Immer wieder sorgen Streiks an deutschen Flughäfen – gerade zu Ferienbeginn oder an langen Wochenenden – für Flugausfälle, lange Warteschlangen und angespannte Passagiere. Nun ist ein vorläufiges Ende in Sicht.
Mit der ausgearbeiteten Einigungsempfehlung zwischen der Flugzeugabfertigungs-Branche und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kommt nun Hoffnung auf Ruhe auf. Zumindest für eine Branche, die sich nun auch dem öffentlichen Dienst angeschlossen hat, wie fvw berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Schlichtungsverfahren im Tarifstreik des Bodenpersonals führt zu Einigung
- Branchentarifvertrag wird mit weiteren Zulagen an Öffentlichen Dienst angepasst
- Arbeitsniederlegungen dann für mindestens zwei Jahre ausgeschlossen
Kommende Wochen sind entscheidend
Wir erinnern uns an den vergangenen Monat. Im März hatte ver.di wieder vermehrt zu Warnstreiks aufgerufen und für Flugchaos im ganzen Land gesorgt. Bestreikt wurden unter anderem München, Frankfurt, Berlin und Hamburg. Zuletzt brachten auch die Verhandlungsrunde in Potsdam kein Tarifergebnis, weshalb die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Schlichtungsverfahren einführen ließ. Konnten sich Bund und Kommunen einigen?
Diese Hoffnung kommt zumindest nach aktuellen Informationen auf, denn eine gemeinsame Einigungsempfehlung liegt auf dem Tisch, die Arbeitgeber für die rund 30.000 Beschäftigten in der Flugzeugabfertigung und die Gewerkschaft ver.di ausgearbeitet habe. Dieser muss in den kommenden Wochen noch von den Tarifkommissionen der drei Verhandlungspartner zugestimmt werden. Das heißt konkret, neben ver.di, müssen die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) ihr Ja geben.
Was verspricht die Einigung?
In München hatten Anfang März unter anderem die Beschäftigten der Flughafen München GmbH (FMG), der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München (SGM) sowie Mitarbeiter der Flugzeugabfertigungsgesellschaft AeroGround und Swissport Losch gestreikt. Hierbei sei zu erwähnen, dass für Flughafenarbeiter erst seit 2024 ein bundesweiter Branchentarifvertrag vorliegt. Mit der von allen Parteien unterzeichneten Einigung soll dieser Vertrag an die Laufzeiten und Entgelte im Öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen angepasst werden.
Ebenso soll der Vertrag für die Bodenverkehrsdienste auch bis zum 31. März 2027 laufen, wobei die Beschäftigten in zwei Abschnitten eine Lohnerhöhung um 3,0 und 2,8 Prozent erhalten. Mit der Laufzeit sind außerdem weitere Streiks ausgeschlossen. In der Schlichtung genehmigt wurden zudem höhere Zulagen und ein weiterer Urlaubstag.