Positive Nachrichten für Hotels und Bürger zugleich: Immer mehr Bundesländer erlauben über Weihnachten Hotelaufenthalte – nach Mecklenburg-Vorpommern gilt das nun auch für Sachsen.

In den letzten Tagen wurde intensiv über die verschiedenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus diskutiert. Mittlerweile ist klar: Der Lockdown Light wird bis mindestens 20. Dezember verlängert, Hotels und die Gastronomie bleiben voraussichtlich aber auch darüber hinaus bis mindestens Mitte Januar geschlossen. Mit Blick auf das Verbot touristischer Übernachtungen in Hotels bestätigt sich nun allerdings eine Vermutung, über die wir schon vor wenigen Tagen berichtet hatten.

Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet von der CDU, hat in einer Pressekonferenz bestätigt, dass Hotelaufenthalte für Familienbesuche an Weihnachten möglich sein werden. Ähnlich haben sich später auch Volker Bouffier, der hessische Ministerpräsident, sowie Michael Müller, der Berliner Oberbürgermeister, geäußert. Mittlerweile ist auch klar, dass in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Sachsen und auch Mecklenburg-Vorpommern Hotelaufenthalte über Weihnachten möglich sein werden.

Sachsen folgt Mecklenburg-Vorpommern und anderen Ländern

Vor einigen Tagen gab zuerst der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet zu Protokoll, dass touristische Reisen voraussichtlich auch über die Weihnachtstage verboten sein, allerdings Hotels Bürger beherbergen dürfen, die an den Weihnachtstagen ihre Familie besuchen und dabei einen Schlafplatz bräuchten. Klar ist mittlerweile, dass nicht alle Bundesländer dabei denselben Weg gehen. Nach der Ankündigung von Laschet haben allerdings gleich mehrere Bundesländer vergleichbare Ausnahmen angekündigt. Etwas vage geäußert haben sich etwa Bremen und Hamburg – die beiden Hansestädte wollen allerdings ebenfalls Hotelaufenthalte an Weihnachten ermöglichen.

Hessen wird ebenfalls dem Weg von Nordrhein-Westfalen folgen und Übernachtungen für Familienbesuche über die Weihnachtstage zulassen, wie Ministerpräsident Volker Bouffier bereits bestätigt hat. Dasselbe gilt für die Hauptstadt Berlin sowie die beiden norddeutschen Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wie am Freitag bekannt wurde. Am Sonntag hat sich nun auch Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen und bekannt gegeben, dass maximal drei Übernachtungen im Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 1. Januar möglich sind, wenn diese dem Familienbesuch dienen. Am Montag folgte auch Sachsen mit einer ähnlichen Ankündigung – obwohl die Zahl der Neuinfektionen in den Bundesland besonders hoch sind.

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Deutlich wird aus den Aussagen der Ministerpräsidenten und Oberbürgermeister allerdings auch, dass die Ausnahme ausschließlich für Familienbesuche gelten soll. Touristische Reisen über die Weihnachtstage, auch gemeinsam mit der Familie, bleiben demnach verboten. Eine konkretere Formulierung der Ausnahmeregelung existiert in einigen Ländern bereits, anderswo fehlt es noch an konkreten Bestimmungen. Teilweise ist der Zeitraum für Übernachtungen auf die Weihnachtstage begrenzt, teilweise gilt die Regel bis 1. Januar, also auch über Silvester. Komplett auf eine solche Ausnahme verzichten, will aktuell nur Brandenburg. Hier bleiben auch Übernachtungen für den Familienbesuch an Weihnachten verboten.

Genaue Ausgestaltung der Ausnahmeregelung noch unklar

Für die Hotellerie ist die Ausnahmeregelung sicherlich eine positive Nachricht – zumindest für die Häuser, die aktuell noch geöffnet sind, um Geschäftsreisende zu beherbergen. Dass Hotels nur für die Weihnachtstage wieder eröffnen, ist dagegen als unwahrscheinlich einzustufen. Generell scheint es auch für die Ausnahmeregelung keine komplette Einigkeit zu geben. Kanzleramtsminister Helge Braun, ebenfalls von der CDU, etwa äußerte, dass er die Regelung nicht für kontrollierbar halte. Das hängt sicherlich auch damit zusammen, dass es derzeit vielerorts noch keine klar ausgestalteten Regelungen mit Blick auf die zwischenzeitliche Öffnung gibt. Unter anderem Schleswig-Holstein hat sich bereits mit mehr Details an die Öffentlichkeit gewagt, nachdem das Parlament die Ausnahme gebilligt hat.

Dort können vom 23. bis 27. Dezember jeweils maximal zwei Nächte in einem Hotel verbracht werden – einen klaren Ausschluss von touristischen Reisen ohne Familienbesuch findet man in der Formulierung nicht. Ebenfalls klar sind die Regeln bereits in Mecklenburg-Vorpommern, wo maximal drei Übernachtungen zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar möglich sein werden – allerdings explizit nur für den Familienbesuch. Anderswo hält man sich mit konkreten Ausnahmen noch zurück. Das liegt unter anderem aber auch daran, dass verlängerte Lockdown vorerst nur bis zum 20. Dezember gilt und die Schließung von Hotels über diesen Zeitraum hinaus wohl erst in wenigen Wochen beschlossen wird, sofern die Fallzahlen nicht auf einmal deutlich sinken sollten.

Fazit zur Ausnahmeregelung für Hotelaufenthalte an Weihnachten

Die Bundesregierung und die Länder haben sich scheinbar darauf geeinigt, für die Weihnachtstage eine Ausnahme vom Verbot touristischer Übernachtungen zuzulassen. Zwar fehlt es noch an Details und es ist auch noch nicht komplett klar, ob alle Bundesländer mit von der Partie sind, doch es scheint, als wären zumindest in den meisten Ländern an den Weihnachtstagen Hotelaufenthalte möglich – allerdings nur für den Familienbesuch und nicht zu anderen touristischen Zwecken. Mit der Entscheidung aus Sachsen gilt die Ausnahmeregelung nun bereits in neun Bundesländern.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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