Der Handelskommissar der Europäischen Union wies ein Angebot des US-amerikanischen Handelsbeauftragten zurück, wonach die Vereinigten Staaten sich dazu bereit erklärten, Strafzölle zu kürzen, sollte Airbus die umstrittenen Beihilfen an europäische Regierungen zurückzahlen.
In Brüssel geht der Streit um Beihilfen an die Flugzeugbauer Airbus und Boeing in eine neue Runde: Ein Kompromissangebot der Vereinigten Staaten lehnte der neue Handelskommissar der Europäischen Union zuletzt ab, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet. Ein Überblick.
EU-Handelskommissar sieht keine Grundlage für Rückzahlungen
“Das geht über die Anforderungen und Regeln der WTO hinaus”. Mit diesen Worten rechtfertigt der neue EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis die Absage eines Kompromissangebots der USA, wonach die Vereinigten Staaten sich dazu bereit erklärt hatten, Strafzölle zu kürzen, sollte Airbus die umstrittenen Beihilfen an europäische Regierungen zurückzahlen. Da Airbus in Kooperation mit den zuständigen EU-Regierungen bereits im Juli über Neuauflagen für Bedingungen für Staatshilfen debattierte, befolge man “nun alle WTO-Regeln” und sehe keine Grundlage dafür, “dass die USA ihre Strafzölle beibehalten”, wie Dombrovski unter anderem vom Reiseportal Aero zitiert wird.
Der Streit um illegale Subventionen an internationale Regierungen durch Boeing und Airbus entbrannte schon vor etwas mehr als 15 Jahren: Damals erhoben die Vereinigten Staaten und die Europäische Union gerichtliche Klagen gegeneinander aufgrund von Beihilfen für Airbus und Boeing bei der Welthandelsorganisation (WTO). Im vergangenen Jahr waren der US-amerikanischen Regierung bereits Strafzölle auf EU-Waren mit einem Umfang von 7,5 Milliarden Dollar genehmigt worden, zuletzt folgten auf EU-Seite Strafzölle von bis zu 3,4 Milliarden Euro jährlich.
Fazit zur Nicht-Rückzahlung von Beihilfen durch Airbus
Der Handelskommissar der Europäischen Union wies ein Angebot des US-amerikanischen Handelsbeauftragten zurück, wonach die Vereinigten Staaten sich dazu bereit erklärten, Strafzölle zu kürzen, sollte Airbus die umstrittenen Beihilfen an europäische Regierungen zurückzahlen. Da Airbus in Kooperation mit den zuständigen EU-Regierungen bereits im Juli über Neuauflagen für Bedingungen für Staatshilfen debattierte, befolge man “nun alle WTO-Regeln” und sehe keine Grundlage dafür, “dass die USA ihre Strafzölle beibehalten”, rechtfertigte der er neue EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis seine Entscheidung. Der Streit um illegale Subventionen an internationale Regierungen durch Boeing und Airbus entbrannte schon vor etwas mehr als 15 Jahren, als sich EU und USA gegenseitig verklagten.