Nach zwei von Corona-Beschränkungen betroffenen Jahren konnten dieses Jahr die meisten Reiseziele ohne bürokratische Hürden besucht werden. Dabei verdoppelten sich auch die Beschwerden bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP) im Vergleich zu 2021.
Mit rund 28.000 eingegangen Beschwerden innerhalb des Kalenderjahres rechnet die SÖP in diesem Jahr. Damit sind es weit mehr als im Vorjahr, wobei man von der Spitzenanzahl aus 2020 (insgesamt 40.000 Beschwerden) noch einiges entfernt ist. Die meisten Beschwerden dieses Jahr gingen zwischen August und November ein, welche wohl größtenteils den Chaos-Sommer 2022 betreffen. Der meistgenannte Anlass einer Beschwerde betraf Flugannullierungen, wie rnd berichtet.
Meiste Beschwerden im Flugverkehr
Kommt es zu Flugplanänderungen, Annullierungen oder Verspätungen, lassen viele Fluggesellschaften die eigenen Kunden im Regen stehen. Mit insgesamt 28.000 eingereichten Beschwerden hat sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. 85 Prozent der Beschwerden betrafen den Flugverkehr, aber auch die Beschwerden über den Zugverkehr stiegen dieses Jahr von 2.500 im Vorjahr auf 3.500 an. Fernbus- und Schiffsreisen machen nur einen kleinen Anteil bei den Beschwerden aus und befinden sich auf einem gleichbleibendem, niedrigem Niveau.
44 Prozent der Beschwerden im Flugverkehr gingen auf Annullierungen zurück. Vor allem im Sommer kam es an vielen Flughäfen zu chaotischen Zuständen. Die Airlines hatten Flüge verkauft und ihre Sitzplatzkapazitäten hochgefahren, jedoch das eigene Personal nicht ausreichend genug aufgestockt. So kam es, dass viele Flüge wegen nicht vorhandenem Personal annulliert wurden. Gekrönt wurde das ganze noch mit den mehrstündigen Warteschlangen an den Flughäfen Köln und Düsseldorf, bei denen Reisende teilweise vier Stunden für die Sicherheitskontrolle benötigten.
Meistens fordern die Passagiere die ihnen nach der Fluggastrechteverordnung zustehende Entschädigung ein. Ebenfalls können Auslagen für Hotel, Essen und Transfer ein Streitthema zwischen der Airline und dem Passagier sein. Vor allem, wenn die Fluggesellschaften gar nicht oder erst nach mehreren Monaten antworten, beschweren sich viele Reisende bei der SÖP und eröffnen einen Schlichtungsantrag. Hier vermittelt die SÖP zwischen dem Passagier und der Airline, jedoch hat die seitens der SÖP vorgeschlagene Lösung keinen rechtlich bindenden Charakter.
Fazit zur gestiegenen Anzahl der Beschwerden im Flugverkehr
Für mich war eine gestiegene Anzahl an Beschwerden bei der SÖP absehbar. Einen solch chaotischen Sommer im Flugverkehr hat es schon lange nicht mehr gegeben. Zu wenig Personal, zu wenig Gepäckverlader, nicht ausreichend genug Leute bei der Sicherheitskontrolle, hoher Krankenstand beim eigenen Personal: Die Liste könnte ich hier noch um einiges weiterschreiben. Alles in allem kamen die meisten Fluggesellschaften mit der stark gestiegenen Passagieranzahl nicht zurecht und haben sich vollends verkalkuliert. Dennoch prognostiziert beispielsweise die Lufthansa einen Milliardengewinn in diesem Jahr. Vor dem Hintergrund dürfte man seine Kunden auch ein bisschen besser behandeln.
Hallo, Julius, danke Dir für den Beitrag. Eine kleine Bonus-Info habe ich noch für alle Reisenden: Oben heißt es, die “die seitens der SÖP vorgeschlagene Lösung” habe “keinen rechtlich bindenden Charakter” – das ist so nicht ganz vollständig, denn: Wenn die Verfahrensbeteiligten der Schlichtungsempfehlung der söp zustimmen, ist durchaus eine vertragliche Bindungswirkung gegeben (wie man es z.B. von einem Vergleich vor Gericht kennt). Weiterer Pluspunkt: Die Schlichtung ist für Verbraucher:innen kostenlos.
Wir wünschen allen Reisenden allzeit problemlose Reisen! Beste Grüße aus der söp, Sabine (Cofalla, söp-Geschäftsführung)
Hallo Sabine, danke für deinen Kommentar.
Dass nach einer beidseitigen Zustimmung die Empfehlung bindend ist, war mir tatsächlich nicht bewusst.
Dennoch bleibe ich bei meiner ursprünglichen Aussage, weil das jeweilige Verkehrsunternehmen ja selbst bei einem “Schuldspruch” in allen Punkten einfach sagen kann:
“Das möchte ich so nicht annehmen”.
Ich schätze Eure Arbeit aber sehr und bin froh, dass sich Verbraucher an Euch bei Streitigkeiten wenden können.
Grüße zurück und eine schöne Weihnachtszeit!