Trotz vieler Kritik bleiben die Einreisebeschränkungen für Einreisen aus den sogenannten Virusvariantengebieten erhalten.

Verschiedene Virus-Mutanten haben weltweit für erneut steigende Infektionszahlen gesorgt. Auch in Deutschland wurden bereits einige Infektionen mit den neuen Varianten nachgewiesen. Um das Infektionsgeschehen weiter kontrollieren zu können, werden die Einreisebeschränkungen für Virusvariantengebiete aufrechterhalten, wie n-tv.de berichtet.

Einreisebestimmungen werden um zwei Wochen verlängert

Nach einem erneuten Lockdown, der in verschiedenen Phasen nun seit mehreren Monaten in Deutschland andauert, konnte das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle gebracht und die zweite Welle gebrochen werden. Mittlerweile bewegen sich die Zahlen an Neuinfektionen im mittleren vierstelligen Bereich. Um die positive Tendenz beizubehalten, und um den Inzidenzwert von 35 pro 100.000 Einwohner erreichen zu können, sollen auch die Einreisebestimmungen für Reisende aus Virusvariantengebiete aufrechterhalten bleiben und um zwei weitere Wochen verlängert werden. Erste Neuinfektionen mit den Virus-Mutanten wurden bereits vor einiger Zeit auch in Deutschland nachgewiesen. Da diese deutlich ansteckender sind, besteht bereits jetzt die Gefahr einer dritten Welle.

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Um die Ausbreitung dieser Varianten weiter einzudämmen, kam das Corona-Kabinett um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu der Entscheidung die Regelung zu den Virusvariantengebieten bestehen zu lassen. Deshalb ließ er im Interview mit dem Spiegel verlauten, dass eine entsprechende Vorlage bereits an die Regierungsmitglieder mit der Bitte um Verlängerung der Beschränkungen verschickt wurde. Laut Vorlage werden die Beschränkungen um weitere 14 Tage bis Anfang März verlängert. Diese Verlängerung hält der Bundesgesundheitsminister für nötig, um die bisherigen Leistungen des Lockdowns nicht zu verspielen und die Infektionszahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau halten zu können. Vor allem die Einreiseverbote aus Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol sorgen für viel Aufsehen und Kritik. Lediglich Personen in systemrelevanten Berufen dürfen unter äußerst strikten Bedingungen weiterhin zwischen den Ländern pendeln.

Beförderungsverbot für Reisende aus Virusvariantengebieten

Das Auswärtige Amt arbeitet mit dem Robert-Koch-Institut und der Bundesregierung an regelmäßigen Updates der Reisewarnungen und -hinweise. Diese wurden bereits vor einigen Monaten um Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete erweitert, um eine differenziertere Einschätzung des Infektionsgeschehens der einzelnen Länder zu ermöglichen. Bei der Verordnung für die Virusvariantengebiete handelt es sich um ein Beförderungsverbot für Reisende aus Virusvariantengebiete. Ausgenommen sind davon lediglich deutsche Staatsbürger, die wiederum bei Einreise ein negatives COVID-19 Testergebnis sowie eine Einreiseanmeldung vorlegen und sich umgehend in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen. Die genauen Einschränkungen können täglich auf der Seite des Auswärtigen Amtes eingesehen werden.

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Die Differenzierung in Risiko-, Hochrisiko- und Virusvariantengebiete wurde mit dem Nachweis über weitere Virus-Mutanten eingeführt. Zwei Varianten wurden bereits im letzten Jahr in Großbritannien und Südafrika eingeführt. Vor allem Großbritannien hatte daraufhin mit einem zunächst unkontrollierbarem Infektionsgeschehen zu kämpfen. Mittlerweile konnte jedoch auch im Königreich die Lage wieder unter Kontrolle gebracht werden, vor allem dank strikter Einreisebeschränkungen. Weitere Virusvariantengebiete sind nach aktuellem Stand Brasilien, Irland und Portugal.

Fazit zur Verlängerung der Einreisebeschränkungen aus Virusvariantengebiete

Es ist kaum überraschend, dass sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gezwungen gesehen hat die Einreisebeschränkungen aus Virusvariantengebieten zu verlängern – zunächst für weitere zwei Wochen. Dabei ist nicht absehbar, wann die Einreisebeschränkungen wieder aufgehoben werden können. Sind die Gründe dafür auf der einen Seite nachvollziehbar, sorgen diese Beschränkungen und Verbote auf der anderen Seite jedoch bei vielen Betroffenen mitunter für Chaos. Da es sich dabei lediglich um eine Verordnung handelt, können die Länder diese individuell umsetzen, was für weitere Unklarheiten sorgt.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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