Bisher ist es üblich, ein Flugticket bei der Buchung per Vorkasse zu bezahlen. Das gehört nun vielleicht bald der Vergangenheit an.
Hand aufs Herz, wer hat sich beim Buchen eines Fluges schon einmal Gedanken darüber gemacht, ob man am Abreisetag nicht vielleicht krank sein könnte? Sicherlich so mancher und vor allem jene, die ein günstiges Ticket ohne Stornomöglichkeit gebucht haben. Laut airliners.de wird das Vorkasseprinzip aber möglicherweise bald erneut unter die Lupe genommen.
Vorkasse bei Buchungen bald Geschichte?
Die aktuelle Situation an den Flughäfen sorgt bei vielen Airlines für hunderte Flugausfälle. Für Passagiere, die von diesen Ausfällen betroffen sind, bedeutet das viel Aufwand, um ihr Geld zurückerstattet zu bekommen. Dieses Problem ist inzwischen auch in den Fokus des Verbraucherschutzministeriums gerückt. Ministerin Steffi Lemke erinnert die Airlines nachdrücklich an ihre gesetzliche Verpflichtung, den Passagieren ihr Geld innerhalb von sieben Tagen zurückzuerstatten.
Doch diese Ermahnung scheint dem Verbraucherschutzministerium noch nicht genug zu sein. Die Ministerin warnt, dass sich das Ministerium im Zweifel gezwungen sieht, die Vorkassepraxis zu überprüfen. Gerade jetzt bei all dem Chaos und den ständigen Flugausfällen, tragen die Passagiere ein sehr hohes Risiko, wenn sie ihr Ticket im Voraus bezahlen müssen. Findet ein Flug nicht statt, hat die Airline normalerweise sieben Tage Zeit, um das Geld an den Fluggast zurückzuzahlen. Die Frist beginnt dabei, sobald die Fluggesellschaft die Aufforderung für die Rückerstattung erhalten hat. Der Warnung zu Folge, scheint dies aber nicht immer eingehalten zu werden.
Vorkassepraxis bereits während Corona unter Kritik
Das Prinzip der Vorkasse steht allerdings nicht erst jetzt in der Kritik. Bereits während Corona, wo vor allem am Anfang viele Flüge gestrichen wurden, kam es zur Kritik von Verbraucherschützern. So wurde diese siebentägige Rückerstattungspflicht während Corona nicht von allen Airlines eingehalten. Zum Teil erhielten Passagiere erst Monate später ihr Geld zurück, was eindeutig zu lange ist. Vor allem in Anbetracht dessen, dass Flugtickets sehr teuer sein können, handelt es sich hierbei um eine Geldsumme, die man im Zweifel braucht. Besonders, wenn man sich beispielsweise gerade in einer weltweiten Pandemie befindet.
Fazit zur Überprüfung der Vorkasse
Wir leben in einer Zeit, in der es schon seit einer Weile nicht mehr sicher ist, ob ein Flug stattfindet. Sei es eine Flugstreichung durch das momentane Chaos oder gar eine Coronaerkrankung, aufgrund derer man die geplante Reise nicht antreten kann. Das größte Problem stellt hierbei vor allem das Vorkasseprinzip dar. Natürlich kann man einen Tarif wählen, der einem eine kostenlose Stornierung erlaubt, doch diese sind zumeist sehr teuer. Wird ein Flug gestrichen, ist es oft mit Aufwand und Zeit verbunden, bis man sein Geld wieder bekommt. Dies sollte zwar innerhalb von sieben Tagen erfolgen, tut es jedoch nicht immer, denn sonst wäre eine nachdrückliche Ermahnung nicht nötig. Wir haben erlebt, wie schnell sich die Situation in der Reisebranche aufgrund einer plötzlichen weltweiten Pandemie oder Chaos an Flughäfen verändern kann. Vielleicht wäre es demnach gar nicht so verkehrt, wenn das Vorkasseprinzip einmal gründlich überdacht werden würde.
Hallo, hier werden irgendwie zwei Sachen vermischt, die man wohl besser separat betrachten sollte:
1. vom Kunden storniebare Tickets
2. von der Fluggesellschaft geänderte/stornierte Flüge
1. Wenn man Krank wird und kein stornierbares Ticket hat, dann ist das Pech, dafür gibt es Versicherungen (oder eben storniebare Tickets). Wenn ich im Supermarkt nen Apfel kaufe udn es nicht schaffe, warum auch immer, den zu essen bevor der vergammelt ist, dann ist das auch mein Problem und nicht das Problem des Supermarkts. Das einzige was ich hier noch gegen die Fluggesellschaft anmerken will ist, dass es allerdings eine Frechhet ist Flüge zu überbuchen und so gegebenenfalls für den selben Sitz doppelt Geld kassiere.
2. Hier ist wirklich das Problem, wie bei Insolvenzen auch, dass der Kunde seinem Geld hinterherrennen muss, daher ja, Vorkasse ohen dass eigentlich eine Vorleistung seitens der Fluggesellschaft nötig ist, ist ein Unding. Bei nem Möbelschreiner der Holz kaufen muss um mir ein Möbelstück zu basteln, ist Vorkasse ja verständlich, weil eben Kosten vorab entstehen, bei nem Flug eher nicht (und nein Flugzeug kaufen/warten zählt nicht, dass ist eine reine Investition der Fluggesellschaft und deren Problem). Und selbst mit Vorkasse bei Flügen ist es ja wohl ein unding, dass der Kunde auchnoch die Erstattung beantragen muss (udn erst ab da die 7Tage laufen) … die Erstattung könnten und müssten aus meiner Sicht die Fluggesellschaften ganz von alleine und umgehen machen und das Geld müsste Insolvenzgeschützt sein, weil wie gesagt ja keine Vorleistung nötig ist und damit das Geld eigentlich nicht der Fluggesellscahft zusteht bis sie Ihre Leistung erbrigt. Vorkasse kann ich nur als Sicherungsleistung der Fluggesellschaft ansehen, damit die auch Ihre Geld bekommt, wenn ein Kunde von sich aus einen Flug nicht wahrnimmt (und nicht stornieren kann), so ähnlch wie bei Mietkaution (für den Fall dass nach Auszug was gezahlt werden muss). Und nur wenn sie nicht Flüge überbucht. Dann wäre die Vorauszahlung eine Absicherung dafür dass ein Ticket nicht anderweitig verkauft werden konnte/für den Kunden reserviert wurde, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät (Flug nicht wahrnimmt)
aber das ganze ist vermutlich eh einfach nur Sommerloch geschwafel.
Gruß
Hannes
Mit der Vorkasse habe ich im Grunde kein Problem …. So habe ich halt dann auch die Erwartung ,das mir die Airline die bezahlte Leistung schuldet …. gerne bezahle ich Monate im Voraus einen günstigeren Preis … den Deal finde ich eigentlich ganz gut … Allerdings wäre so eine EU-Entschädigungszahlung auch für verspätete Rückzahlungen eine in meinen Augen bessere Lösung! Ebenso müsste überhaupt die EU-Entschädigungszahlungen von den Airlines ausgezahlt werden! Auch hier mein Vorschlag: Wenn dieses nach Anforderung des Kunden nicht innerhalb eines Monats passiert, dann gilt die 2-Fache, 3-Fache oder x-Fache Entschädigungszahlung!
Das würde Druck auf schnelle Bearbeitung machen!