Die Bundesregierung könnte in den kommenden Tagen ein Gesetz einbringen, dass Erstattungen für Flugpassagiere und Pauschalreisende für den Moment aussetzt – dies geht aus Aussagen der entsprechenden Regierungs-Koordinatoren hervor.

Kaum eine Thematik wird in der Reisebranche aktuell so kontrovers diskutiert wie die Folgen der Coronakrise für Passagiere auf der einen und Veranstalter sowie Fluggesellschaften auf der anderen Seite. Während die Lage in Hinblick auf EU-Fluggastrechteverordnung eindeutig ist, bieten viele Airlines und Veranstalter aktuell keine Erstattung von Tickets und Reisen mehr an. Stattdessen gibt es oft nur die Möglichkeit für Umbuchungen oder Erstattungen – dies könnte möglicherweise demnächst auch gesetzlich manifestiert werden.

Große Sorgen um Veranstalter und Fluggesellschaften

Aus Kreisen der Bundesregierung heißt es, dass möglicherweise neue Regeln zugunsten der Veranstalter und Fluggesellschaften gefunden werden könnten. Der Hintergrund ist die Angst vor einer großen Pleitewelle, besonders nachdem mit Thomas Cook schon vor Monaten einer der größten Veranstalter in die Insolvenz gerutscht ist und damit für große Verwerfungen gesorgt hatte. Wirtschafts-Staatssekretär und Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, mache sich große Sorgen um die Veranstalter, heißt es etwa in einem Statement gegenüber der dpa.

Ähnliche Ängste gibt es auch mit Blick auf die Fluggesellschaften, deren Betrieb aktuell mehr oder minder komplett stillsteht. Die IATA etwa schätzt, dass knapp die Hälfte der Fluggesellschaften die Krise ohne staatliche Hilfen nicht überleben könnte. Die Branche könnte durch das Grounding fast aller weltweiten Flotten mehrere hundert Milliarden Euro verlieren. Gleichzeitig ist die Kapitaldecke der Airline oftmals vergleichsweise gering, weswegen fast überall auf der Welt der Ruf nach Staatshilfe laut wird. Selbst die erfolgsverwöhnten US-Airlines versuchen aktuell, Hilfen von der Politik zu bekommen. Bei der Lufthansa reicht die Liquidität dagegen wohl für ein bis zwei Monate, wie es danach ohne Hilfen weitergehen soll, bleibt nebulös.

Bundesregierung sieht Liquiditätssicherung als akzeptabel an

Um sich selbst zu schützen sind viele Fluggesellschaften deshalb genauso wie die großen Veranstalter selbst tätig geworden, obwohl sie damit gegen geltendes Recht verstoßen. So ist eine Erstattung von stornierten Tickets und Reisen in den allermeisten Fällen nicht mehr möglich, angeboten werden nur Gutscheine oder Umbuchungen. Dies geben die verschiedenen nationalen und internationalen Gesetze allerdings nicht her, im Normalfall müsste eine Fluggesellschaft bei einer eigenmächtigen Stornierung eines Tickets selbstverständlich die gesamte Summe an den Kunden zurückzahlen. Als Maßnahme zur Liquiditätssicherung entscheiden sich aber immer mehr Airlines dagegen.

Eurowings Airbus A320
Viele Airlines bieten bereits jetzt keine Erstattung mehr an

Gerade die Gutscheinlösung stößt bei der Bundesregierung dabei auf Anklang, um den Airlines und Veranstaltern unter die Arme zu greifen. Von Bareiß heißt es dazu unter anderem: “Auch kerngesunde Unternehmen halten das nicht länger aus. In der Tat könnte eine Gutscheinlösung hier Liquidität sichern.” Ähnliche Worte kommen vom Regierungskoordinator für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek (CDU):

“Die Airlines sollten die Möglichkeit bekommen, Gutscheine für Kunden auszustellen – diese könnten sie dann einlösen, wenn der Flugbetrieb wieder hochgefahren wird oder später auch auszahlen lassen. Dies würde die Airlines und am Ende die Steuerzahler finanziell deutlich entlasten.”

