Fehleinschätzung der Marktsituation: Aufgrund der Verfahrensfehler bei der Freigabe der Staatshilfen an die Lufthansa ist ein Berufungsverfahren beinahe ausgeschlossen.
Die EU-Kommission wird voraussichtlich keine Berufung gegen das Gerichtsurteil einlegen, welches die Genehmigung des staatlichen Rettungspakets für die Lufthansa während der Corona-Krise für nichtig erklärt hat. Insider äußerten gegenüber Reuters, dass ein Berufungsverfahren aufgrund der Fehler, die der EU-Kommission unterlaufen sind, schwierig werden würde.
Klagen von Konkurrenz-Airlines erfolgreich
Die Lufthansa hatte in der Corona-Krise im Juni 2020 mit der Bundesregierung und der EU-Kommission ein neun Milliarden Euro schweres staatliches Rettungspaket ausgehandelt – drei Milliarden Euro als Darlehen der staatlichen Förderbank KfW und sechs Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).
Davon sollten 5,7 Milliarden Euro als stille Einlagen an den Konzern gehen und rund 300 Millionen Euro an den WSF, um die Aktienbeteiligung am Unternehmen aufzubauen. In Anspruch genommen wurden davon, nach Angaben des Konzerns, etwa 3,8 Milliarden Euro. Schon früher als geplant, im November 2021, konnte der Kranich die gesamte Staatshilfe zurückzahlen.
Die Rettung von Lufthansa war eine der kostspieligsten in der Geschichte der deutschen Luftfahrt, was Unmut bei Airline-Konkurrenten wie Ryanair schürte, die in Konsequenz die Entscheidung der Kommission gerichtlich anfochten – mit Erfolg.
Berufungsverfahren unwahrscheinlich
Das zuständige EU-Gericht in Luxemburg hatte im vergangenen Monat die Freigabe der Staatshilfen für die Lufthansa für nichtig erklärt. Der Richter stellte fest, dass die EU-Kommission in ihrer Bewertung der damaligen Situation der Lufthansa einige Fehler unterlaufen waren. So schätzte man die wirtschaftliche Situation selbst, aber auch die finanzielle Situation am Markt falsch ein. Entgegen den Aussagen hätte die Lufthansa schon damals die Chance gehabt, sich weitere finanzielle Mittel am freien Markt zu sichern.
Nun könnte die EU-Kommission eine Berufung gegen das Gerichtsurteil vor dem Europäischen Gerichtshof anstreben. Dies sei internen Quellen zufolge jedoch aufgrund der Verfahrensfehler und der Tatsache, dass die Lufthansa bereits die Staatshilfe zurückgezahlt hat, eher unwahrscheinlich.
Die Kommission lehnte eine Stellungnahme bislang ab.
Fazit zu dem Verzicht auf Berufung von der EU-Kommission
Die EU-Kommission entscheidet sich voraussichtlich dafür, keine Berufung gegen das Urteil des Luxemburger Gerichts einzulegen, das die Genehmigung der staatlichen Milliardenhilfen für die Deutsche Lufthansa während der Corona-Krise für nichtig erklärt hat. Insidern zufolge, hat die Kommission aufgrund der eigenen Fehler im Genehmigungsprozess keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Berufung. Das Urteil des EU-Gerichts basiert auf der Feststellung, dass die EU-Kommission fälschlicherweise davon ausging, dass die Lufthansa nicht in der Lage war, das benötigte Kapital selbst am Markt aufzubringen.