidungen ab… Zumindest die Gerichte können keine Insolvenz anmelden und werden immer arbeiten (im Gegensatz zu vielen anderen Firmen die schon zugemacht haben oder noch zumachen werden – für immer).
Es wird immer abstruser!
Dann fahren wir halt mit dem Auto zurück :))
Erst gestern hat das Oberverwaltungsgericht Münster der Landesregierung von NRW wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot die Regelung in der Coronaschutzverordnung um die Ohren geschlagen, der zufolge Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte ohne weitere Voraussetzungen geöffnet werden dürfen, andere Einzelhandelsgeschäfte aber nur mit Terminvergabe.
Vor diesem Hintergrund kann man die Uhr danach stellen, wann ein Gericht die geplante Regelung ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot kippt, dass Voraussetzung für die Einreise aus dem Ausland nach Deutschland mit einem Flugzeug ein negativer Corona-Test ist (siehe Nummer 9 des Beschlusses vom 22. März 2021). Es leuchtet wohl auch jedem Nichtjuristen ein, dass sich nicht plausibel begründen lässt, warum vor einem Flug von Mallorca nach Frankfurt auch bei einer Inzidenz von unter 50 ein Corona-Test verpflichtend sein soll, während die Passagiere eines Kreuzfahrtschiffes für Fahrt von Palma de Mallorca nach Hamburg keinen solchen Test über sich ergehen lassen müssen.
Wenn Testpflicht dann für alle, egal ob mit Flugzeug, Zug, Schiff, Auto oder zu Fuß.
Dabei die Airlines zu verdonnern, das zu kontrollieren, ist natürlich einfach. Es an den Landgrenzen umzusetzen würde allerdings aktives Handeln des deutschen Staates erfordern. Und da wird es dieselben Probleme geben wie beim Testen oder Impfen.
Verbote auszusprechen geht schnell, aber etwas auch wirklich funktionierend umzusetzen – daran scheitern Deuschlands Politiker seit Monaten…. Schuld ist natürlich der böse Bürger, oder die böse Mutante, oder wer auch immer…..
dann auch Testpflicht für Politiker und Diplomaten oder haben die was zu verbergen ?
Der Unterschied ist, dass das Gericht nur die Regelungen einer Rechtsverordnung gekippt hat.
Wenn die die neuen Regelungen nun aber in ein Gesetz gießen, welches zulässigerweise und ausdrücklich die Grundrechte einschränkt (das ist nämlich nur so, per Gesetz möglich), ist das ein ganz anderes Kaliber, da hilft dann nur noch das Bundesverfassungsgericht.
Ja, es ist schwer zu vermitteln, dass Urlaub auf Mallorca und in Deutschland unterschiedlich möglich bzw unmöglich ist… Aber es ist nun mal so, dass dort spanisches, hier deutsches Recht gilt, und angeblich sind dort (ich sage mal: noch) die Infektionswerte deutlich niedriger als hier.
Nach allem was ich gehört habe ist übrigens der Aufenthalt auf einen Kreuzfahrtschiff von *ständigen* Tests begleitet, so dass sich das nichts nimmt. Btw, es gibt wirklich Kreuzfahrten von Mallorca nach Deutschland? Ist mir neu.