Aufgrund steigender Fallzahlen möchte der Berliner Senat nun touristische Flugreisen für alle Berliner unterbinden. Ein Abflug soll aufgrund der 15-Kilometer-Regel dann nicht mehr möglich sein.

Trotz des nun schon mehrere Wochen andauernden Lockdowns mit erneuten Verschärfungen scheint sich die Lage vor allem in der Bundeshauptstadt Berlin nicht zu entspannen. Ganz im Gegenteil: Der Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner steigt und scheint die nächste Marke – 200 – bald zu knacken. Sollte dieser Wert überschritten werden, sollen auch touristische Flugreisen verboten werden, wie rbb24.de berichtet.

Einführung der 15-Kilometer-Regel

Bereits zum Anfang des Jahres wurde in der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund beschlossen, dass ab einem Inzidenzwert von 200 pro 100.000 Einwohner die 15-Kilometer-Regel in Kraft treten soll. Die besagt, dass sich Menschen von Ihrem Wohnort nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern bewegen dürfen. Berlin hat von dieser Regelung bisher Abstand genommen bzw. gesagt, dass sollte diese Regel auch in Berlin umgesetzt werden, die gesamte Stadt als Wohnort zählt.

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Da sich die Lage in Berlin nicht entspannt und die Fallzahlen immer weiter steigen, steht nun auch Berlin kurz davor die 200er-Marke zu knacken. Da sich ab diesem Moment Berliner nur noch 15 Kilometer weit von der Stadtgrenze entfernen dürfen, müssten sie auch um beispielsweise zum Berliner Flughafen BER zu gelangen diese Stadtgrenze verlassen. Aus diesem Grund sieht sich der Berliner Senat gezwungen auch touristische Flugreisen zu untersagen.

Ich kann mir auf jeden Fall keine Flugreise vorstellen, bei der man vier Kilometer aus der Stadt raus fährt zum Flughafen Willy Brandt und dann von dort elf Kilometer weit irgendwo hin fliegt

Dr. Matthias Kollatz, Finanzsenator, SPD

Doch nicht nur Flugreisen sollen davon betroffen sein, sondern auch längere Reisen mit dem Auto oder der Bahn. Lediglich in Brandenburger Städte wie Potsdam oder Bernau dürften sich Berliner für einen Tagesausflug begeben, sofern dies im 15 kilometer Radius liegt. Hotels haben aber auch hier für touristische Übernachtungen geschlossen.

Mobilität soll reduziert werden

Über den Maßnahmen steht das oberste Ziel die Mobilität herunterzufahren. So sollen sich Berliner nur noch für triftige Gründe aus dem Haus bewegen dürfen, beispielsweise zum Einkaufen oder dem Arztbesuch. Darüber hinaus soll es aber auch Ausnahmen geben, um diesen Radius doch verlassen zu dürfen. So darf man für Behörden- oder Gerichtstermine aber auch für den Besuch des eigenen Grundstücks oder von Wohneigentum den Hauptwohnort bei mehr als 15 Kilometer Entfernung verlassen.

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Ähnliche Ausnahmen dürften auch bei Flugreisen gelten. Wichtige Geschäftsreisen sollen ebenfalls weiterhin möglich sein. Da die Hauptstadt die Marke noch nicht geknackt hat, wird das Verbot von touristischen Flugreisen frühestens ab dem 16. Januar in Kraft treten. So bleiben immerhin noch ein paar Tage Zeit, um sich den neuen Bedingungen anpassen zu können.

Die 15-Kilometer-Regel sei eine Maßnahme, um die Mobilität herunterzufahren. Und da gibt es die eine oder andere Maßnahme, wie diese eben, die vielleicht nicht jeder Berliner und jede Berlinerin sofort versteht

Ramona Popp, Wirtschaftssenatorin, Die Grünen Berlin

Außerdem deutet die Wirtschaftssenatorin in ihrem Gespräch mit rbb24 an, dass alle Bundesländer sich über die aktuellen Maßnahmen abstimmen würden. Ob und inwiefern hier überall dieselben Regeln gelten werden, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Mit der Ankündigung des Verbots wagt Berlin einen deutlichen Schritt zur Einschränkung der Mobilität nach vorn. Ein Verbot von touristischen Flugreisen stand bisher noch nicht zur Debatte und wird nun zum ersten Mal von der Hauptstadt diskutiert.

