Rund um das Beherbergungsverbot gab es zuletzt viel Trubel. Nach und nach wurde das Verbot in immer mehr Bundesländern gekippt, zuletzt nun auch in Sachsen-Anhalt. Nur noch Hamburg besteht weiterhin auf das Verbot – ein Überblick über die Entwicklungen der letzten Tage.

Vor knapp zwei Wochen erfolgte ein Beschluss einiger Bundesländer, Reisenden aus innerdeutschen Risikogebieten ein Beherbergungsverbot zu erteilen, sofern kein Nachweis eines negativen Corona-Tests vorliegt. Bayern hatte dazu wenige Stunden vorher als erstes Bundesland diese Auflage verkündet. Diese sehr umstrittene Maßnahme wurde zunächst von Berlin, Bremen, Niedersachsen und Thüringen abgelehnt. Andere Länder hatten die Maßnahme lange gutgeheißen. In den letzten Tagen und Wochen galt das Beherbergungsverbot in immer weniger Bundesländern, jedoch primär wegen gerichtlicher und weniger wegen politischer Entscheidungen.

Nachdem die Staatsregierung in Bayern bereits vor eineinhalb Wochen beschlossen hatte, auf eine Verlängerung der Vorschrift zu verzichten, gab wenige Stunden später das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bekannt, das Verbot auch für Brandenburg zu stoppen. Mit Hessen hat vor einer Woche ein weiteres Bundesland das umstrittene Verbot abgeschafft. Nachdem das Verbot durch ein Gerichtsurteil danach in Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt wurde, wurde eine ähnliche Entscheidung am Freitag auch in Schleswig-Holstein getroffen. Zu guter Letzt hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg auch für das Bundesland Sachsen-Anhalt die Vorschrift gekippt. Innerdeutsche Reisende können von nun an wieder fast überall übernachten, mit Ausnahme der Hansestadt!

Diese Regionen gelten aktuell als innerdeutsches Risikogebiet

Dass sich keine einheitliche Regelung bei allen Ländern zum Beherbergungsverbot finden lässt, steht derzeit durchgehend in der Kritik sowohl bei Privatreisenden, aber auch bei allen anderen beteiligten in der Reisebranche. Man verliert mittlerweile schon fast den Überblick, welche Gegenden sogenannte “Hotspots” sind und was man genau bei einer Reise mit Übernachtung in den jeweiligen Regionen zu beachten hat. So hat jedes Bundesland diesbezüglich seine eigenen Regelungen festgelegt. Zunächst hat sich die Liste der Risikogebiete vom RKI, also Regionen deren Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in der 7-Tage-Inzidenz einen Wert von 50 überschritten haben, erweitert. So wurden mittlerweile innerhalb kürzester Zeit einige Gebiete als Risikogebiet erklärt, die im Dashboard des RKI regelmäßig aktualisiert werden.

Demzufolge sind die entsprechenden Auflagen bei der Beherbergung innerhalb der Länder sehr unterschiedlich. In nur einem Punkt lassen sich gewisse Parallelen feststellen: Das Beherbergungsverbot und eine Quarantäne-Vorschrift kann durch den Nachweis eines negativen, gültigen Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden ist, umgangen werden. Für alle Reisenden, die eine Übernachtung in der nächsten Zeit außerhalb der eigenen Region planen, gilt es stets zu empfehlen, sich vorab rechtzeitig bei der Unterkunft beziehungsweise dem Hotel über die Richtlinien zu informieren.

Beherbergungsverbot fällt in fast allen Bundesländern weg

Die Auflagen für ein solches Beherbergungsverbot unterscheiden sich innerhalb der Länder extrem. Baden-Württemberg hatte vor wenigen Tagen bekannt gegeben, Einreisen aus Risikogebieten zu gestatten, sich aber dem Beherbergungsverbot angeschlossen, sofern kein negativer Test vorhanden ist. Nun allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof das Verbot vorläufig außer Kraft gesetzt. Damit gilt ab sofort in Baden-Württemberg kein Beherbergungsverbot mehr. Eine ähnliche Entscheidung wurde auch in Niedersachsen vom Oberverwaltungsgericht getroffen, sodass auch hier das Beherbergungsverbot nicht mehr gilt. Am Freitag hat sich nun auch die Staatsregierung in Bayern dazu entschlossen, das Verbot zu kippen und Reisende unabhängig ihres Bundeslandes wieder die Beherbergung zu gestatten. Die aktuelle Regelung läuft in der Nacht auf Samstag aus, sodass ab dem 17. Oktober wieder Beherbergungen für jedermann möglich sind.

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Nach dem Ausbleiben einer Einigung zwischen den Bundesländern, haben zudem auch Sachsen und das Saarland entschieden, das Beherbergungsverbot wieder abzuschaffen. Ab dem 17. Oktober können Touristen auch wieder ohne den Nachweis eines negativen Corona-Tests in Städten wie Dresden oder Leipzig übernachten, auch wenn sie aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommen. Diese Entscheidung hat die Landesregierung am 15. Oktober verkündet. Das Oberverwaltungsgericht in Brandenburg hatte sich am Freitagabend ebenfalls dazu entschlossen, das derzeitige Verbot zu stoppen.

