Bislang konnten Flexpreis-Tickets vor dem 1. Geltungstag kostenlos storniert werden. Mit einer neuen Regelung ändert sich dies nun schon bald.

Der große Vorteil an Flextickets ist, wie der Name bereits verrät, die erhöhte Flexibilität gegenüber anderen Deutsche Bahn Tickets. Während das Bahnunternehmen das Zeitfenster für kostenlose Stornierung bereits im August reduziert hat, kommt es nun zu einer weiteren Anpassung, die die eben diese Flexibilität angreift. Wie traveldealz berichtet wird die Stornierungsgebühr ab Mitte Dezember bereits ab einer Woche vor Abfahrt erhoben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deutsche Bahn passt am 15. Dezember die Stornierungsregelungen für Flexpreis-Tickets an
  • Demnach wird eine Stornierung bereits ab sieben Tage vor Abfahrt kostenpflichtig, nicht wie bisher ab dem ersten Geltungstag
  • Auch die Gebühren für eine Stornierung nach dem ersten Geltungstag werden massiv erhöht

Angepasste Regelungen für Flextickets

Flexibilität beim Reisen ist für viele von großem Vorteil, gerade, wenn unvorhergesehene Umstände die Reiseplanung mal wieder durcheinander werfen. Die Deutsche Bahn Flextickets boten sich für kurzfristige Änderungen bisher an, denn bis zum ersten Geltungstag lassen sie sich aktuell noch kostenfrei stornieren. Doch nicht mehr lang, denn ab dem 15. Dezember werden die Regeln angepasst – demnach fällt bereits ab sieben Tage vor Abfahrt ein Entgelt in Höhe von zehn Euro für eine Umbuchung oder Stornierung an. Doch nicht nur diese Regelung ist von den Anpassungen betroffen. Wer ein Flexticket nach dem ersten Geltungstag stornieren oder umbuchen möchte, muss sich künftig nicht mehr auf eine Gebühr von 19 Euro einstellen, sondern auf ein Entgelt von 30 Euro. Die Änderungen gelten für alle Buchungen, die ab diesem Datum getätigt werden.

Deutsche Bahn Uhr

Damit werden die Flexpreise der Deutschen Bahn deutlich unattraktiver. Die neue Regelung zur Stornierung regt auf den ersten Blick zwar dazu an, diese Tickets kurzfristig zu erwerben, allerdings sind die Preise dynamisch und können so bei einer kurzfristigen Buchung deutlich teurer ausfallen. Zudem gibt es kein Anrecht auf Entschädigung, wenn das Ticket kurzfristig gekauft wurde und eine Verspätung am Zielort bereits beim Kauf bekannt war.

Anfang Oktober hatte die Deutsche Bahn zudem erst angekündigt, dass Tickets im Fernverkehr ab 15. Dezember teurer werden. Von dieser Preissteigerung betroffen sind die Bahncard 100 sowie Flexpreise, jedoch scheint es auch eine Anpassung für die Einstiegspreise für Sparpreise ins Ausland zu geben. Damit reiht sich die Änderung der Stornierungsregelungen für Flexpreise in einer Reihe von negativen Anpassungen für Deutsche Bahn Kunden ein.

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Autor

Amélie Margout ist Head of Content und seit August 2020 bei reisetopia tätig. Nach ihrem Bachelorstudium in Medien und Kommunikation in England zog sie nach Berlin und schreibt seither Ratgeber mit Fokus auf Finanzen, Luxushotels und suchmaschinenrelevante Inhalte.

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  • Wieso wird die Flexibilität von Flexpreisen stark eingeschränkt? Flexticket bedeutet doch bei DB-Tickets, dass man jeden beliebigen Zug am gebuchten Datum nehmen kann. Als Vielfahrer buche ich mir Flextickets immer nur für und an dem Tag, wenn ich irgendwohin fahren will oder muss. Wozu sollte ich das lange im Voraus buchen?! Mir erscheint es, die Autorin vermischt hier die Flexbedingungen von Airline- und DB-Tickets ein bisschen. Insofern sind diese etwas dramatisch anmutenden Änderungen für mich nicht von Bedeutung.

    • Hallo Manfred, vielen Dank für deinen Kommentar. Es freut mich zu hören, dass die Änderungen für dich nicht von Bedeutung sind. Es steht auch nicht im Artikel, dass die Flexibilität “stark” eingeschränkt wird, jedoch handelt es sich um eine Einschränkung, wenn die Stornierungs- bzw. Umbuchungsfrist weniger flexibel gestaltet wird. Deinen Punkt, den Zug nicht lange im Voraus buchen zu wollen, kann ich nachvollziehen, allerdings sind die Preise der Flextickets mittlerweile dynamisch gestaltet, sodass man hier bei einer kurzfristigen Buchung durchaus mehr zahlen kann, als weiter im Voraus. Zudem gibt kein Anrecht auf Entschädigung, wenn das Ticket kurzfristig gekauft wurde und eine Verspätung am Zielort bereits beim Kauf bekannt war. Diese Begründungen sind auch im Artikel vorhanden – selbst, wenn es für dich keine Einschränkung darstellt, kann es dennoch für andere Reisende so sein. Liebe Grüße!

  • Leider tut die Bahn alles dafür, dass ich meine innerdeutschen Reisen seit einiger Zeit wieder (fast) ausschließlich mit dem Auto mache, obwohl ich bis vor kurzem noch den Comfort-Status Gold hatte…

  • Das schöne am Autofahren ist ja, dass ich mich jederzeit reinsetzen, kurz zur Tankstelle und dann endgültig losfahren kann, ganz ohne Scherereien.

    Warum sollte man noch mal mit der Bahn fahren, wenn es für die ganze Familie auch noch VIEL preisgünstiger ist?

    Und sagt jetzt nicht Klima, das ist in dem Zusammenhang irrelevant.

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