Kritik gibt es von der Opposition

Nicht zum ersten Mal werden Maßnahmen vom Berliner Senat stark kritisiert und diskutiert. Inwiefern ein solches Verbot wirksam und überhaupt umzusetzen ist fragen sich viele Politiker der Opposition. So wünschen sich viele, dass eher die Kontakte weiter eingeschränkt werden, anstelle des Bewegungsradius.

Kontrolliert werden soll die neue Regelung ähnlich wie in Brandenburg. Dort findet die Regelung zum eingeschränkten Bewegungsradius bereits Anwendung. Sollten bei Verkehrskontrollen keine triftigen Gründe genannt werden können, folgt ein Bußgeld. Was jedoch ein triftiger Grund laut Definition ist und wie dieser im Anschluss kontrolliert werden soll ist weiterhin fraglich.

Fazit zum bevorstehenden Verbot von touristischen Flugreisen

Alles in allem ist die Diskussion angesichts der weiterhin steigenden Zahlen sicherlich zu einem kleinen Teil nachvollziehbar. Doch wie auch bei vielen anderen Regeln wirft die Umsetzung und Wirksamkeit mehr Fragen als Antworten auf. Inwiefern ein solches Verbot überhaupt rechtswirksam sein kann, könnten umgehend Gerichte nach Inkrafttreten klären. Trotz mehrmaliger Ankündigungen endlich einen einheitlichen und langfristigen Plan präsentieren zu können, werden leider weiterhin keine solcher Lösungen präsentiert.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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  • Mich würde mal interessieren, ob dann gar keine Flüge mehr aus Berlin starten oder ob nur Berliner nicht fliegen dürfen. Ich habe nämlich einen Flug gebucht, der ab BER geht (30. Januar), komme aber aus Schleswig-Holstein. Irgendwie sind diese Aussagen so schwammig … Bin gerade am Überlegen, ob ich auf Frankfurt oder München ausweiche.

    • Hallo, diese Regelung trifft für Berliner zu. Hier wird der Inzidenzwert von 200 überschritten, also folgt die 15-Kilometer-Regel. Der Flughafen bleibt geöffnet, vor allem da er ein wichtiger Teil der Infrastruktur ist, unter anderem Geschäftsreisende (auch aus Berlin) weiter verreisen dürfen und die Luftfracht auch weiter abgefertigt werden muss. Ob Airlines den Flugplan aber aufgrund dessen einschränken, ist aktuell offen. Wir behalten die Flugbewegungen vom BER aber mit im Auge.

  • Warten wir es mal ab, was genau in der Verordnung drin steht und immerhin muss die Überschreitung des Indiz und damit das Inkrafttreten der Corona-Leine auch amtlich bekannt gemacht werden – steht jedenfalls so in dem “Infotext” auf der Seite des Berliner Senates. Die jetzige Aufzählung was erlaubt ist und was nicht, ist übrigens nicht abschließend. Das ergibt sich aus dem Anfangssatz und ich bin gespannt, wie man dies im Einzelfall begründen will, wenn tatsächlich jemand dafür den Gerichtsweg beschreitet. Nur die Fahrt im Auto wird man ja nicht verbieten können und wie die Polizei mir nur durch die Inaugenscheinnahme des Nummernschildes etwas anderes unterstellen will, ist mir schleierhaft

    Man merkt nur eines: es findet eine ständig sich erweiternde und ausufernde Einschränkung von Grundrechten statt, die durch nichts begründet sind. Weder gehen die Fallzahlen im gleichen Maßstab nach unten, noch werden wissenschaftliche Erkenntnisse als Begründung dafür genannt. Das erklärte Ziel der Nachverfolgung bei 50 wird demnächst sowieso nicht erreicht werden können. Es wird zu der Erkenntnis kommen müssen: Man muss mit dem Virus leben lernen. Schweden hat es vorgemacht und was wurde es von der Politik belächelt. Inzwischen zeigt keiner mehr mit dem Finger auf dieses Land, weil es Deutschland mit seinem Lockdown-Kurs längst hinter sich gelassen hat, was die Corona-Bewältigung angeht.

