Low-Cost-Carrier Ryanair ist mit der Klage gegen die Staatshilfen für Air France, Finnair und SAS auch vor dem EuGH gescheitert. Doch die Iren geben nicht auf und kündigen an, wieder in Berufung gegen die Entscheidung gehen zu wollen.
Ryanair hat erneut den Rechtsstreit gegen staatliche Beihilfen verloren! Nach Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschied dieser, dass die gewährten Staatshilfen für die Pandemie-geschädigten Rivalen Air France, Finnair und der schwedischen SAS rechtmäßig seien und bestätigte damit das vorherige Urteil. Das berichtet unter anderem Simpleflying.
Beihilfen stellen „keine Diskriminierung dar“
Europas größter Low-Budget-Carrier Ryanair hatte jüngst erneut für viel mediale Aufmerksamkeit gesorgt, nachdem die Iren die nationalen Rettungsprogramme für die Konkurrentinnen Air France, Finnair und SAS in deren jeweiligen Heimatländern angefochten haben. Der ’Kampf’ Ryanairs gegen die Konkurrenz könnte jedoch noch weiter gehen. Die Richter am EuGH in Luxemburg gaben den EU-Wettbewerbshütern Recht, die die finanzielle Unterstützung der jeweiligen Regierung nach gelockerten Regeln erlaubt haben. Damit wurde die Klage von Ryanair seitens des EuGH erneut abgewiesen. Ryanair kündigte in der Folge bereits an, nicht aufgeben zu wollen.
Die Regeln für staatliche Beihilfen der Europäischen Kommission – der Beklagten in diesem Fall – waren zu Beginn der Pandemie gelockert worden. Die nationalen Regierungen boten mehr als 3 Billionen Euro an Hilfen für Unternehmen im gesamten 27-EU-Mitglieder-Block an. Das Gericht wurde gebeten, eine französische Regelung zu bewerten, die es Fluggesellschaften erlaubt, bestimmte Luftverkehrssteuern zu stunden und über Schwedens Kreditgarantieprogramm für Fluggesellschaften zu entscheiden.
Ryanair hat in ganz Europa eine juristische Kampagne geführt, um die Rettungsaktionen zu stoppen, mit dem Argument, dass die staatlichen Beihilfen einen unfairen Vorteil für prestigeträchtige nationale Fluggesellschaften darstellen würden. Das Gericht entschied jedoch hinsichtlich der französischen Hilfen:
This aid scheme is appropriate to remedy the economic damage caused by the COVID-19 pandemic and does not constitute discrimination.
Gericht der Europäischen Union
Ryanair geht auch gegen Lufthansa vor
Das Gericht erklärte zudem, dass auch die finnische und schwedische Regelung mit dem EU-Recht vereinbar sei und sagte weiter, dass die Begrenzung der Kreditgarantieregelung „angemessen ist, um das Ziel zu erreichen, die schwerwiegende Störung im Wirtschaftsleben Schwedens zu beheben“.
Nun stellt sich für Ryanair jedoch die Frage, was nun noch getan werden kann. Die gerichtliche Niederlage für den Low-Cost-Carrier lassen wohl eine weitere Runde im Rechtsstreit erwarten. An eine höhere Instanz kann sich der Branchenriese jedoch nicht mehr wenden. Ryanair – die nach Passagierzahlen größte Fluggesellschaft Europas – versucht auch, die massive Rettungsaktion der deutschen Regierung für die Lufthansa rückgängig zu machen. Außerdem hat die Billig-Airline unter anderem gegen die niederländische KLM, Austrian Airlines und die portugiesische TAP Air Portugal Klage bei der EU-Kommission eingereicht – die Verfahren laufen noch.
Fazit zum Scheitern der Klage Ryanairs
Ryanair dürfte wohl eine der größten Kritikerinnen in Bezug auf die etlichen staatlichen Hilfen für die angeschlagenen EU-Airlines sein. Ob die Vorwürfe der Wettbewerbsverzerrung berechtigt sind oder nicht, muss jeder für sich entscheiden. Doch die EU-Kommission hat hier eine klare Meinung. Dennoch wollen die Iren nicht so einfach aufgeben. Auch wenn Ryanair erneut in Berufung gehen wird, sind die Aussichten auf Erfolg mittlerweile noch geringer.
Dann soll Ryan Air, wie ich schon öfter sagte, doch auch ganz einfach Staatsknete beantragen… halt in dem Land, wo sie Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Und maximal in dieser Höhe.