Wegen der beiden tödlichen Abstürze der Boeing 737 MAX wollten Boeing Aktionäre den Flugzeugbauer anklagen. Ein US-Gericht hat die Klage nun zugelassen.
Die Nachrichten um die beiden Abstürze der Boeing 737 MAX, die insgesamt 346 Menschen das Leben kosteten, haben wohl viele von uns noch im Kopf. Auch das fast zweijährige Grounding und die langen Wiederzulassungsprozesse hallen noch immer nach. Nun könnten einige Aktionäre Forderungen gegen Boeing geltend machen, denn ein US-Gericht ließ eine Klage zu, wie unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters berichtete.
Der Boeing Vorstand habe die Warnungen ignoriert
Aufgrund der zwei tödlichen Abstürze der Boeing 737 MAX von Lion Air und Ethiopian Airlines, wollen Boeing Aktionäre gegen den Vorstand vorgehen, um Ansprüche geltend zu machen. Der Vorwurf: Boeing habe während wichtiger Phasen Warnungen ignoriert und anschließend falsche Aussagen darüber getroffen, ob und wie die Sicherheit der 737 MAX überwacht wurde.
Diese Vorwürfe wurden nun vom Gericht bestätigt. Es heißt im Urteil, “dass der Vorstand wissentlich versagt hat, zeigt sich auch darin, dass der Vorstand öffentlich damit prahlte, bestimmte Maßnahmen zur Überwachung der Sicherheit zu ergreifen, die er in Wirklichkeit nicht durchgeführt hat”.
Der Boeing-Direktor und jetzige Chef Dave Calhou hatte bisher immer ausgesagt, dass man sich nach beiden Abstürzen jeweils “sehr, sehr schnell” zusammengefunden hatte. Laut Calhou hatte man nach dem zweiten Absturz auch sofort über die nötigen Maßnahmen wie ein etwaiges Flugverbot diskutiert. Dem Gericht zufolge war allerdings “jede von Calhouns Darstellungen falsch”. Dass der Fehler im Sicherheitssystem MCAS nach dem ersten Absturz ignoriert wurde, anstatt dass gehandelt wurde, sei ein Unding.
Prozess ist sehr unwahrscheinlich
Obwohl die Klage zugelassen wurde, gehen Experten davon aus, dass es nicht zu einem Prozess kommen wird, in dem unter Umständen noch weitere Details ans Licht kommen könnten. Boeing wird dies aller Voraussicht nach zu verhindern wissen. Ein Professor der Boston College Law School schätzt es so ein, dass der Boeing Vorstand jede Summe zahlen würde, um einen Vergleich zu schließen, sodass es nicht zu einem Prozess kommen wird.
Right now everything is lining up where the board of directors are telling their attorneys I don’t want to go to trial. You need to pay them whatever it costs and I cannot as a director admit liability.
Brian Quinn, Professor an der Boston College Law School
Fazit zur Klagezulassung von Boeings Aktionären
Die Abstürze der zwei Boeings 737 MAX Maschinen liegen nun schon eine Zeit lang zurück, ihre Nachwirkungen sind aber immer noch zu spüren. Während die Maschinen zwar wieder in der Luft sind, wird am Boden noch immer über die Fehler der Verantwortlichen gestritten. Eine Klage der Aktionäre gegen den Boeing Vorstand wurde nun von einem US-Gericht zugelassen, dass es tatsächlich zu einem Prozess kommt, ist hingegen eher unwahrscheinlich.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Aktionäre damit einverstanden wären, dass der Vorstand AUS FIRMENVERMÖGEN einen Vergleich zahlen würden, nur um es nicht zum Prozess kommen zu lassen – für sie wäre das ja (maximal) ein Nullsummenspiel, eben als Miteigentümer am Firmenvermögen.
Ihr meint sicherlich 737, nicht 373 im ERSTEN Absatz?
Hey Kevin – na klar! Das war nur ein kleiner Tippfehler, ich habe ihn schon angepasst 🙂