Der Europäische Gerichtshof stärkt die Position von Passagieren bei Verspätungen oder der Annullierung von Flügen durch die Fluggesellschaften.
Die EU-Fluggastrechte regeln unter anderem den Umgang zwischen Airlines und Passagieren bei Stornierung oder Verspätung von Flügen. Im Falle einer notwendigen Entschädigung des Reisenden durch die Airlines, stellen diese gerne Gutscheine aus, anstatt den Reisepreis zu erstatten. Doch das geht jetzt nicht mehr so einfach, wie airliners.de berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine aktive Zustimmung zu einer Erstattung in Form von Gutscheinen wird unabdingbar
- Die Beantragung des Gutscheines auf der Website der entsprechenden Airline ist explizit erforderlich
- Die Anlage eines Kundenkontos bei der Fluggesellschaft gilt nicht automatisch als Zustimmung zur Annahme eines Gutscheins
Treuekonto bei der Airline gilt nicht als Zustimmung
Passagiere haben das Recht, bei der Stornierung eines Fluges durch die Airline den Ticketpreis innerhalb von wenigen Tagen erstattet zu bekommen. Laut EU-Recht kann diese zwar auch unter bestimmten Voraussetzungen Gutscheine als Erstattung anbieten. Hierzu müssen die Passagiere diesem Verfahren aber ausdrücklich in einem Antragsformular auf der Website der entsprechenden Airline zustimmen. Ohne diese Genehmigung dürfen Gutscheine nicht als Erstattungsform verwendet werden. Zudem muss die Fluggesellschaft die Reisenden über ihre Rechte aufklären. Bisher wurde das Anlegen eines Treuekontos von einigen Airlines als Einverständnis zur Erstellung eines Gutscheins anstelle einer Erstattung ausgelegt. Damit ist es jetzt vorbei.
Am 16. Januar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren von Flightright geurteilt, dass das Erstellen eines Mitgliedskontos bei einer Airline nicht als ausdrückliche Zustimmung für die Ausstellung von Gutscheinen anstelle von Rückerstattungen des Reisepreises angesehen werden kann. Das auch vor dem Hintergrund, dass immer mehr Fluggesellschaften versuchen, die Abwicklung von Schadensersatzforderungen oder Flugänderungen an die Voraussetzung eines verpflichtenden Kundenkontos zu knüpfen. Nach Aussage des EuGH drückt das Anlegen eines Treuekontos bei einer Fluggesellschaft eher den Wunsch an der Teilnahme an dem Vielfliegerprogramm der Airline aus. Durch dieses Urteil hat der EuGH allen Reisenden in der EU den Rücken gestärkt.