Erneut zweifelt die Billigfluggesellschaft Ryanair den Staatskredit für die Lufthansa und ihre Tochtergesellschaften an und fechtet diesen vor dem Europäischen Gerichtshof an.
Bereits Ende des vergangenen Jahres deutete Ryanair weitere Klagen gegen den gewährten Staatskredite für nationale Fluggesellschaften an. Schon vorher hat die Billigfluggesellschaft vor allem immer Lufthansa im Fokus gehabt. Während sich die eingereichten Klagen bereits stapeln, zweifelt Ryanair erneut den gewährten Staatskredit in Höhe von 9 Milliarden Euro der Bundesregierung an und zieht vor den Europäischen Gerichtshof, wie irishtimes.com berichtet.
EuGH soll Staatskredit zurücknehmen
Die weltweite Corona-Pandemie hat vor allem auch die Luftfahrtbranche allgemein getroffen. Für einige Fluggesellschaften war diese Krise der letzte Parameter, der sie in die Insolvenz schickte. Dennoch ging es für die meisten anderen Fluggesellschaften ohne Hilfe auch nicht weiter. Die meisten nationalen Fluggesellschaften haben milliardenschwere Staatshilfen gewährt bekommen, einige sogar mehrere. Auch die Lufthansa war auf finanzielle Unterstützung des Staats angewiesen und hat letztlich den dringend benötigten Kredit in einstelliger Milliardenhöhe erhalten – der Betrieb war und ist damit erstmal gesichert gewesen. Fluggesellschaften wie Ryanair hingegen haben kaum oder keine Staatshilfen erhalten. Grund dafür ist, dass die Fluggesellschaft nicht in einem Land beheimatet ist, sondern viele kleine Tochterunternehmen in mehreren Ländern unterhält. Das lässt sich meistens auch ganz gut anhand der Registrierung der Flugzeuge erkennen. Bei Ryanair findet man häufig Flugzeuge, die beispielsweise in Malta registriert sind.
It is extraordinary that Lufthansa announced it did not need so much state aid, yet the German government was committed to favouring its ‘global champion’ instead of putting measures in place to support air traffic recovery in a manner that would benefit all airlines delivering traffic at German airports,
Statement von Ryanair
Das findet die Billigfluggesellschaft Ryanair unfair und hat deshalb bereits eine Vielzahl an Klagen gegen diese Staatshilfen vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Ryanair bezeichnet die Staatshilfen als rechtswidrig und verlangt deshalb, dass die Europäische Union die Freigabe für diesen Kredit zurückzieht und damit der Lufthansa der Staatskredit wieder zurückgenommen wird. Währenddessen hat die Lufthansa aber noch ein Problem mehr erhalten: Die Kartellbeschwerde der Condor gegen die Lufthansa wurde stattgegeben. Die Lufthansa muss sich nun in diesem Fall äußern.
Über ein Dutzend Klagen in Europa
Schon in der Vergangenheit hat Ryanair gerne die Lufthansa als Feind auserkoren und die Bedingungen auf dem deutschen Markt angezweifelt. Klagen gegen solche Staatshilfen laufen aber gegen über zwölf Fluggesellschaften europaweit. Neben der generellen Gewährung solcher Staatshilfen sieht Ryanair die aktuellen Bedingungen vor allem als Gefahr. Die Billigfluggesellschaft zweifelt vor allem die Höhe der Kredite an, die für ungleiche Bedingungen und Vorteile sorgen würden.
Diese Bedenken sind nicht ganz unbegründet, da Lufthansa bereits Andeutungen machte, dass die volle Höhe des Staatskredits womöglich nicht benötigt wird. Mit diesem Geld, so befürchtet Ryanair, könnte Lufthansa die aktuellen Ticketpreise weiter reduzieren und mit dem Kredit sozusagen subventionieren. Darüber hinaus empfindet die Billigfluggesellschaft die Bedingungen des Staatskredits als unfair. Dieser war unter anderem daran geknüpft, dass die Lufthansa Slots an ihren Drehkreuzen in Frankfurt und München abgeben muss, um die Vorteile der finanziellen Unterstützung auszugleichen. Diese Slots dürfen nun andere Fluggesellschaften übernehmen – Ryanair jedoch nicht, da die Slots nur Fluggesellschaften vorbehalten sind, die Frankfurt und/oder München noch nicht anfliegen.
Fazit zur erneuten Klage von Ryanair gegen die Staatshilfen für die Lufthansa
Ryanair hat sich auch schon vor der Pandemie in Klagelaune gezeigt, weshalb dieser Schritt für mich nicht sonderlich überraschend ist. Auch wenn der EuGH und die EU-Kommission tatsächlich die Möglichkeit haben, diesen Kredit zurückzuziehen, bleibt es eher fraglich, inwiefern solche Bemühungen vorgenommen werden. Es ist offensichtlich, dass viele Fluggesellschaften weltweit – nicht nur in Europa – von diesen Staatshilfen abhängig sind. Inwiefern diese für ungleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen könnten, wird sich erst noch herausstellen.