Die Coronakrise hat die Flugbranche noch immer fest im Griff. Besonders die größte deutsche Airline, Lufthansa muss immer drastische Einschnitte bekannt geben. So wird das Unternehmen im Winter doch nicht die vorhergesagten 50 Prozent seines geplanten Flugangebotes bedienen. Hinzu kommt außerdem eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Ab dem 27. Oktober greift bei den meisten Fluggesellschaften ihr Winterflugplan, so auch bei der Lufthansa. Diese gab bereits im Vorfeld bekannt, dass sie viele Strecken aus ihrem Winterflugplan streichen muss, trotzdem mit einer Kapazität von 50 Prozent operieren möchte. Zu optimistisch scheint die Airline ihr Streckenangebot geplant zu haben, denn wie es in einem Bericht des fvw heißt, soll die Kapazität nun zum Winter weiter gesenkt werden. Außerdem erhob die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage gegen die Airline wegen nicht erstatteter Tickets, wie der Spiegel bekannt gab.

Schlechte Buchungszahlen sorgen für Flugstreichungen beim Winterflugplan

Deutschland größter Carrier Lufthansa hat immer noch hart mit der Coronakrise zu kämpfen. Nun gab die Airline bekannt, dass sie ihre Erwartungen bezüglich ihrer Kapazitäten bei dem kommenden Winterflugplan zurückschrauben muss. Von den angedachten 50 Prozent sollen im Winter nur 30 Prozent der ursprünglichen Strecken und Frequenzen bedient werden. Als Grund nannte das Unternehmen schlechte Buchungszahlen. Im August strich Lufthansa bereits Strecken aus ihrem Winterflugplan und vor wenigen Wochen kamen nochmals Verbindungen ab Frankfurt und München hinzu. In einer Vertriebsmitteilung äußerte sich die Airline wie folgt zu dem Schritt:

Prognosen, welche Flüge nachgefragt werden und welche nicht, sind in der aktuellen Zeit enorm schwierig. Es fällt allen Airlines sehr schwer, einen stabilen Flugplan anzubieten. In dieser Ausnahmesituation kann es passieren, dass bereits veröffentlichte Flugverbindungen wieder gestrichen werden.

Quelle: Lufthansa-Schreiben, fvw
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Demnach kann es im vierten Quartal wieder zu Ausfällen und Umbuchungen kommen, auf die sich Passagiere und Reisevermittler einstellen sollten. Der Kranich versuche jedoch von Flugstreichungen betroffene Kunden automatisch umzubuchen, wie die fvw mitteilte. Neben Kapazitätsreduzierungen bei der Lufthansa selbst sind auch die Tochterfluggesellschaften Austrian, Swiss und Brussels Airlines betroffen.

Verbraucherzentrale verklagt Lufthansa wegen nicht erstatteter Flugtickets

Dass die Airline trotz milliardenschwerer Hilfen unter massiven Druck steht, macht sich auch bei der schleppenden Ticketrückerstattung bemerkbar. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zieht nun drastische Konsequenzen, denn diese hält die Dauer der Rückerstattungen zahlreicher Flugtickets für unzumutbar gegenüber den Passagieren. Deswegen erhob die Verbraucherzentrale nun Anklage vor dem Landgericht Köln. Im Vorfeld hatte die Zentrale die Airline bereits darauf aufmerksam gemacht, Kunden über ihr Recht auf Rückerstattung zu informieren und ihre Fristen entsprechend einzuhalten. Dem kam Lufthansa im vollen Umfang jedoch nicht nach, woran eine außergerichtliche Einigung letztendlich scheiterte.

Durch die Coronakrise und dem weltweiten Grounding kam es zu einer Vielzahl an Flugausfällen und entsprechenden Ansprüchen auf Rückerstattung. Die Verbraucherzentrale verweist in ihrer Klage auf folgende gesetzliche Grundlage, an die sich die Airline eigentlich zu halten hat:

Storniert ein Anbieter bereits bezahlte Flüge, muss er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden Verbraucher sich für die Rückzahlung, muss das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis erstatten.

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Der Reiseexperte der Verbraucherzentrale Oliver Buttler sieht in dem Verhalten Lufthansa eine Verschleierung und Verschleppung der Ansprüche der Verbraucher. Der Kranich “versuche mit allen Mitteln Rückzahlungen bereits bezahlter Tickets zu verhindern”, wie er gegenüber dem Spiegel deutlich macht. Wann es zu der Verhandlung kommt, ist derzeit noch unklar.

Fazit zu den schlechten Nachrichten bei Lufthansa

Aufatmen kann die Lufthansa noch lange nicht, denn schon wieder ziehen schlechte Nachrichten ins Haus. Nachdem die Airline zahlreiche Verbindungen aus ihrem kommenden Winterflugplan streichen musste, gab sie nun bekannt, dass die Kapazitäten weiter auf 30 Prozent reduziert werden sollen. Passagiere müssen nun wieder mit Umbuchungen und Flugausfällen rechnen. Zudem wirft die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der Airline Täuschung von Verbrauchern vor, da diese die Passagiere nicht umgehend über ihre Rechte informiert habe und Rückerstattungen nicht fristgerecht abgewickelt werden. Wir sind gespannt, was uns bei beiden Themen in den nächsten Wochen von Lufthana erwartet!

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Autorin

Seit sie 4 Jahre alt ist, reist Julia um die Welt und besucht gerne exotische Orte und weiße Strände. Am liebsten entspannt sie irgendwo am Strand in der Sonne oder genießt beim Windsurfen die Grenzenlosigkeit des Meeres. Bei reisetopia ist sie Eure Ansprechpartnerin für Neueröffnungen, Deals und relevante News aus der internationalen Hotellerie!

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  • Ich wurde seit gestern bereits über fünf umgebuchte Flüge bei Swiss und Lufthansa informiert. Es geht bei mir allerdings jeweils nur um 1-2 Stunden Unterschied. Von Stornierungen werde ich absehen und finde die Klage der Verbraucherzentrale zumindest teilweise nicht förderlich: Hätte die Lufthansa sofort alle Entschädigungen für stornierte Flüge innerhalb von 7 Tagen ausgezahlt, wäre sie vermutlich bereits im Frühjahr ohne Umweg in die Insolvenz geschlittert. Wäre das im Sinne der Verbraucher gewesen? Ich finde, Lufthansa bietet inzwischen mehr als angemessene flexible Buchungskonditionen (z.B. beliebig oft umbuchen, auch Start- und Zielflughafen, ohne Gebühren, außer ggf. höhere Buchungsklasse oder die Differenz für Strecken, etc.) und legt alle Umbuchungsmöglichkeiten und Rückerstattungsmodalitäten sehr transparent auf Ihrer Website dar: https://www.lufthansa.com/de/de/erweiterte-umbuchungsmoeglichkeiten. MIt dieser Klage hilft man weder einem Unternehmen, das ums Überleben kämpft, noch dem Endverbraucher.

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