Aufgrund des Personalmangels und den daraus resultierenden Verzögerungen haben am Wochenende einige Passagiere ihre Flüge verpasst. Ihnen könnten nun Entschädigungen zustehen.
Am Wochenende versank der Berliner Hauptstadtflughafen im Chaos. Auch wir konnten noch gestern “Augenzeugen” der Zustände werden. Während es für uns auf der Rückreise unseres Teamtrips lediglich ein paar Verzögerungen gab, haben einige Gäste am Wochenende deutlich schwerwiegendere Folgen gespürt. Da die Schlangen vor den Check-in Schaltern kein Ende nehmen wollten und manch einer über zwei Stunden warten musste, verpassten einige Reisende ihre Flüge. Ein Experte für Fluggastrechte gibt nun Hinweis, dass die betroffenen Gäste ihre Rechte geltend machen sollen und somit Entschädigungen von bis zu 600 Euro erhalten könnten.
Gäste haben den Flug ohne eigenes Verschulden verpasst
Die Ausgangslage schien so positiv: die Herbstferien stehen vor der Tür, viele Menschen haben durch den vollständigen Impfschutz wieder mehr Möglichkeiten zum Reisen und auch einige beliebte Urlaubsdestinationen haben ihre Einreisebeschränkungen gelockert. So kam es dazu, dass am Wochenende das erste Mal “Hochbetrieb” am neuen Hauptstadtflughafen BER herrschte, auch wenn dieser noch weit von dem Vorkrisenverkehrsaufkommen entfernt lag. Da aber nur ein Terminal geöffnet ist und aufgrund der Pandemie sowie diversen Krankmeldungen nicht genug Personal vorhanden war, brachte der Besucheransturm den Flughafen an seine Kapazitätsgrenzen – insbesondere bei den Check-in Schaltern.
Mehr als zwei Stunden mussten viele Gäste warten, ehe sie ihr Gepäckstück abgeben konnten. Da die meisten Reisenden sicherlich um und bei zwei Stunden vor Abflug am Airport einzutreffen, ist es nicht verwunderlich, dass etliche Gäste es nicht mehr rechtzeitig zum Boarding Gate schafften und ihren Flug verpassten. Der Start in die Herbstferien könnte schlechter kaum laufen. Doch Christian Leininger, Experte für Fluggastrechte bei AirHelp, macht nun zumindest Hoffnung auf einen finanziellen Ausgleich. Da die Gäste, die rechtzeitig am Flughafen waren (und dies bestenfalls noch bestätigen können) ihre Flüge unverschuldet verpasst haben, könnten sie neben einer Umbuchung zum Zielort oder Erstattung des Ticketpreises auch noch finanzielle Entschädigungsansprüche geltend machen.
Wir raten den betroffenen Fluggästen in Berlin, auf jeden Fall eine Entschädigung nach EG 261 zu beantragen. Die europäische Rechtsvorschrift räumt Fluggästen ein Recht auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro ein, wenn sie ihren Flug ohne eigenes Verschulden verpasst haben.
Im Falle des BER-Chaos ist dies offenbar der Fall. Denn die Airlines müssen dafür sorgen, dass auch am Boden genug Personal zur Abfertigung bereitsteht – besonders in reiseintensiven Zeiten wie dem Beginn von Schulferien. Die Gesellschaften können sich daher nicht darauf berufen, dass die Vorfälle nicht in ihrem Einflussbereich liegen. Die Probleme lassen sich auch nicht auf zusätzliche Anforderungen aufgrund der Corona-Pandemie schieben. Derart Anpassungen sind schlichtweg nicht mehr überraschend und müssen daher mit entsprechend Personal gedeckt werden. Betroffene Passagieren haben demnach voraussichtlich ein Anrecht auf eine Entschädigung, sofern sie pünktlich am Flughafen waren und dies bestenfalls belegen können. Bei AirHelp unterstützen wir sie mit einem weltweiten Netzwerk von spezialisierten Ansätzen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche – wenn nötig auch vor Gericht.
Christian Leininger, Experte für Fluggastrechte bei AirHelp
Wer sich um eine finanzielle Entschädigung bemüht, kann mit einer Zahlung von bis zu 600 Euro rechnen. Wie viel es am Ende wirklich ist, hängt davon ab, wie lange die Flugdauer der jeweiligen Reise gewesen wäre. Bei kürzeren Reisen kann man mit bis zu 250 Euro rechnen.
Lufthansa empfiehlt nun Anreise vier Stunden vor Abflug
Die Lufthansa geht unterdessen auch davon aus, dass die Lage am BER auch in den nächsten Tagen weiter angespannt bleibt. Damit es nicht wieder zu so vielen verpassten Flügen wie am Samstag kommt, rät der Kranich deshalb dazu, dass Gäste 240 Minuten – also vier Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Flughafen sein sollen. So sollen Gäste genug Zeit für die Check-in Schlangen haben.
Fazit zu den Ansprüchen der Passagiere am BER
Wer sich am Wochenende auf einen reibungslosen Start in die Herbstferien gefreut hat, wurde zumindest am BER enttäuscht. Hier verpassten etliche Gäste aufgrund der Verzögerungen beim Check-in ihre Flüge. Wer nachweisen kann, dass er rechtzeitig am Airport war und den Flug unter normalen Umständen nicht verpasst hätte, der kann sich um eine Entschädigungszahlung bemühen, wie das Fluggastrechte-Portal AirHelp mitteilte. Hiermit würde der missglückte Ferienbeginn zumindest finanziell ein wenig ausgeglichen werden. Für die Zukunft müssen Gäste nun erstmal einen größeren Zeitpuffer einplanen, wenn sie vom BER aus in den Urlaub fliegen.
Der Hinweis auf Entschädigung wurde aber erstmals von Dr. Böse kommuniziert – nahezu textgleich…😉
4h vorher am BER sein um nach München zu kommen? Wahnsinn!
Wie lange grauch nochmal der ICE Sprinter? 3,5h?
Na dann…
4 Stunden. Klar. 😂😂