Der Streit um den Ausstieg des Lufthansa-Konzerns aus langjährigen Zubringer-Verträgen mit der Condor droht zu eskalieren: Nachdem sich der deutsche Ferienflieger zuletzt an den Europäischen Gerichtshof gewandt hatte, hätten jüngste Kartellbeschwerden des Konkurrenten nach Aussage des Lufthansa-Vorstands nun “keine Berechtigung”.
Das berichten die Fachmagzine Aero und Airliners übereinstimmend. Demnach hätte Condor keinerlei Ansprüche auf “Sonderkonditionen” bei Zubringerflügen – der Kranich werde den harten Kurs gegen die Konkurrenz also uneingeschränkt weiterführen. Ein Überblick.
Lufthansa-Vorstand sieht keine Berechtigung in Kartellbeschwerde der Condor
Nach einer offiziellen Beschwerde des Ferienfliegers Condor prüft das Bundeskartellamt einen potenziellen Missbrauch der Marktmacht durch den deutschen Lufthansa-Konzern im Konkurrenzkampf um Passagiere für die touristische Langstrecke. Die Eröffnung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens folgt nun auf eine Wettbewerbsbeschwerde der in Frankfurt ansässigen Condor, die nach Aussagen des Lufthansa-Vorstandsmitglieds Michael Niggemann jeglicher Berechtigung entbehre. Hintergrund ist die bereits im November durch die Lufthansa eingereichte Aufkündigung langjähriger Zubringer-Verträge der beiden deutschen Fluggesellschaften. Umsteigeverbindungen beider Fluggesellschaften werden dadurch schwieriger buchbar. Condor hatte dem Kranich in diesem Zuge eine “breit angelegte Missbrauchsstrategie” unterstellt, die der Konzern zuletzt medienwirksam zurückwies.
Dass Vereinbarungen zwischen Geschäftspartnern – oder erst recht Konkurrenten – nicht ewig währen und die Zusammenarbeit vertragsgemäß verändert oder beendet werden kann, ist eine Selbstverständlichkeit. Kein Grund für Aufregung – eigentlich.
Statement der Lufthansa
In der vergangenen Woche veröffentlichte der Lufthansa-Vorstand dann in der neuesten Ausgabe des konzerneigenen Politikbriefs eine Reihe von Stellungnahmen im Kontext der sich zuspitzenden Wettbewerbssituation. Demnach hätte Condor keinerlei Ansprüche auf “Sonderkonditionen” bei Zubringerflügen, stattdessen könne die Airline “alternativ eigene Zubringerflüge organisieren oder zu dem für sie zentralen Flughafen Frankfurt die Bahn als Zubringer nutzen”. Als problematisch erweise sich diese Situation insbesondere im Hinblick auf die noch vor wenigen Monaten erlassenen Hilfsgelder der Regierung, die beiden Fluggesellschaften zugekommen waren. “Wenn nun eine Airline Staatshilfen quasi nutzt, um der anderen in ihrem Stammsegment mitunter lebensnotwendige Marktanteile abzugraben und dazu alte Kooperationen kündigt, ist das kaum im Sinne des politischen Erfinders”, wie die Kollegen des Fachmagazins Airliners formulieren.
Condor reicht Klage zur Prüfung der Lufthansa-Staatshilfen beim Europäischen Gerichtshof ein
Zuletzt hatte sich Condor dann mit einer Klage an den Europäischen Gerichtshof gewandt, um die durch die deutsche Bundesregierung erlassenen Staatshilfen gegen die Lufthansa einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen. Der Konzern kommentierte hierzu, dass die Frage der staatlichen Unterstützung auf kommerzielle Entscheidungen der Unternehmen keinen Einfluss haben dürfe, und fordere von dem deutlich kleineren Airline-Konkurrenten sich dem Wettbewerb zu stellen und auf diese Weise die eigene Zukunftsfähigkeit zu beweisen.
Staatliche Unterstützung könne zwar kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken, “die Tragfähigkeit eines Geschäftsmodells und die Bereitschaft, selbst unternehmerisches Risiko zu tragen, kann sie aber nicht ersetzen”. Auch kritisierte der Lufthansa-Vorstand in diesem Kontext die Krisenstrategie der Konkurrenz: Während die Lufthansa sich im Sinne der Krise von nahezu 20 Prozent ihrer Flotte (150 ihrer einst 800 Flugzeuge) trennte, “hält Condor bisher an ihren rund 50 Flugzeugen fest, und das, obwohl die Flotte Modernisierungsbedarf hat, und das Unternehmen für einen Käufer attraktiv werden muss”.
Fazit zu Streitigkeiten zwischen Lufthansa und Condor
Die allgemeine Unsicherheit rundum die anhaltende Krisensituation bringt Fluggesellschaften und Airlines auch weiterhin in Bedrängnis: Nun geht es für die konkurrierenden Wettbewerber darum, die erste große Touristikwelle in diesem Sommer zu größtmöglichen Teilen für sich zu gewinnen, um die Verluste der vergangenen Krisenmonate bestmöglich zu kompensieren. Die Aufkündigung dieser langjährigen Zubringerverträge verschaffe der Lufthansa aus Sicht der deutschen Condor nun einen deutlichen Wettbewerbsvorteil, weshalb diese zuletzt bis zum Europäischen Gerichtshof dagegen vorzugehen versuchte.