    Noch ist Herr Müller (leider) da, aber zum Glück im Herbst dann weg aus der Berliner Stadtpolitik.

    • … und Schweden hat nun seine Niederlage eingeräumt und schränkt die Bewegungsfreiheit ebenfalls ein. Also sollen wir weiter auf Schweden schauen?!?

    • Was sind denn wichtige Geschäftsreisen ? Sollten da als Maßstab die Politiker gelten, besonders die Grünen als Vielflieger getarnt? Wer definiert hier wichtig? Ich lach mir einen ab.
      Demnach kann ich alles als Geschäftsreise wandeln, wenn man so will auch mit Kleinkindern und Schulkindern, denn die müssen ja irgendwie betreut werden 🙂
      Und sei es nur einen Bericht über eine Resort zu schreiben 🙂

  • Mich würde mal die rechtliche Grundlage dafür interessieren, dass einem die Wahrnehmung seiner EU-Freizügigkeitsrechte mittels AUSREISEverbot per deutscher CoronaVerordnung eingeschränkt werden darf.

  • Wenn ihr von Reisetopia das alles so toll findet und es nachollziehen könnt, warum schreibt ihr eigentlich von euren Reiseplänen? Verstehe ich nicht. Ihr kommt aus Berlin dann könnt ihr doch garnicht weg! Oder wollte ihr nach Hamburg umsiedeln…hier sind die Zahlen deutlich tiefer und wir dürfen noch raus. Wahrschenlich zensiert es hier wieder. Ihr könnt leider nicht mit Kritik umgehen. Eigentlich schade.

    • Hi Tobias, wie Alex in seinem Fazit sehr deutlich macht, sehen wir Regelungen wie diese durchaus kritisch – wenngleich Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie natürlich grundsätzlich zu begrüßen und daher “nachvollziehbar” sind. Dass Du den Eindruck gewinnst, wir könnten nicht mit Kritik umgehen, ist natürlich sehr schade. Lass uns gerne wissen, was wir in Deinen Augen künftig verbessern können. Liebe Grüße

    • Ich melde mich da auch gerne nochmal zu Wort. Keiner von uns findet es toll, dass wir nicht reisen können und wir freuen uns schon enorm, wieder die Welt zu entdecken. Das ändert aber nichts daran, dass wir darauf vertrauen, dass die aktuellen Regeln im Großen und Ganzen sinnvoll und angemessen sind – auch wenn jeder von uns sicherlich auch mit der einen oder anderen Regulierung hadert. Mit Kritik können wir übrigens sehr gut umgehen (und antworten auch darauf, wie du siehst), gelöscht bzw. nicht freigegeben, wird nur jegliche falsche Darstellung der Tatsachen (sowas wie “Quarantäne bringt nichts”) sowie alles, was mit Verschwörungstheorien rund um das Coronavirus zu tun hat.

    • Hallo Tobias, ich selbst wollte mich auch nochmal kurz hierzu äußern. Freundlicherweise haben meine Kollegen mir aus der Seele gesprochen. Grundsätzlich sind Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen tatsächlich senken, sehr begrüßenswert. Trotzdem die aktuelle Situation sich aber nicht zu bessern scheint, ist und bleibt das Thema Reisen unser größtes Hobby und unsere größte Leidenschaft. Und es ist ja auch ein deutliches Licht am Ende des Tunnels für 2021 zu sehen. Dass diese Maßnahme aber wohl nicht von uns gefeiert wird, sollte eigentlich in meinem Fazit ersichtlich sein. Auch wenn man diese Maßnahme nicht begrüßt, regt sie immerhin zur Diskussion an und kann damit auch zur Besserung der Situation beitragen. Trotzdem auch dir danke fürs Lesen des Texts und dein Feedback.

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