Deutsche Verbraucherschützer haben die Lufthansa für ihr Vorgehen bei den Erstattungen scharf kritisiert und werfen dem Kranich Vorsatz statt Unfähigkeit vor.
Die Lufthansa hielt sich mit Rückzahlungen für aufgrund der Corona-Krise ausgefallene Flüge, bis vor Kurzem stark zurück. Das verärgerte nicht nur die Kunden, die bereits ob der offiziellen Gründe seitens der Lufthansa zweifelten, auch Verbraucherschützern werfen dem Unternehmen System vor, wie aerotelegraph berichtet.
“Keine Unfähigkeit, sondern Vorsatz”
Die Corona-Krise dürfte wohl nahezu alle Reisepläne durchkreuzt haben und als wäre das nicht schon schlimm genug, wartete besonders mit Blick auf die Airlines und der stornierten Tickets noch viel Ärger auf die Kunden. Schließlich ließen und lassen sich nahezu alle Fluggesellschaften nicht selten unverschämt viel Zeit, um die ausgefallenen Flüge zu entschädigen. Das war besonders bei der Lufthansa zu spüren, wo die betroffenen Passagiere zwar inzwischen endlich ihr Geld zurückerhalten, viele aber auch weiterhin auf die Erstattungen warten.
Genau dieses Vorgehen ist nicht nur den Kunden selbst, sondern auch den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge, weshalb diese den Airlines – und im Speziellen der Lufthansa – Vorsatz vorwerfen. So sollen der Kranich & Co. die Erstattungen der Flugtickets für ausgefallene Flüge bewusst so lange zurückgehalten haben. Klaus Müller etwa, seines Zeichens Deutschlands oberster Verbraucherschützer, bewertet das Vorgehen der Lufthansa in der “Rheinischen Post” mit den folgenden Worten:
Selbst die Lufthansa, die wir Steuerzahler mit neun Milliarden Euro stützen, kriegt es bisher nicht auf die Reihe, ihren Kunden das Geld für ausgefallene Flüge zurückzugeben. […] Ich halte das nicht für Unfähigkeit, sondern ganz klar für Vorsatz.
Klaus Müller, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen
Und weiter sagte Müller, dass der Kranich immer noch auf Zeit spielen würde. Der Verbraucherschützer sieht indes außerdem Versagen beim Luftfahrtbundesamt, dass seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei. Dazu sagte er der Zeitung:
Bußgelder, die eigentlich fällig wären, gibt es nicht. […] Verkehrsminister Scheuer, dem das Amt untersteht, wird seiner Verantwortung gegenüber Millionen von Reisenden nicht gerecht.
Klaus Müller, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen
Die Lufthansa hatte erst vor Kurzem die automatischen Erstattungssysteme wieder reaktiviert, diese im Zuge der Krise aber komplett abgeschaltet und dabei stets auf die Besonderheit der Situation verwiesen.
Dabei sollten sich die Mitarbeiter der Service-Center stattdessen alleinig um die Erstattungen kümmern, waren laut der Lufthansa aber gleichzeitig ob der Situation überlastet, weshalb die Rückzahlungen zeitweise gänzlich ausgesetzt wurden. Nun plant die Lufthansa die ausstehenden Auszahlungen bis Ende August abgearbeitet zu haben. Dabei geht es allein für Flüge, die bis zum 31. Mai ausgefallen waren, um Rückzahlungen von 1,8 Milliarden Euro, wie die Lufthansa erklärte.
Fazit zur Kritik der Verbraucherschützer
Das was die Verbraucherschützer nun scharf kritisieren, vermuteten Kunden und Experten schon zuvor und die Fakten und ‘Zufälle’ – etwa der Zeitpunkt als die Erstattungen wieder bearbeitet wurden, nachdem das Rettungspaket stand – sprechen nicht gerade für die Lufthansa. Auch die Kritik am Luftfahrtbundesamt scheint berechtigt, schaute dieses dem Vorgehen des Kranichs doch scheinbar tatenlos zu. Für Lufthansa dürften hierbei jedoch keine Konsequenzen drohen, aber die Airline dürfte von nun an deutlich mehr unter Beobachtung stehen.
Ich warte auch seit März auf meinen Refund. Anrufe bei der Hotline, Einschreiben mit Fristsetzung, hat bis jetzt alles nicht geholfen mein Geld erstattet zu bekommen.
Ich habe das Vertrauen in diese Airline verloren, und werde meine zukünftigen Flüge mit anderen Airlines bestreiten.
Den Kommentar kann ich 1:1 so unterschrieben. Bei mir haargenau derselbe Fall … und die selbe Schlussfolgerung. Traurig für eine Airline wie der Lufthansa, die nebenbei noch durch den Staat gerettet wurde.
Im Fall von nichtvzurückgezahlten Steuern (Flughafen, gesetz. Steuern) handelt es sich um Hinterziehung, die strafrechtlich relevant ist. Nach der Stornierung , spätestens aber mit Verstreichen des Flugtermins war klar, dass die geschuldeten Steuern nicht anfallen. Da diese nicht an den zuständigen Dritten/Einnehmer gezahlt wurden, hat die LH das Geld widerrechtlich bei sich behalten – vorsätzliche Hinterziehung!
Der Lufthansa Vorstand hat damit getan was nötig war, um die Firma zu retten, dennoch, gegenüber den Fluggästen, ein krimineller Akt. Und derzeitige Streichungen von Flügen, die uns nicht mal mitgeteilt werden, sondern die wir erst selbst aktiv eruieren müssen, nachdem uns emails erreichen, in denen behauptet wird, daß man versucht habe, uns telefonisch zu erreichen…9 Stunden Warteschleife ohne Ergebnis in der Hotline……vorsätzlich und kriminell…..Diese Firma hat keinerlei Anstand….der damalige Skandal wegen der Prämienflüge hat das ganz klar bewiesen. Ich vermeide LH, wo immer ich kann…dazu die ständigen Streiks..NO GO!!!