Bundesweit gelten in den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens noch die G-Regeln. Mehrere Parteien und Experten fordern jedoch die baldige Aufhebung.
Die Fallzahlen steigen in Deutschland auch weiterhin an. Eine Trendumkehr ist aktuell nicht zu erkennen. In anderen Ländern, in denen sich die Lage inzwischen wieder verbessert hat, war aber ähnliches zu beobachten. Dies stimmt Experten hierzulande bereits vorsichtig optimistisch in Hinblick auf eine mögliche endemische Lage. Andere fordern derweil bereits die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen. Nach Ansicht der FDP würde die Maskenpflicht ausreichend sein, um alle G-Regeln zu ersetzen, wie Tageskarte.io berichtet.
Welcher Weg ist der richtige?
Noch gelten in Hotels deutschlandweit die sogenannten G-Regeln. Doch viele Bundesländer wollen die bestehenden Maßnahmen im Einzelhandel bereits kippen. Die Hotellerie und Gastronomie fällt bei diesen Bestrebungen abermals hinten runter. Dementsprechend forderte bereits die DEHOGA die Aufhebung der G-Regeln in der Gastronomie, und das pünktlich zur bevorstehenden Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar. Dabei fordert die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges gar die Aufhebung der 2G plus-Regeln in der Gastronomie und einen einheitlichen Öffnungsplan für die Gastronomie bundesweit. Die Virusvariante Omikron habe das Gesundheitssystem nicht überfordert. Gleichzeitig sei wichtig, dass einzelne Länder nicht erneut individuelle Regeln festlegen.
Man muss sich generell die Frage stellen, ob man an den G-Regeln festhalten will.
Hendrik Streeck, Virologe
Sperrzeiten in der Gastronomie hätten sich wissenschaftlich nicht als wirksam erwiesen. Eine Ansicht, die jüngst auch Virologe Streeck teilte und daher auf Maßnahmen hinwies, die ihren Zweck auch wirklich erfüllen würden. Einen Schritt weiter will die FDP derweil gehen. Die Regierungspartei fordert die Aufhebung sämtlicher Corona-Maßnahmen bundesweit. Die Maskenpflicht soll dabei bestehen bleiben, alle G-Regeln jedoch aufgehoben werden. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki weist derweil auf das finale Datum der aktuellen Maßnahmen hin. Diese würden sowieso im März auslaufen. Eine Mehrheit für die Verlängerung dieser sieht er aktuell nicht im Bundestag.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) mahnt währenddessen zur Weitsicht. Er befürchtet einen massiven Anstieg der Mortalitätsrate, sofern die Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt gelockert werden würden. Sollten sich die beteiligten Ministerpräsidenten sowie die Bundesregierung auf Lockerungen einigen, würde dies bedeuten, dass der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Corona-Tests für Hotelaufenthalte nicht mehr erforderlich sei. Trotz Lockerungen hält die Regierung im Nachbarland Österreich von solchen Maßnahmen noch Abstand. Dort gelten auch weiterhin die 2G-Regeln. EU-weit lockern jedoch die meisten Länder ihre Maßnahmen. Einreiseregeln werden seit dem 1. Februar vereinheitlicht und wieder auf die 3G-Regelung abgestimmt. Schweden hob zuletzt sogar alle Maßnahmen auf.
Fazit zu den Forderungen zur Abschaffung der G-Regeln
Bereits in der Vergangenheit haben wir die Erfahrung machen dürfen, dass bei Uneinigkeit ein Flickenteppich verschiedener Maßnahmen und Regeln entsteht. Sollten sich die Parteien und Experten auch bei der bevorstehenden Konferenz von Bund und Ländern nicht einig werden, droht ein ähnliches Szenario. Derweil fordern Politik und Branchenexperten die Aufhebung der Maßnahmen in Hotellerie und Gastronomie. Die G-Regeln sollen nicht mehr gelten, die Maskenpflicht würde ausreichen. Weitere Lockerungen könnten am 16. Februar vereinbart werden. Andere Länder in Europa machen dies bereits vor.
Flickenteppich ist das richtige Wort. Ein Beispiel: Während Hamburg in der Hotelerie nach wie vor sehr restriktiv auf 2G-Plus setzt, ist man in Thüringen ganz aktuell bereits wieder bei 3G. Das heißt in Thüringen dürfen auch ungeimpfte wieder in Hotels übernachten.
Auch 3G macht sowohl im Restaurant wie auch in Hotels keinen Sinn. Aber die Politik läuft lieber nach wie vor mit Scheuklappen rum. Was geht hier genau ab?
Ich glaube ich muss mich hier korrigieren. In Thüringen gilt für private Hotelübernachtungen 2G.
https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/thueringen/