UPDATE 19. März: Die anfänglichen Grenzkontrollen haben bisher nur an den Grenzen zu Deutschland stattgefunden. Nun wurden auch Binnengrenzkontrollen eingeführt, heißt auch an Flughäfen sowie im Seeverkehr. Dies gilt für alle Einreisenden aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz. Ausnahme sind Personen mit Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Aufenthaltstitel, Berufspendler und Personen mit triftigem Grund.

Im Zuge der voranschreitenden COVID-19-Pandemie hat nun auch die Bundesrepublik eine Schließung der Außengrenzen veranlasst. Die Regelung soll ab dem kommenden Montag (16.03.2020) in Kraft treten, betroffen sind vorerst Frankreich, Österreich, Luxemburg und die Schweiz. Diese Entscheidung fiel offenbar nach internationaler Absprache und dürfe nachdrücklich nicht als Versuch der Distanzierung von einem dieser Länder gewertet werden. Für Berufspendler und die Sicherung des Warenverkehrs werden mögliche Ausnahme-Regulierungen eingesetzt.

Diese Maßnahmen sollen bereits am Montag (16.03.2020) gegen 08:00 Uhr (Ortszeit) in Kraft treten, wie am späten Sonntagabend bestätigt wurde. Zudem werde mit verschärften Kontrollen und Abweisungen von Reisenden an den Grenzübergängen gerechnet. Das Passieren der Grenzen bleibt für Berufspendler und den Warentransport mit einem Passagierschein allerdings weiterhin gewährleistet. Berufstätigkeit werde allerdings nicht grundsätzlich verboten, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer am späten Sonntagabend (15.03.2020) in Berlin bekanntgab. Die Deutsche Bahn hatte bereits am Sonntag eine Umstellung auf einen stark eingeschränkten Sonderfahrplan ab kommendem Montag angekündigt.

Schleswig-Holstein erlässt Zugangsbeschränkungen zu Inseln

“Aus Sicht der Ministerpräsidentin ist es sehr wichtig, dass die Länder gemeinsam vorgehen und eine Lösung mit dem Bund und im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten finden. Für Rheinland-Pfalz sind das Frankreich, Belgien und Luxemburg”, zitiert Der Spiegel eine Regierungssprecherin der Rheinland-Pfalz. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen werde die Bundespolizei Unterstützung von der Landespolizei erhalten, wie mehrere Medien berichteten. Offenbar versuche die Regierung mithilfe der verstärkten Grenzkontrollen sogenannte “Hamsterkäufe” von Personen zu verhindern, die in grenznahen Gebieten leben.

Die Landesregierung Kiel gab ebenfalls am Sonntagnachmittag eine Zugangsbeschränkung zu allen Nord- und Ostseeinseln bekannt, die ab Montag (16.03.2020) um 06 Uhr morgens (Ortszeit) in Kraft treten soll. Diese Regelung soll sich besonders auf den Tourismus beziehen und betrifft die Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Fehmarn und Nordstrand. Ausnahmeregelungen gebe es für Personen mit erstem Wohnsitz auf einer der Inseln, Berufstätige und natürlich zur Sicherung der Versorgung von Inselbewohnern.

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Autorin

Lilli ist am liebsten in den Wolken - und das nicht nur mit ihrem Kopf. Schon als Kind tourte sie mit einer Tanzgruppe durch Europa, heute ist Fernweh ihr ständiger Begleiter. Wenn sie sich nicht gerade mit ihrem Studium in Berlin beschäftigt, sitzt sie irgendwo auf der Welt hinter ihrem Laptop und berichtet für Euch über die angesagtesten Travel News rund um den Globus - direkt hier auf reisetopia.de!

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    • Hey Paul, ich gehe davon aus, dass Flugreisen nicht davon betroffen sind. Es wurden die Grenzen zu den genannten Nachbarländern geschlossen, jedoch gibt es kein Einreiseverbot für diese Länder. Falls die Flüge also nach wie vor stattfinden, sollte man noch einreisen können. Laut dem Auswärtigem Amt wird davon aber dringendst abgeraten.

      • Hallo Paul, Accor hat bis zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Statusverlängerung für Mitglieder bis zum 31. Dezember 2021 und lediglich für den asiatischen Raum angekündigt. Wir bleiben dran! LG

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