Kein klarer Fahrplan für ein neues Gesetz

Aussagen von Regierungsvertretern sind natürlich noch nicht bindend, sodass bis auf Weiteres die bestehende Rechtslage gilt. Ergo sollten Passagiere auch weiterhin Flugtickets kostenfrei erstattet bekommen, dasselbe sollte bei Veranstaltern möglich sein. Doch es deutet sich an, dass auf nationaler und auch auf europäischer Ebene eine Gesetzesänderung kommen könnte. Ob ein mögliches Gesetz, das nur noch einen Gutschein statt einer Erstattung vorsieht, nur temporäre Gültigkeit während der Coronakrise hätte oder langfristig bleiben soll, lässt sich dabei noch nicht absehen.

Auch einen genauen Fahrplan für ein mögliches Gesetz gibt es bislang noch nicht. Es ist allerdings davon auszugehen, dass aufgrund der Dringlichkeit schon in den nächsten Tagen ein Gesetz in den Bundestag eingebracht werden könnte. Sobald dieses verabschiedet ist, müssen Kunden wohl damit leben, dass sie keine Erstattung für ihr Ticket oder ihre Pauschalreise mehr erhalten – vermutlich auch rückwirkend für bereits eingereichte, aber noch nicht ausgezahlte Wünsche nach Erstattung.

Fazit zum Vorstoß der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant wohl, die aktuelle Praxis von Airlines und Veranstaltern in ein Gesetz zu gießen: Zumindest in Zeiten der Coronakrise könnten Passagiere dann statt einer Erstattung nur noch einen Gutschein erhalten. Sicherlich könnte das den angeschlagenen Veranstaltern und Airlines durch die Krise helfen, möglicherweise auch ohne Steuergelder, für Kunden allerdings wäre dies eine gravierende Verschlechterung der Rechtslage.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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  • Ich hatte einen Hinflug in die USA am 28.3.20 mit TAP Air Portugal.
    Der Rückflug war für den 18.4.20 mit Condor geplant. Für beide habe ich am 14.3.2020 die Rückerstattung beantragt. Condor hat gestern bezahlt. TAP kommt mir auch mit dieser Gutscheinarie. Ich habe allerdings bei meinem Kreditkarteninstitut ein Reklamationsformular gefunden, bei dem man die Rückbuchung einer Zahlung mit Kreditkarte veranlassen kann, wenn die Leistung nicht erbracht wurde. Flüge sind sogar expizid aufgeführt. Vielleicht kennt das ja jemand.

  • Mein nächster Flug geht am 8.5 von MUC nach VIE.
    Wenn LH den Flug annulliert, werde ich schriftlich auf eine Erstattung bestehen.
    Das Ticket kostet 124€, davon entfallen allein 83€ auf Steuern und Gebühren.
    Ich denke nicht dass es rechtlich zulässig ist, diesen Anteil überhaupt einzubehalten.

  • Ich bin mir nicht sicher ob hier der Spruch “ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz ungeniert” auch für die LH usw. gelten kann. Ein Unternehmen, dass sich rühmt, zu den besten Airlines der Welt zu gehören verhält sich plötzlich wie eine drittklassige Klitsche die einfach nicht mehr bezahlen will – Rechtsprechung ist mir doch egal.
    Kann ich das dann auch machen, einfach überall meine Schulden nicht mehr bezahlen?!? Ich hoffe doch sehr, die Bundesregierung erlässt auch schnell ein Gesetz für uns alle, so dass wir einfach unsere Schulden nicht mehr bezahlen müssen – ich gebe auch gerne Gutscheine aus…
    Aber Scherz beiseite 😉 Die LH steht auch bei mir mit einigen Tausend Euro “in der Kreide”. Zum Teil für Tickets die zu 100% refundable gebucht wurden. Ich habe geplant in nächster Zeit viel privat zu reisen, aber wenn ich das jetzt so sehe…. Wenn ich einen Flug für z.B. Ende diesen Jahres oder so buche und wieder verlässlich bezahle wie immer, wer sagt mir, dass die Flüge stattfinden und vor allem, dass wenn nicht, ich mein Geld wieder zurückbekomme?!? Mein Vertrauen ist erst einmal dahin.
    Sieht so der Plan der LH für die Zukunft aus? Das Kundenvertrauen ruinieren und dann tolle Umsätze generieren…. Nur mit welchen Passagieren dann noch?!?