Mit Hessen hat am 19. Oktober ein weiteres Bundesland entschieden, das Beherbergungsverbot abzuschaffen. Dies hat das Kabinett in Wiesbaden im Rahmen einer Sitzung zum weiteren Vorgehen in der Pandemie beschlossen. Genauso wie in Bayern wurde die Entscheidung zur Abschaffung hier entsprechend politisch und nicht durch eine gerichtliche Entscheidung getroffen. Auch für Touristen aus deutschen Risikoregionen, die in Mecklenburg-Vorpommern übernachten wollen, gibt es ab sofort keine Beschränkungen mehr. Das Oberverwaltungsgericht hat das Verbot gekippt, mit der Begründung, dass es seitens der Landesregierung keinen nachvollziehbaren Grund für die Unterscheidung von Beherbergungsgästen, Schülern und Berufspendlern mehr gebe.

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Vor Kurzem hat auch das Oberverwaltungsgericht in Schleswig das aktuell geltende Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein in einem Eilverfahren ausgesetzt, bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen ist. Damit dürfen seit dem 24. Oktober auch in Schleswig-Holstein wieder Urlauber aus allen Regionen in Deutschland ohne den Nachweis eines negativen Covid-19 Tests übernachten.

Sachsen-Anhalt ist nun offiziell das vorletzte Bundesland, in dem das Gericht das Beherbergungsverbot gestoppt hatte, obwohl das Bundesland vor nur wenigen Wochen noch seine strengen Richtlinien für die Einreise konkretisiert hatte. So durften Urlauber nur mit negativem Testergebnis oder aus einem triftigen Grund im Bundesland übernachten. Somit dürfte das Thema Beherbergungsverbot schon bald in ganz Deutschland vom Tisch sein, man darf gespannt sein, wie lange Hamburg noch an der Maßnahme festhalten wird!

Berlin, Bremen und Thüringen verzichteten von Anfang auf Beherbergungsverbot

Berlin, Bremen und Thüringen hatten sich schon grundlegend gegen ein entsprechendes Verbot stark gemacht und ein solches auch zu keinem Zeitpunkt eingeführt. Das Beherbergungsverbot gilt in diesen drei Bundesländern grundsätzlich nicht, eine Einreise ist also weiterhin problemlos möglich und zu Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ähnlichem wurden keinerlei Regelungen getroffen, die Einschränkungen für Reisende aus Risikogebieten bedeuten würden. Rheinland-Pfalz hatte bereits direkt Anfang der Woche das Beherbergungsverbot ausgesetzt.

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Ein Sonderfall stellt zudem Nordrhein-Westfalen dar. Hier gibt es zwar eine entsprechende Grundlage für ein Beherbergungsverbot, diese wird allerdings nicht umgesetzt. Damit sind in Düsseldorf, Köln und anderen Metropolen in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin touristische Übernachtungen möglich, unabhängig davon, ob ein negativer Corona-Test vorliegt oder nicht. Die Landesregierung hatte sich zuletzt auch für eine deutschlandweite Abschaffung des Beherbergungsverbots stark gemacht.

Hamburg besteht weiterhin auf ein Beherbergungsverbot

Als letztes Bundesland hält Hamburg weiterhin an dem Verbot fest und hatte zuletzt einige Beschwerden diesbezüglich abgelehnt. Besuchern aus innerdeutschen Risikogebieten ist eine Übernachtung weiterhin nur mit negativem Corona-Test gestattet, zudem benötigt das Bundesland zusätzlich eine schriftliche Bestätigung, dass die Besucher sich vierzehn Tage vorher nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Eine Quarantäne ist aber nicht notwendig, ansonsten folgt das Bundesland der Risikogebietsliste des RKI.

Hamburg

Ob Hamburg weiterhin an den Vorschriften festhalten wird oder auch in der Hansestadt die Vorschriften in den kommenden Tagen noch gerichtlich aufgehoben werden, bleibt abzuwarten.

Fazit zu den Beherbergungs-Richtlinien der Bundesländer

Dass kaum jemand mehr den Durchblick bei den ständigen Veränderungen bezüglich der Beherbergungsverbote behält, ist sicherlich nicht verwunderlich. Bereits seit einiger Zeit war klar, dass das Beherbergungsverbot wohl bald der Vergangenheit angehören wird. Nun ist es so weit und auch in Sachsen-Anhalt wurde gerichtlich entschieden das Verbot vorerst zu stoppen. Demzufolge könnte das Thema Beherbergungsverbot schon bald in ganz Deutschland vom Tisch sein, man darf aber gespannt bleiben, welche neuen Maßnahmen in den nächsten Wochen auf uns warten werden!

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Autorin

Seitdem Karolin als Schülerin an einem Austauschprogramm in Frankreich teilgenommen hat, wächst täglich ihre Begeisterung für das Reisen und Entdecken neuer Länder und ihre Leidenschaft für die französische Sprache.

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