Nachdem die EU-Komission sich gegen Zwangsgutscheine statt Erstattungen geeinigt hatten, gibt diese nun Empfehlungen für eben diese Gutscheine, um Kunden dazu zu ermutigen, nicht auf eine Rückerstattung zu bestehen. Weiterhin sollen Kunden aber eine Erstattung wählen können.

EU-Fluggesellschaften und -Reiseveranstalter sollten Gutscheine mit einer Gültigkeit von 12 Monaten für Flüge und Reisen anbieten, die aufgrund des Coronavirus storniert wurden, so eine Europäische Kommission in Empfehlungen zur Wiederbelebung von Reisen und Tourismus in Europa.

Gutscheine: Gleicher Wert und selbe Bedingungen wie Buchung

Die Empfehlungen, die in einem der Nachrichtenagentur “Reuters” vorliegenden Dokument skizziert wurden und am Mittwoch vorgelegt werden sollen, zielen darauf ab, Gutscheine für Fluggäste attraktiv zu gestalten, die ansonsten eine volle Rückerstattung von den Airlines und Reiseveranstalter verlangen könnten.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben das Exekutivorgan der EU dazu gedrängt, Regeln auszusetzen, die Fluggesellschaften dazu zwingen, volle Rückerstattungen für stornierte Flüge aufgrund der COVID-19-Pandemie anzubieten. Die Empfehlungen der Kommission reichen allerdings nicht aus, um die Rückerstattungsregeln auszusetzen, scheinen aber einen Kompromiss bieten zu können, um Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern zu helfen, die teilweise stündlich Millionen verlieren.

Airport Flughafen Airplane Flugzeug Gate

Die Kommission wird dem Dokument zufolge auch empfehlen, dass Gutscheine von den Mitgliedsstaaten gegen etwaige Insolvenzen abgesichert werden sollen. Die Gutscheine sollten außerdem die gleichen Dienstleistungen und die gleiche Route – im Falle eines Fluges – sowie die gleichen Reisebedingungen, wie die ursprüngliche Buchung, bieten.

“Vorbehaltlich der Verfügbarkeit und ungeachtet etwaiger Tarif- oder Preisunterschiede sollten die Fluggesellschaften sicherstellen, dass die Gutscheine es den Passagieren ermöglichen, auf der gleichen Strecke unter den gleichen Dienstleistungsbedingungen zu reisen, wie sie in der ursprünglichen Buchung angegeben waren; die Veranstalter sollten sicherstellen, dass die Gutscheine es den Reisenden ermöglichen, einen Pauschalreisevertrag mit der gleichen Art von Dienstleistungen oder von gleichwertiger Qualität, wie die gekündigte Pauschalreise, zu buchen.”

– Auszug aus dem Kommissionsdokument

Fluggesellschaften in ganz Europa, darunter Lufthansa und Air France-KLM, haben sich um staatliche Rettungsmaßnahmen bemüht, da die Reisebeschränkungen verursacht durch das Coronavirus die Airlines gezwungen haben, ihre Flotten für mehr als einen Monat am Boden zu halten, ohne dass ein Ende in Sicht war.

“Mit Blick auf eine Begrenzung der negativen Auswirkungen auf Passagiere oder Reisende während der COVID-19-Pandemie, sollten die Mitgliedsstaaten aktiv die Einrichtung von Garantiesystemen für Gutscheine in Erwägung ziehen, um sicherzustellen, dass im Falle einer Insolvenz des Ausstellers des Gutscheins die Passagiere oder Reisenden entschädigt werden.”

– Auszug aus dem Kommissionsdokument

Kunden, die die Gutscheine am Ende nicht nutzen, würden bis zu 14 Tage nach Ablauf der Gültigkeitsdauer automatisch entschädigt. Bei Gutscheinen, die länger als ein Jahr gültig sind, sollen Passagiere laut dem Dokument bis zwölf Monate nach Ausstellung der Gutscheine eine vollständige Rückerstattung beantragen können.

“Die verschiedenen Wirtschaftsakteure in der Transport- und Reisewertschöpfungskette sollten in gutem Glauben zusammenarbeiten und sich um eine gerechte Verteilung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Belastung bemühen.”

– Auszug aus dem Kommissionsdokument

Um die am stärksten betroffenen Fluggesellschaften und Reiseunternehmen zu entlasten, rief die EU-Kommission auch die Verbraucher- und Passagierorganisationen auf allen Ebenen dazu auf, die Reisenden zu ermutigen, die Gutscheine anstelle von Rückerstattungen zu akzeptieren. Das Gesetz, das die Kunden in Bezug auf ihre Reiserechte schützt, ist jedoch nicht ausgesetzt und die neue Richtlinie ist nicht rechtsverbindlich, das heißt es obliegt letztlich dem Verbraucher, sich zwischen einem Gutschein oder einer vollständigen Rückerstattung zu entscheiden.

Fazit zum Gutscheinvorschlag der EU-Kommission

Eigentlich erteilte die Europäische Union der Gutscheinlösung bereits eine (endgültige) Absage. Jedoch möchte die Kommission, die weiter an diesem Weg der Erstattungen festhalten will, einen Kompromiss finden und  letztlich könnte es den Verbrauchern zumindest angeboten werden, sich zwischen einer vollständigen Rückzahlung, oder einer Erstattung in Form eines attraktiven Gutscheines zu entscheiden. Denn diese Lösung würde den Airlines und Reiseveranstaltern sicherlich einiges an dringend benötigtem Geld sparen und wäre für viele Passagiere sicher akzeptabel.

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Autor

Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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