  • Ich bin da absolut gespalten und habe selbst einen annullierten LH-Flug für nächste Woche:

    Ich kann wirklich jeden verstehen, der sein Geld zurück haben will, weil die Reise flach fällt. Kaum jemand weiß, ob er in nächster Zeit (sprich in der Laufzeit des Gutscheins) noch eine Reise antreten will/kann/darf. Da ist eine Barauszahlung die komfortabelste Lösung und entspricht, das muss man auch ganz klar sagen, der aktuell geltenden Rechtsprechung.

    Auf der anderen Seite: Sollte das System der Luftfahrt/der Reisen vor dem Hintergrund der Corona-Krise wirklich einknicken (genau das gilt es zu klären und zu eruieren – vielleicht ist das auch nur Schwarzmalerei), plädiere ich für Gutscheine. Wenn alles zusammenbricht und keiner mehr Reisen kann, ist auch niemanden geholfen. Diese Gutscheine sollten dann aber attraktiver sein, z.B. unbegrenzt gültig.

  • Wir wollten auch am 20.40 in die USA fliegen. Hotel und Reederei hat schon abgesagt, nur Lufthansa besteht darauf,dass sie fliegen würden.Die Unverschämtheit ist,dass ich diesen Flug jetzt sogar noch buchen könnte. Mir nützt ein Gutschein überhaupt nicht,da aufgrund dieser Krise in der Firma meines Mannes (in der auch ich arbeite) Kurzarbeit ist und mein zweiter Job in einem Schwimmbad auch kein Geld bringt,da bekannterweise geschlossen. Somit bin ich auf das Geld angewiesen, mit dem die Lufthansa ja schon seit knapp einem Jahr arbeitet. Das Hotel wurde mir trotz absage vom Konto abgezogen, die Reederei hat sich auch das Geld noch geholt…so dass ich jetzt Tausenden von Euro ,die ich mir durch viel Arbeit erspart habe, nun hinterher rennen darf und die Regierung will Lufthansa retten.Ihre Bürger interessieren da anscheinend nicht.

  • „vermutlich auch rückwirkend…“ dürfte schwierig werden. Es gibt im deutschen Recht den Grundsatz des Rückwirkungsverbotes. Eine Regelung, eingesetzt, ein Verbot kann eigentlich nur in die Zukunft wirken. Grund in diesem Fall: beim Kauf des Tickets konnte sich der Käufer darauf verlassen, dass er sein Geld zurückbekommt wenn die Airline den Flug storniert. Sollte jetzt in einem Gesetz etwas anderes stehen würde dieses Gesetz definitiv vom BGH kassiert werden. aber das würde eine Weile dauern. Und sollte die Fluglinie oder der Anbieter in der Zwischenzeit pleite gehen hätte sich der Staat wahrscheinlich ersatzpflichtig gemacht. Das wird noch spannend.

