Die UN-Zivilluftfahrtorganisation ICAO betitelt die erzwungene Landung der Ryanair Maschine im Mai 2021 als unrechtmäßig.

Am 23. Mai 2021 wurde eine Ryanair Maschine wegen einer angeblichen Bombenbedrohung zu einer Zwischenlandung in Minsk in Belarus gezwungen. An Bord der Maschine befand sich ein Paar aus der belarussischen Opposition – diese wurden während der Zwischenlandung festgenommen. Zu diesem Fall wird seit über einem Jahr ermittelt. UN-Zivilluftfahrtorganisation ICAO verurteilt den Vorfall laut der Tagesschau nun als unrechtmäßig.

Evaluation von neuem Material

Internationale Behörden ermitteln bereits seit über einem Jahr zu diesem Vorfall. Der Vorwurf: die Bombendrohung war ausgedacht und diente lediglich dazu, den oppositionellen Roman Protassewitsch und seine Freundin Sofia Sapega festzunehmen. Die belarussische Regierung um Lukashenko wehrt sich gegen die Vorwürfe. Westliche Regierungen und Organisationen verurteilten die erzwungene Landung der Ryanair Maschine bereits kurz nach dem Vorfall. Es sei eine Sicherheitsbedrohung für den internationalen Luftverkehr.

Ryanair Aircraft

Nun wurde zusätzliches Material untersucht. Unter anderem gab es Aufnahmen des Fluglotsen am Flughafen von Minsk, die ein weiteres Mal nahelegen, dass es keine tatsächliche Bombendrohung gab. Dass zudem die Aufforderung zur Landung aus den obersten Kreisen der Regierung kam, lässt annehmen, dass Lukashenko hier selbst gehandelt hatte.

Kampfjet zwang Ryanair Maschine zur Landung

Das am 23. Mai aus Athen gestartete Flugzeug des Low-Cost-Carriers Ryanair befand sich gerade auf dem Weg nach Vilnius. Über dem belarussischen Luftraum sorgte dann ein Kampfjet und eine angebliche Meldung über eine Bombendrohung für eine erzwungene Zwischenlandung. Die sich zu diesem Zeitpunkt an Bord befindenden Oppositionellen des belarussischen Regimes wurden während dem Aufenthalt am Minsker Flughafen festgenommen. Sofia Sapega wurde mittlerweile zu sechs Jahren Haft verurteilt. Roman Protassewitsch, der Betreiber eines Telegram Kanals, der dem belarussischen Autokraten Lukashenko kritisch gegenüber steht, wartet seit Mai 2021 in Hausarrest auf seinen Prozess. Ihm droht mitunter sogar die Todesstrafe.

Fazit zum Urteil der UN-Zivilluftfahrtorganisation ICAO

Das Urteil der UN-Zivilluftfahrtorganisation ICAO bestätigt nur, was die Öffentlichkeit bereits seit dem Vorfall im Mai 2021 verurteilte. Die Ryanair Maschine wurde unter falschen Vorwänden zu einer Zwischenlandung in Minsk gezwungen. Eine Bombenbedrohung gab es nicht, es ging allein um die Festnahme der beiden Oppositionellen an Bord. Laut ICAO wurde somit die internationale Flugsicherheit illegal in Gefahr gebracht.

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Autor

Sonja Issel ist seit Juni 2022 als Autorin Teil des reisetopia Content-Teams. Sie ist mit Leib und Seele Journalistin. Besondere Orte und Geschichten aufzuspüren sind ihre Leidenschaft. Ihre Expertise setzt sie jetzt für euch ein, um die besten Reisedestinationen zu finden - und um euch bezüglich News Up-To Date zu halten.

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