Laut den neusten Änderungen der Corona-Verordnungen einiger Bundesländer entfällt die Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
Mit diesen neuen Regelungen der Corona-Verordnungen sehen einige Bundesländer vor, das Reisen für vollständig geimpfte Personen zu erleichtern. So entfällt bereits in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg vollständig die herkömmliche vierzehntägige Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet, wie unter anderem auch fvw.de berichtet.
Befreiung der Quarantänepflicht nur unter bestimmten Voraussetzungen
Die weltweit zunehmend verschlechternde Infektionslage seit Jahresanfang brachte auch in Deutschland erneut striktere Corona-Maßnahmen und Reisebeschränkungen mit sich. Nachdem erst im vergangenen März seitens der Bund- und Länderbeschlüsse eine generelle Test- und Quarantänepflicht für Reiserückkehrer erlassen wurde, können Geimpfte bereits jetzt schon einigen Lockerungen entgegensehen.
Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die bereits einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, können demnach der Quarantänepflicht entgehen – zumindest bereits in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg. Dieses Privileg gilt jedoch nicht pauschal für jeden bereits geimpften Reisenden. Als Voraussetzung muss gegeben sein, dass die zweite Impfdosis bereits fünfzehn Tage in der Vergangenheit liegt. Laut einer Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI) kann bereits zwei Wochen nach der letzten Impfdosis von einer deutlichen Minimierung des Risikos einer Virusübertragung ausgegangen werden.
Des Weiteren gilt als wichtige Voraussetzung, dass die Quarantänepflicht ausschließlich für Rückkehrer aus Risikogebieten und nicht für jene aus Virus-Varianten-Gebieten gilt. Für alle Reisenden aus Virus-Varianten-Gebieten gilt weiterhin die übliche Test- und Quarantänepflicht.
Weitere Bundesländer planen ähnliche Lockerungen für Geimpfte
Neben Touristen aus Niedersachsen können sich ebenfalls bereits seit dem 11. April alle Touristen aus Rheinland-Pfalz über ähnliche Änderungen der Corona-Verordnung freuen. Demnach gilt auch hier bereits seit einer guten Woche ein genereller Erlass der Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Als drittes Bundesland reiht sich nun auch Baden-Württemberg in die Umsetzung der neusten Lockerungen für Geimpfte ein. Auch hier entfällt die Quarantänepflicht, insofern bereits seit 15 Tagen ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden kann.
Auch weitere Bundesländer, darunter Berlin, Brandenburg und Bremen, kündigen die Umsetzung ähnlicher Pläne an. Anstehende Senatssitzungen sollen bereits in der kommenden Woche weitere Informationen und Starttermine bekannt geben. Ein möglicher einheitlicher Beschluss zu den Lockerungen für Geimpfte kann als erster Lichtblick, auch für die Tourismusbranche, gesehen werden. Reisenden mit vollständigem Impfschutz wird durch den Erlass der Quarantänepflicht ein Anreiz gegeben trotz der immer noch anhaltenden Pandemie Buchungen durchzuführen.
Fazit zur Befreiung der Quarantänepflicht für Geimpfte
Bereits in drei Bundesländern sind die Lockerungen für Geimpfte Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Kraft getreten. Auch viele weitere Bundesländer geben erste Besprechungen zu ähnlichen Plänen bekannt. Die für nächste Woche geplanten Senatssitzungen sind mit Spannung abzuwarten, denn ein einheitlicher Erlass der Quarantänepflicht für Geimpfte könnte erneute Buchungsanstiege mit sich bringen. Was ist Eure Meinung zur Quarantänepflichtbefreiung für Geimpfte?
Aber der PCR-Test zur Einreise entfällt nicht für vollständig Geimpfte, oder doch?
Hi Robert, ich leite Dir hier beispielsweise einmal die aktuellen Einreisebedingungen für Baden-Württemberg weiter, nachzulesen u. A. hier (https://www.baden-wuerttemberg.de/en/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/) unter dem Absatz ‘Warum wurde der Zusatz „Testung“ aus dem Namen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne gestrichen?’: “(…) Einer Test- und Anmeldepflicht nach Landesrecht bedarf es somit hierfür nicht mehr. Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne regelt nunmehr ausschließlich die Frage, wer sich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben hat.” Viele Grüße
Gelten die Regelungen nur für Rückkehrer aus Risikogebieten, oder gilt das auch für Hochrisikogebiete?
Hallo Peter! Die neue Regelung gilt für Geimpfte Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Ich konnte keine niedergeschriebenen Infos zu Hochinzidenzgebieten finden, aber gehe davon aus, dass es für diese nochmal extra Regelungen geben wird. Viele Grüße 🙂
Endlich ein Lichtblick. Jetzt müsste man “nur noch” bald an 2 Impfungen kommen können.