  • Das ist doch ein Witz. Mit den einbehaltenen Ticketgeldern gibt es dann nochmal sattes Gehalt in der Vorstandsetage und meinen Gutschein löse ich dann bei Frau Merkel ein, oder was.
    Das ist Rechtsbeugung, nichts anderes. Zumal ja jeder einen anderen Reisegrund hat. Wenn ich in 10 Monaten keinen Bedarf an einer Gutscheineinlösung habe weil vielleicht jetzt ein Geschäftstermin platzt, verschenke ich den dann??
    LH ist ein privates Unternehmen, wie die Dönerbude an der Ecke, da bekomme ich meine Leistung aber unmittelbar oder es gibt kein Geld.
    Wo löse ich den Gutschein ein, wenn der Laden den Bach runtergeht oder die Chinesen LH kaufen?
    Also mein Mitleid hält sich in Grenzen. BTW: 800€ liegen bereits auf meinem LH Sparbuch.

    • Ich bin leider auch betroffen. Unsere Flüge nach Griechenland sind 2 mal umgebucht worden (wollen die allen ernstes in der Situation dort hinfliegen ?) und der Rückflug wurde komplett storniert. Anrufen kann man ja nicht, entweder man fliegt raus oder hängt eine halbe Stunde in der Warteschleife, bis man freiwillig auflegt. Auch bei uns sind es etwas über 850 Euro….Was hilft mir ein Gutschein, wenn kein Mensch weiß, wie lange Corona anhält?! Grundsätzlcih wäre das kein K.O., aber dann bitte nicht auf 2020 begrenzen, sondern auf 3 Jahre wie viele andere Gutscheine auch. @Kai: absolut deiner Meinung, guter Vergleich! Bin echt ein bisschen verzweifelt…Ich werde jetzt einen Juristen kontaktieren. Falls jemand Anregungen hat, gerne.
      @Reisetopia: habt ihr noch Ideen, was man hier machen sollte?

      • Hey Bernd, das ist natürlich schade! Ich verstehe da deinen Frust. Erstmal wäre es wichtig für mich zu wissen mit welcher Airline ihr fliegt. Ansonsten kannst du nur bei der Hotline leider weiterhin anrufen und auf Kulanz hoffen, sodass sie dir den Reisepreis erstatten. Viele Grüße

  • Über Jahre stopfen sich die Airlines die Taschen voll, Belasten Kunden mit Buchstabendreher, nicht durchgeführte Online Check-Ins oder 200 g “Übergepäck” was teilweise hart an der Grenze zur Abzocke ist und jetzt nach Staatshilfen schreien sowie durch Gutscheine den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen. Man leiht also einem Milliardenkonzern wie der Lufthansa momentan Zinsfrei mehrere Tausend Euro, die man sich mitunter hart vom Munde abgespart habe. Aber die Politiker können gut reden, gehen diese noch mit mehr als 10.000€ (inkl. zuschläge,Spesen etc) monatlich nach Hause und von Kurzarbeit wie viele andere (50, 25 oder gar 0%) sind die nicht betroffen. Im Gegenzug sollten dann auch für immer Abzockgebühren wie “Kerosinzuschlag” ,nicht durchgeführter online Check-in oder Buchstabendreher o.ä komplett verboten werden!

    • Noch schlimmer ist Thai Airways. Die bieten nur eine kostenlose Umbuchung bis 15. 12. 2020, keine Erstattung, nicht einmal einen Gutschein. Das Geld scheint also dauerhaft weg. Sollte man in der Tat künftig die Finger von lassen, wenn die überleben.

    • 100%-ige Zustimmung. Der Gedanke an ein solches Gesetzt ist vollkommen inakzeptabel. Überhaupt, wie kann es sein, daß ein Milliardenunternehmen so geringe liquide Mittel hat. Man sollte für außerplanmäßige Überraschungen immer eine Reserve haben. Nun die Kunden zur Kasse bitten ist nicht hinnehmbar. Leider kann man diese Unternehmen nicht boykottieren, da anderen eventuell pleite gehen oder es keine Alternativen gibt. Am besten man fliegt gar nicht mehr und die Gesellschaften sollen mal sehen, wer tatsächlich am längeren Hebel sitzt!

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